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Angst

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Es ist aktueller, größer und viel beängstigender als ich dachte: ho paura.

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Der entscheidende Begriff ist die STRATEGIE DER SPANNUNG. Da ich ihn nicht besser erklären könnte,  hier mal ganz schnöde die Einleitung  zum entsprechenden Wikipedia-Eintrag:

Die Strategie der Spannung (nachrichtendienstlicher bzw. politischer Begriff, vom ital. strategia della tensione) ist ein Oberbegriff für einen Komplex aus verdeckten Maßnahmen zur Destabilisierung oder Verunsicherung von Bevölkerungsteilen, einer Region oder eines Staates durch Mitglieder einer nationalen bzw. global agierenden Elite. Die Werkzeuge sind illegale, meist gewaltsame Mittel wie Terroranschläge, Morde, Entführungen, paramilitärische Operationen, ferner psychologische Kriegführung und wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen, außerdem das Schüren von Unruhen und die zielgerichtete Eskalation von ursprünglich gewaltlosen Konflikten durch Agent Provocateurs. Diese werden typischerweise unter falscher Flagge und in Kombination mit der Verbreitung von Falschinformationen angewendet, um die Urheberschaft einem Dritten anzulasten. Charakteristischerweise wird die Strategie der Spannung unter strikter Geheimhaltung von Organen des betroffenen Staates selbst oder von mit diesen verbundenen Tarnorganisationen verfolgt. Daher müssen Aussagen darüber, ob eine kriminelle Tat auf eine Verschwörung im Sinne dieser Strategie zurückzuführen ist, oft Vermutungen bleiben. Von Skeptikern werden solche Vermutungen oft unter die Verschwörungstheorien eingereiht. Es gibt jedoch eine Anzahl von bewiesenen Fällen in der jüngeren Geschichte.

Zu den Akteuren der Strategie der Spannung findet ihr Infos im Blogbeitrag “Franz Josef Strauß und Aginter Press”

Siehe auch Blogeintrag “General Maletti, Deutschland und die CIA”

Daniele Ganser hat im Interview, das wir mit ihm geführt haben, ebenfalls über die Strategie der Spannung gesprochen (ab min 1:45) (zum kompletten Interview hier)

Auch Michael “Bommi” Baumann, ehemals Bewegung 2. Juni, spricht über die Strategie der Spannung (zum kompletten Interview hier):

Und Rechtsanwalt Dietrich erwähnt die Strategie der Spannung im Zusammenhang mit dem Oktoberfest-Attentat (zum kompletten Interview hier):

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Die Altkönigschule Kronberg im Taunus ist meines Wissens die erste Schule in Deutschland, in der es eine Schüler AG “Verdeckte Kriegsführung” gibt.  Unter Anleitung ihres Lehrers Christian Schmeiser beschäftigen sich die Schüler mit Themen wie Gladio in Deutschland und  Unterwanderung extremistischer Gruppen durch die Geheimdienste.  Kurz – mit allem, womit sich dieses Blog hier auch befasst. Hier geht’s zur Webseite der Schüler AG. Und hier zum Artikel aus der Frankfurter Rundschau “Schüler als Terrorforscher”.

Wir haben die Schüler auf ihrer Exkursion nach Basel begleitet, wo sie sich mit Dr. Daniele Ganser getroffen haben. Herausgekommen ist dabei dieser kleine Film:

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Hier eine aktuelle Rezension von Wilma Ruth Albrecht zu Michael Buback “Der zweite Tod meines Vaters”.  Sie schließt mit den Sätzen:

Jedenfalls gilt: Die Geschichte des Terrorismus der 70er Jahre in Europa – auch die (in) der
BRD – ist noch nicht geschrieben. Wohl mögen einzelne Gruppen bekannt sein, auch die Zu-
sammenarbeit mit Geheimdiensten, vielleicht sogar ihre geheimdienstliche Lenkung. Die
weiterreichende Untersuchung der Funktion dieses Terrorismus im Zusammenhang mit
dem Ende des “goldenen Zeitalters des 20. Jahrhunderts” (Eric J. Hobsbawm) und dem
“kurzen Traum immerwährender Prosperität” (Burkart Lutz), der Transformation des regu-
lierten Kapitalismus in sein unreguliertes Stadium, den Finanzkrisen seit den 70er Jahren,
dem Zusammenbruchs des sogenannten “realen Sozialismus”, schließlich auch der Zerset-
zung der organisierten Arbeiterschaft als selbständige politische, soziale und kulturelle Be-
wegung sowie der herkömmlichen antiimperialistischen Bewegung(en) steht noch aus.

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Zu den Roten Brigaden muss man vorausschicken, dass ihre Gründungsgruppe um Alberto Franceschini und  Renato Curcio 1974 verhaftet worden ist. Danach hat Mario Moretti die Führung übernommen. Er war einer der Organisatoren der Entführung Aldo Moros und steht dringend im Verdacht, ein Geheimdienstmann gewesen zu sein. Wer italienisch versteht, lese den interessanten Repubblica-Artikel “Curcio mi disse: sono certo che Moretti è una spia

Die Untersuchungskommission „Terrorismus und Massaker“ (1994–2000) des italienischen Senats kam zu dem Ergebnis: „Es gibt stichhaltige Indizien, dass auch die Geheimdienste bei der Entführung dabei waren.“ Diese Einschätzung deckt sich mit neueren Ermittlungsergebnissen der italienischen Justiz. In diesem Zusammenhang wurde die Vermutung geäußert, dass die Roten Brigaden instrumentalisiert worden sein könnten, und dass Moros Tod mit der sogenannten Strategie der Spannung in Verbindung stand, die die Verhinderung einer Regierungsbeteiligung der Kommunisten zum Ziel hatte.

Der US-amerikanische Terrorismusexperte Steve Pieczenik, der als Vertreter der amerikanischen Regierung den Krisenstab während der Moro-Entführung beriet, sagte dazu im Jahr 2001:

„Ich bedaure Aldo Moros Tod, aber wir mussten die Roten Brigaden instrumentalisieren, damit sie ihn töten. (…) Man könnte sagen, dass es ein kaltblütig vorbereiteter Totschlag war. (…) Moro musste sterben. Ihm das Leben zu retten ist, [ist] nie meine Mission gewesen. Als stellvertretender Staatssekretär der amerikanischen Regierung und persönlicher Berater des italienischen Innenministers war es meine Aufgabe, Italien zu stabilisieren, den Kollaps der Christdemokratischen Partei zu verhindern und dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunisten durch die Entführung nicht die Kontrolle der Regierung gewinnen würden.“ (Quelle: Wikipedia)

Zusammengefasst hat das alles die von mir oft zitierte Journalistin Regine Igel in ihrem Aufsatz “Linksterrorismus fremdgesteuert? Die Kooperation von RAF, Roten Brigaden, CIA und KGB.”

Bitte nicht aus den Augen verlieren: Es geht um die Klärung der Frage WAS WAR DIE RAF? War sie ein nationales, bundesdeutsches Phänomen, unser guter alter Baader-Meinhof-Komplex eben, oder war sie vielleicht etwas ganz anderes: eine von Geheimdiensten unterwanderte und gesteuerte internationale Terrorgruppe, die im Rahmen einer Strategie der Spannung dafür sorgen sollte, dass linken Kräften westlich des eisernen Vorhangs kein Meter Boden abgetreten wird?

Ich habe hier einige Auszüge aus der italienischen parlamentarischen Untersuchungskommission übersetzt – zum Kommentieren bin ich leider nicht mehr gekommen, also ein ziemlicher Wust das alles, aber ich glaube, dass das Wesentliche trotzdem deutlich wird: Wir haben es mit einem internationalen Terrornetzwerk zu tun, und die Geheimdienste waren immer mit dabei. Bitte sehr:

Senato della Repubblica – Camera dei Deputati

XIII Legislatura

Doc. XXIII – N. 64 – Volume Primo – Tomo V – Parte Seconda

Commisione Parlamentare di Inchiesta sul Terrorismo in Italia e sulle cause della mancata Individuazione dei responsabili delle stragi

Senat der Republik – Abgeordnetenhaus

XIII Legislatur

Akt XXIII – nr. 64 – Erster Band – Buch V – Zweiter Teil

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss über Terrorismus in Italien und über die Anlässe der verfehlten Ermittlung gegenüber Verantwortlichen der blutigen Terrorakte

KAPITEL III

POTERE OPERAIO, BRIGATE ROSSE, 2. JUNI, RAF.

DER GROSSE SUBVERSIVE PLAN in EUROPA

[…]

S. 114 – 115

Seit 1968 fällt der Name von Giancarlo BALESTRINI (genannt Nanni) der Gegenspionage auf. Dies aufgrund der von ihm angeleiteten Kontakte mit dem Zweiten Sekretär der Kubanischen Botschaft beim Quirinale [Sitz der Presidenz der Republik Italiens Anm.d.Ü], Andres DEL RIO GONZALEZ, “verdächtiger Agent” und politischer Agitator, der am 9. Dezember 1969 abgeschoben worden war. […] Sein Name wird ausserdem erneut in einem Notizheft im Besitz eines in Deutschland verhafteten deutschen Extremisten aufgefunden.

[…]

S. 124-125

In seinem Verhörprotokoll vom 3. Dezember 1979, fügt Carlo Fioroni hinzu :

[…]

“Die Rolle dieser Gruppe [AKO – Anarchistische Kampforganisation Anm.d.Ü] als Unterstützer und wichtigster Lieferant von Waffen und Sprengstoff für die Stadtguerilla ,der extremsten Linken in ganz Europa, wird u.a. durch die Tatsache bestätigt, dass am 17.11.1974 der Soziologiestudent Walter ABBONDANZA aus Trento an einem Grenzübergang zwischen Italien und der Schweiz in der Nähe von Luino (Varese) verhaftet wurde . Er hatte 40 Minen mod. 59, mod. 49 und zwei Panzerabwehrminen mod. 60 über die Alpen transportiert, die laut späterer Feststellung im April des selben Jahres aus dem Militärdepot in Hochfelden (Zürich) entfernt worden waren. Laut der genannten Anklageschrift hatten an dem genannten Transport ausser ABBONDANZA, der Rechtsanwalt Sergio SPAZZALI, der Extremist aus Mailand Giuseppe SALVATI und Petra KRAUSE selbst kollaboriert.

Von ihrem Zürcher Stützpunkt aus hatte Petra KRAUSE auch Beziehungen zu Mitgliedern der BADER-MEINHOFF GRUPPE geknüpft, insbesondere zu Elisabeth VON DICK. Ebenso zu dem Rechtsanwalt Siegfried HAAG und Brigitte HEINRICH, dem spanischen Anarchisten Ignacio DOLÉ-SUGRANES, dem Revolutionär aus Iran Mehdi KHAN-BABA-TEHERANI, dem Tessiner Giorgio BELLINI (letzlich lief über ihn eine Untersuchung in Kairo), einem unbekannten Griechen, und vor allem zum Kopf des Europäischen operativen Netzwerkes des Palestinensischer Wiederstand Wahib MOUKARBAL, getötet am 27.6.1975 in Paris von dem bekannten Carlos. […]”

S. 134

Seit 1972 war Oreste STRANO  in Kontakt mit  VOLKER WEINGRABER Edler von Grodek, geboren am 3. Dezember 1942 in Berlin, alias Karl Heinz GOLDMANN, geboren am 10. März 1940 in Berlin, Waffenexperte, Geständiger und Spitzel des Bundesverfassungsschutzes- BfV. Aus den Akten des Innenministeriums ergibt sich über WEINGRABER folgendes: Als im Auftrag der Bundesregierung eingeschleuster Agent (Deckname Vienna) bei der Bewegung 2. Juni, nimmt er in Berlin an der Ermordung des anarchistischen Studenten Ulrich SCHMÜCKER teil (Juni 1974). Am Tag des Mordes versorgt er das Kommando Schwarzer Juni mit dem für den Hinterhalt benutzten Minibus. Er wird sogar in der Lage sein bei der Polizei die Mordwaffe abzugeben. In den darauf folgenden Jahren, zerfällt die Bewegung 2. Juni, wohl auch in Folge der Aktionen der Polizei. Der deutsche Geheimdiest trifft darauf die Entscheidung, den Agenten anderweitig einzusetzen. Am Ende des Jahres 1977 bietet sich folgende Gelegenheit: Brigitte HEINRICH (nach der Wende als Stasi-Mitarbeiterin überführt MB), aktive Unterstützerin der linken Umsturzbewegung in der Bundesrepublik, lädt WEINGRABER ein, mit ihr nach Mailand zu fahren, um ihr bei der Kontaktaufnahme mit den palästinensischen Kreisen und den Gruppen der revolutionären Linken zu helfen. Der Deutsche Geheimdienst seinerseits hielt WEINGRABER dazu an, in diesem Kontext zu überprüfen, inwiefern die Verbindungen zwischen den italienischen und deutschen Terroristen und Terroristen aus anderen Ländern eine eigentliche Bedrohung für die Bundesrepublik darstellen könnten. Vom 23. Januar 1978 bis 1. Mai 1979 lebte der Agent hauptsächlich in Mailand mit häufigen Reisen in die Schweiz und nach Deutschland.  WEINGRABERS Adresse in Mailand war Via Solari 2, wo er von Brigitte HEINRICH selbst eingeführt wurde (dasselbe Haus, in welchem auch Walter TOBAGI lebte, der, wie wir gesehen haben, von der Brigata XXVIII Marzo ermordert wurde). Während dieser Zeit erfährt der schweizerische Geheimdienst aus vertrauten Quellen, über die Planung der Entführung des schweizerischen Konsul in Mailand, oder als Alternative der Entführung eines Industriellen aus dem gleichen Land (es war die Rede von dem Besitzer von Nestlé oder einem grossen Waffenhändler), um somit die Befreiung von Gabriele KRÖCHER-TIEDEMANN, Terroristin der RAF zu erreichen, die am 20. Dezember 1977 verhaftet worden war.

[…]

S. 135

Nadia MANTOVANI wird am 1. Oktober 1978 in dem mailänder Stützpunkt in der Via Montenevoso zusammen mit Lauro AZZOLINI und Franco BONISSOLI, im Laufe der Blitzaktion der Antiterrorabteilung des Generals Carlo Alberto DALLA CHIESA, verhaftet. MANTOVANI wurde von der Strategischen Führung der BR beauftragt, die Korrespondenz (Briefe, Memoiren, Ergebnisse der Verhöre) aus dem Volksgefängnis zu untersuchen und zu analysieren, in welchem der Abgeordnete Aldo MORO während der 55 Tage seiner Entführung (16. März bis 9. Mai 1978) inhaftiert gewesen war. Es wird also vermutet, dass die von dem deutschen Agenten stammenden Informationen, dem Zusammenbruch der wichtigen BR-Zelle von Via Montenevoso vorangingen.

Dies wäre eine Bestätigung der Tatsache, dass die Tätigkeit der Mailänder Gruppe von einem Spitzenagenten (in diesem Fall WEINGRABER oder jemandem seines Netzwerkes) verfolgt und laufend überwacht wurde, einem Agenten der genau aus dem Inneren dieser Struktur heraus operierte. Man muss ausserdem hinzufügen, – wie es von dem SISDE selbst betont wurde – dass die Carabinieri einen sehr grossen Umfang an Papieren und Dokumenten in obengenanntem Stützpunkt ausfindig machen konnten, worunter  auch ein Teil der Schriften und Memoiren (fotokopiert) von Aldo MORO aufgefunden wurde. Unter anderem wurden Papiere aufgefunden, die die Verbindungen zwischen BR-Mitgliedern und Terroristen der deutschen RAF bestätigen.

[…]

S.136 – 137

Dies ist die Zeugenaussage des deutschen Agenten Volker WEINGRABER (alias Karl Heinz GOLDMANN) vor dem Untersuchungsrichter Rosario PRIORE, am 10. Oktober 1990,  im Rahmen der Untersuchungen über Abdul Kalil Hamid SABRI AL BANNA, Mitglied des palästinensischen Kommandos, das am 27. Dezember, am Flughafen Fiumicino das Büro der israelischen Fluggesellschaft El Al angriff, was den Tod von 16 Menschen forderte:

Ich wurde mit einem Spezialauftrag der deutschen Regierung, insbesondere des Berliner Verfassungsschutzes? (Servizio di Sicurezza interno di Berlino), nach Italien gesandt. Die italienischen Behörden waren darüber informiert. Ich glaube, dass der Inlandsgeheimdienst eures Landes informiert war. Mein Auftrag betraf die Kontrolle des deutschen “Verkehrs” in Mailand. Wenn ich von Verkehr rede, meine ich die Reisen und Anwesenheiten der Deutschen in Italien. Wenn ich von Deutschen rede, beziehe ich mich auf Elemente, die mit der Bewegung 2. Juni verbunden waren oder mit der RAF. […] Ich bin über eine Frau namens Brigitte HEINRICH nach Mailand gekommen, eine deutsche Intelektuelle, die Kontakte mit den Kreisen von Critica Sociale und Libri Rossi von Aldo BONOMI in Mailand hatte. Ich erinnere mich dass Libri Rossi, das Buch von HEIRICH veröffentlicht hatte. HEINRICH kannte in Mailand einen Maler, von dem sie sagte er würde zu der mailänder Autonomia Operaia gehören. Ich erinnere mich nicht an den Namen dieses Malers. Er stellte mir Aldo BONOMI vor. BONOMI hat mir einen Mann namens ZULIANI vorgestellt, der in dem gleichen Haus wie TOBAGI wohnte, in Via Solari 2. HEINRICH war eine gute Freundin von Petra KRAUSE. Zu der Zeit war KRAUSE in Italien verhaftet. Ich habe auch Oreste STRANO kennengelernt, der mir einige in der Schweiz geklaute Personalausweisse gegeben hatte. Andere Ausweise, die zu dem gleichen Vorrat gehörten, wurden in Deutschland in RAF-Stützpunkten wiedergefunden. STRANO wurde mir von BONOMI vorgestellt. Ich habe vergessen, wie er mir vorgestellt wurde. STRANO wusste, dass ich wegen Terrorismus polizeilich gesucht wurde. In diesen Kreisen wurde mir ausserdem mit grossem Stolz der Verantwortliche einer Flugzeugentführung in Griechenland gegen die Militärregierung vorgestellt. Die Personen wurden mir von Augusto ZULIANI vorgestellt, der für Critica Sociale schrieb. Der Flugzeugentführer war Italiener. Er war ein typischer Intelektueller, verheiratet mit einer Amerikanerin, die auch wie eine Intelektuelle aussah. Die Entführung passierte Anfang der Siebziger Jahre und wurde mit der Hilfe von Angehörigen der mailänder PSI organisiert.

WEINGRABER fügt hinzu, dass das Treffen mit dem italienischen Entführer in der Wohnung von Umberto GIOVINE in der Via Tunisia in Mailand stattgefunden hatte. GIOVINE war damals Leiter von Critica Sociale. Die Frau von Alberto Zuliani, Franca LATTUADA, Lehrerin und Angehörige der PSIUO, also militantes Mitglied von Lotta Continua, verliess ihren Mann und kam mit dem deutschen Agenten zusammen, mit dem sie eine landwirschaftliche Tätigkeit in Camporbiano Pietralta in der Gemeinde Gambassi Terme aufnahm. Umberto Giovine erinnerte sich im Rahmen eines Gesprächs mit dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss über Terrorismus und Terrorakte, am 15. July 1998, an gewissen Einzelheiten seiner Beziehung zu dem eingeschleusten Agenten Vienna:

Ich möchte eine weitere Bemerkung hinzufügen: Das Auftreten einer Figur wie WEINGRABER genau in der Zeit des Falls Moro, bestätigt, dass es sich um eine hoch gefährliche Lage handelte [gemeint sind die 55 Tage der Gefangenschaft des abgeordneten Aldo MORO und die Versuche eine Verhandlung mit der Führung der BR zu etablieren Anm. d. A.]. WEINGRABER, der jetzt auf Verlangen des deutschen Geheimdienstes unter Anklage steht, war ein deutscher Lockspitzel, der für Unterwanderungsaktionen in den anarchistischen Kreisen in Deutschland eingesetzt wurde und der dann in den Mord eines Anarchisten involviert war. Daraufhin wurde er unter unklaren Bedingungen nach Italien gesandt. Über seinen Einsatz in Italien musste der damalige Minister Francesco COSSIGA informiert gewesen sein. […]

Warum kam WEINGRABER nach Italien? Ist es möglich, dass ein allierter Geheimdiest einen Lockspitzel nach Italien sendet ohne den italienischen Geheimdienst zu informieren? Es ist unmöglich! Und schon kommt WEINGRABER zu mir, um nach der Möglichkeit zu fragen, eine deutsche Fassung unserer Recherchen zu entwickeln, um sich in Deutschland in den linken Kreisen glaubhaft zu machen (Heute wissen wir das, aber damals wussten wir es nicht).

[…]

S. 145 – 147

(Sergio SPAZZALI, Rechtsanwalt und ranghoher Stratege von Soccorso Rosso, schrieb für Rivoluzione Proletaria und war eine sehr bedeutende Figur für die grossen Strategien des internationalen Terrorismus.  Anm. MB.).

Schon seit 1977 übernahm SPAZZALI die Rolle des verbindenden Elements zwischen den BRIGATE ROSSE und dem deutschen Terrorismus. In Mailand traf er die Militanten der RAF Volker SPEITEL, Gabriele KRÖCHER-TIEDEMANN, Brigitte MONHAUPT und Sieglinde HOFMANN. Er war auch in Kontakt mit Susanne MORDHORST.

In einem Vermerk des SISDE vom 7. Mai 1980, wurde der damalige Innenminister Virginio ROGNONI über folgendes informiert: Der Einsatzdirektor des Leiters, Polizeidirektor Silvano RUSSOMANNO reiste nach Turin, um die Richter des Untersuchungsbüros und der Anwaltschaft der Stadt Turin (verantwortlich für die gerichtliche Untersuchung über den Rechtsanwalt SPAZZALI), darüber zu informieren, dass der bekannte Terrorist Volker SPEITEL bereit sei Erklärungen über die Gruppe Sergio SPAZZALI, Susanne MORDHORST und Sandra CASTELLI abzugeben, die protokolliert werden sollten. Die Gruppe hielt laut unseren Geheimdiensten, die Verbindungen zwischen BR und Elementen der Gruppe BAADER-MEINHOF.

S. 148 – 150:

Man muss hinzufügen, dass SISDE am 22. Mai 1982 unter anderem folgende Aspekte bezüglich des Bestehens einer kontinentalen Terrorismuszentrale in Mailand, betonte:

“Auf der Grundlage von  begründeten Indizien (elementi fondati), ist es möglich zu behaupten, dass Angehörige der deutschen Roten Armee Fraktion (RAF) sich wiederholt in Städte Nord- und Mittelitaliens begaben (Mailand und Rom), mit dem Ziel in Kontankt mit Angehörigen der BR zu kommen, um ein internationales Treffen der Untergrundbewegungen zu organisieren. Das Treffen hätte dazu führen sollen, Formen der Kooperation auf der offensiven und defensiven Ebene zu entwickeln, in Hinsicht auf gemeinsame Operationen auf europäischer Ebene. Die Kontakte mit der BR erfolgten wahrscheinlich durch einen Vertreter von Soccorso Rosso. … In diesem Zusammenhang war es ausserdem möglich das Bestehen von Verbindungen zwischen Elementen der RAF und italienischen terroristischen Organisationen, auf Grundlage von objektiven Nachprüfungen und Aussagen von Terroristen festzustellen. Insbesonderen ließen sich folgende Fakten und Gegebenheiten feststellen:

Die Terroristinnen Brigitte MONHAUPT und Sieglinde HOFMAN, im Jahr 1979 in Jugoslawien verhaftet, haben in ihren Zeugenaussagen vor Jugoslawischen Behörden zugegeben, dass sie nach Mailand gereist waren;

Die Notizen der Terroristin Gabriele KRÖCHER – TIEDEMANN (in der Schweiz inhaftiert) bezüglich einer Reise nach Italien (Rom und Mailand);

Elisabeth VON DICK, am 4. Mai 1979 in Nürnberg ermordet, befand sich im Besitz eines Personalausweisses, der in der Gemeinde Sala Comacina (Como) geklaut worden war, ähnlich wie die Personalausweisse, die in einem BR-Stützpunkt in der Via Gradioli in Rom aufgefunden worden waren;

Ein ähnlicher Personalausweis wurde im Besitz des deutschen Terroristen Rolf HEISZLER der Gruppe BADER-MEINHOF gefunden, der am 9. Juni 1979 in Frankfurt verhaftet wurde. Der Ausweis lautete auf den Namen TEODORO KATTE KLITSCHE, Rechtsanwalt aus Rom, der einige Jahren zuvor seinen Personalausweis verloren hatte, und auf  Grundlage dessen offensichtlich der gefälschte Ausweis hergestellt worden war;

Deutsche halbillegale Zeitschriften haben oft Unterlagen der BR, sowie Artikel in denen eine Analyse der BR-Tätigkeiten durchgeführt wurde oder Beiträge welche die BR-Tätigkeit unterstützten, verröffentlicht. Andererseits haben Bulletine wie Controinformazione, BR Berichte über die Aktionen der RAF und anderer ausländischer subversiver Gruppen veröffentlicht;

Auch der bekannte Patrizio PECI hat im Laufe seiner Aussagen bekannt gegeben, dass der exekutive Zweig der BR, Beziehungen mit der RAF hatte. Die genannten Beziehungen wären vor der Auffindung des Stützpunktes in der Via Montenevoso in Mailand besonders häufig gewesen. PECI hatte auch bekannt gegeben, dass der deutsche Terrorist Willy Peter STOLL (ermordet in einem chinesischen Restaurant in Deutschland), in Italien Kontakt mit Mario Moretti gehabt hätte.

Auf der Grundlage der genannten Informationen und Nachprüfungen im Rahmen der Ermittlungsuntersuchungen, so wie auf der Grundlage der Aussagen von dem bekannten Carlos, ist es möglich zu behaupten, dass in Mailand eine internationale subversive  Einsatzstelle existierte, die im Umfeld der Redaktion von Controinformazione aktiv war, und unter der Leitung der Führung des Netzwerkes von Soccorso Rosso stand. Die Einsatzstelle war  mindestens bis zum Fall des BR-Stützpunktes am 1. Oktober 1978 aktiv.  In dieser Struktur spielten Sergio SPAZZALI und Petra KRAUSE eine zentrale Rolle. Die Einsatzstelle in Mailand –  der Aussage  des Obersts Giorgio PARISI der SISDE Zentrale in Mailand folgend – wäre  sowohl von dem deutschen, als auch von dem Italienischen  Geheimdienst beobachtet worden. Die Überwachung und Infiltrierung geschah, wie wir schon gesehen haben, durch die informative Zelle von WEINGRABER.

In einer früheren Notiz des SISDE vom 3. Mai 1980, immer im Rahmen der obengenannten info-operativen Tätigkeit im mailänder Gebiet, wurde folgendes betont:

1. Im Rahmen der informativen Tätigkeit, mit dem Ziel die internationalen Verbindungen der terroristischen und subversiven Organisationen zu ermitteln und zu neutralisieren, welche das SISDE auch in Zusammenarbeit mit anderen verbündeten Diensten seit langem durchführt, hat sich gezeigt, dass unzweifelhafte Kollusionen und Kontakte zwischen BRIGATE ROSSE und Elementen der deutschen terroristischen Gruppe Rote Armee Fraktion bestehen.

2. Insbesondere ergab sich folgendes:

[…]

b) Der genannte SPEITEL, der verhaftet wurde und anfing mit dem Sicherheitsdienst und den Behörden zusammenzuarbeiten, verriet Folgendes im Verhör mit dem BKA (Bundeskriminalamt), unter dessen Schutz er zur Zeit lebt:

Bei dem Treffen mit SPAZZALI, der sich als echtes Sprachrohr der BR vorstellte, war auch Susanne MORDHORST-STASI anwesend;

SPAZZALI wurde auch von Gabriele TIEDEMANN besucht, eine der fünf Teroristinnen, die für die Entführung des Industriellen Walter Palmers aus Österreich verantwortlich waren. Sie wurde im Austausch mit Peter LORENZ wieder befreit . Am 20. Dezember 1977  verletzte sie an der Grenze zwischen Frankreich und der Schweiz zwei schweizerische Zollbeamte mit einer Schusswaffe und wurde zusammen mit ihrem Komplizen Christian MOELLER verhaftet.

[…]

S. 157 – 160

[…]

Am 5. November 1978 wurde sie irrtümlicherweise in Genua verhaftet. […] In diesem  Zusammenhang wurde einen Notizbuch in ihrem Besitz beschlagnahmt, das nicht nur Personennamen und Bezüge zu linken italienischen Organisationen beinhaltete, sondern auch Notizen in Bezug auf folgende Länder: Bundesrepublik Deutschalnd, Frankreich, Belgien und Schweden. Der SISDE hat Identifikationsversuche, bezüglich Namen und Telefonnummern, die in dem Notizbuch von Susanne MORDHORST beinhaltet waren, durchgeführt. […]

Es folgen die Ergebnisse der Identifikationsversuche:

[…]

-Klaus CROISSANT, Rechtsanwalt, wurde zum ersten Mal am 23. Juni 1975 verhaftet. Am 12. August wurde er wieder befreit. Am 16 Juli wurde er erneut verhaftet […] und am 19 August wieder befreit. Am 27. Juni 1977 untersagte ihm das Landesgericht Stuttgart die Ausübung seines Berufes. Am 30. September 1977 wurde er in Paris verhaftet und von dort am 17. November in die BRD ausgeliefert. Er war Vetrauensverteidiger von Andreas BAADER. In seinem Anwaltsbüro arbeitete der Extremist Volker SPEITEL, der, wie wir gesehen haben, nach seiner Vehaftung anfing mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten.

-Heinz FUNKE, geboren am 3. Dezember 1948 in Küllstadt, ist Rechtsanwalt und hat ein Rechtsanwaltbüro in Frankfurt. Er hatte Kontakt mit dem Büro von CROISSANT und mit dem ehemaligen Soccorso Rosso, gegenwärtig Iniziativa Russel in Wiesbaden. Er erweist sich als Verteidiger von Karl Heinz DELLWO, hochrangiger Vertreter der RAF, ehemals Mitglied des Kommandos Holger MEINS und zusammen mit Lutz TAUFER, Bernard ROESSNER, Hanna Elisa KRABBE, Siegfrid HAUSNER und Ulrich WESSEL verantwortlich am 24. April 1975 die deutsche Botschaft in Stockholm besetzt zu haben.

–  Hildegard Sybille HAAG, geboren am 22. März 1942 in Düsseldorf. Verheiratet mit dem Rechtsanwalt  Siegfried HAAG, Anführer der sogenannten Bande HAAG, die als Nachfolgeorganisation der RAF betrachtet wird. Laut der deutschen Polizeibehörden sind u.a. Knut FOLKERTS, Christian KLAR, Gunther SONNEMBERG, Sabina SCHMITZ, Waltraud BOOK, Susanne ALBRECHT, Adelheid SCHULZ und Verena BECKER Mitglieder der Bande HAAG. […] Siegfried HAAG war ausserdem Rechtsberater der  BAADER-MEINHOF Gruppe. Er hatte häufigen Kontakt nach Zürich zu der bekannten Petra KRAUSE. […]  Unter dem Decknamen Khaled, unterrichtete HAAG Fertigkeiten für die Anwendung von Sprengstoffen und Techniken im Mann gegen Mann Kampf in den Fortbildunglagern der palestinensischen Gruppe von Wadi HADDAD.  Während seiner Aufenthalte in Aden, im südlichen Teil Jemens, hatte er Gelegenheit in engen Kontakt mit Gabriele KRÖCHER-TIEDEMANN zu treten.

[…]

Aus den genannten Informationen und Daten und aus dem dichten Kontaktnetzwerk von MORDHORST, ergibt sich ihre reale Rolle und die grosse Bedeutung ihres eversiven Profils im Rahmen dieses hyper-illegalen europäischen Kreislaufs. MORDHORST war eine leibhaftige Verbindungsagentin zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, der Schweiz und Italien, mit Gipfelverbindungen zu palestinensischen Zellen und mit verbündeten, in Europa aktiven, terroristischen Organisationen aus dem Nahen Osten.

[…]

S.163 – 164

FIORONI  fügt weitere Details bezüglich des von Toni Negri anvertrauten Auftrages für die Knüpfung von Kontakten mit Angehörigen von deutschen, subversiven Gruppe hinzu:

[…].

Die deutsche Frau, die FIORONI bei Antonio BELLAVITA kennengelernt hatte und die sich mit dem Namen Ingrid vorgestellt hatte, wird am 27. Februar 1980 endgültig identifiziert; es handelt sich um Ingrid Gertrud Elisabeth SIEPMANN, wie sie auch im Fahndungsblatt International gesuchte Terroristen – Dezember 1977 aufgeführt war, welches vom BKA an Interpol gesandt wurde. FIORONI erkannte in diesem Zusammenhang eine dritte deutsche Extremistin, die er höchstwahrscheinlich in Mailand getroffen hatte. Es handelt sich um Isolde Huberta Astrid PROLL, jüngere Schwester von Thorwald PROLL, hochrangiges Mitglied der RAF, der an den Sprengstoffanschlägen gegen das Kaufhaus Schneider in Frankfurt am 2. April 1968 mit Andreas BAADER, Gudrun ENSLIN, und HORST SÖHNLEIN beteiligt war.

S. 166 – 168

[…]

(Fioroni weiterhin Anm. MB )

“Anlässlich eines Treffens mit ZAMBONI in Mailand  – fügt der Professor aus Varese hinzu –  kam er dazu, mir über die existierenden Beziehungen zwischen RAF und Agenten der DDR zu erzählen. Ich erinnere mich, dass Zambonis Meinung nach die Kontakte zwischen Angehörigen der RAF und Agenten aus Ost Deutschland durch die U-Bahn passierten, das heisst, dass die RAF Angehörigen mit der U-Bahn Stützpunkte in Ost Berlin erreichen konnten. Zamboni sagte mir, dass in Folge der Wiederannäherung von Ost und Westdeutschland die ehemaligen Anführer der RAF verhaftet worden wären.”

Was tatsächlich geschah.

Im Jahr 1972 – ein Jahr vor dem Treffen zwischen Zamboni und FIORONI – werden in Deutschland eine Reihe wichtiger Verhaftungen durchgeführt. Die Führung der RAF wird in der Tat in wenigen Wochen auseinandergenommen. Die ersten Verhaftungen geschehen am 2. Februar 1972, mit der Festnahme von Kay Werner ALLNACH, einem marxistisch-leninistischen Jurastudent aus Hamburg, der der BAADER-MEINHOF Gruppe sehr nah stand, und Margit SCHILLER einer junge Militantin von Socialist Patients Kollective (SPK). Am 2. März waren Wolfgang GRUNDMANN und Manfred GRASHOF an der Reihe, Angehörige der Gruppe BAADER-MEINHOF. Die Freundin von GRUNDMANN, Ingebord BARZ, eine junge Sekretärin, die sich im Dezember 1971 für eine illegale Existenz entschieden hatte, verschwand am 21. Februar 1972 unter mysteriösen Bedingungen.

Wie man gut sehen kann, wird seit dem Sprengstoffanschlag auf das US Army Corp Hauptquartier im IG-Farben-Haus in Frankfurt, am 11. Mai 1972 die Ermittlungstätigkeit  seitens des BKA und des deutschen Geheimdienstes drastisch beschleunigt. Der Anschlag wurde von dem Kommando Petra Schelm durchgeführt, welches aus Andreas BAADER, Gudrun ENSSLIN, Holger MEINS und Jan-Carl RASPE bestand. Der Anschlag verursachte den Tod des Vietnam Veterans Obersts Paul BLOOMQUIST, sowie 1 Mio. DM Schaden. Am 1. Juni werden Andreas BAADER, Jan Carl RASPE und Holger MEINS in Frankfurt verhaftet. Sechs Tage später in Hamburg wird Gudrun ENSLIN verhaftet. Am 9. ist Brigitte MONHAUPT an der Reihe und am 15 Juni in Hannover werden Ulrike MEINHOF und Gerard MÖLLER festgenommen.

Die massive Welle von Verhaftungen verursachte für ZAMBONI – so FIORONI –Besorgnis und Kummer, weil die Gefahr bestand, dass in kürzerer Zeit weitere Festnahme von Angehörigen von terroristischen Organisationen in West Deutschland passieren konnten.

“ZAMBONI hatte keine Zweifel – führt FIORONI fort – dass es Kontakte zwischen Angehörigen der RAF und anderen eversiven westdeutschen  Gruppen mit DDR Agenten gab.

KAPITEL IV

DIE TECHNISCH-STRATEGISCH-OPERATIVE ZUSAMMENARBEIT MIT DEM PALESTINENSISCHEN WIEDERSTAND: DER TERROR IN EUROPA. DIE ROLLE DES MOSSAD UND DIE KOMPLEXE FIGUR VON CARLOS.

1.  GIULIANA CONFORTO UND DAS SUBVERSIVE NETZWERK AUS VENEZUELA

[…]

a) Die Franzosen  hetzen Carlos – Die Fakten von Rue Touiller 9

[…]

S. 175 – 176

Der Libanese MOUKHARBAL ersetzte Mohammed BOUDIA, nachdem dieser am 28. Juni 1973, in seinem Auto, in Rue des Fosses Saint Bernard in Paris vom MOSSAD in die Luft gesprengt wurde. MOUKHABAL übernahm, im Auftrag von Waadi HADDAD, die in Europa aktiven Strukturen der PFLP (Volksfront für die Befreiung Palestinas). Nach den Ereignissen im Juni 1973 wurde Carlos seine rechte Hand. Der deutsche Wilfred BÖSE und die Südafrikanerin Angela ARMSTRONG gehörten ebenfall zu dieser Zelle. Man muss sagen, dass dank BOUDIA, die palestinensische Gruppe in Paris, Kontakte mit Angehörigen der RAF und mit den übriggebliebenen Angehörigen der Gruppe BAADER-MEINHOF knüpfen konnte.  Es war HADDAD, die nach den berühmten Festnahmen vom 1972 anfing auf BOUDIA Druck auszuüben, eine spektakuläre Aktion in Deutschland zu organisieren, um die Befreiung der Führung der BAADER-MEINHOF Gruppe zu erreichen. Laut David YALLOP zielte der israelische Geheimdienst  auf die Vernichtung des Mannes, den sie damals als Anführer des Schwarzen September in Europa betrachteten.

“Aber sie irrten sich – präzisiert der amerikanische Schriftsteller – Mohammed BOUDIA war eine Schlusselfigur der Gruppe HADDAD. Gegen Mitte des Jahres 1973 hatte BOUDIA eine außergewöhnliche Bandbreite internationaler Mitarbeiter zur Verfügung. Durch die Unterstützung von Wadi HADDAD und  seinen erfahrensten Kameraden, bildete BOUDIA ein palestinensisches Kontaktnetzwerk in ganz Europa, beiderseits des eisernen Vorhangs. Doch das war nur der Anfang. Viel wichtiger waren die Kontakte, die BOUDIA mit weiteren Revolutionären etablieren konnte, einige davon von HADDAD selbst  empfohlen, andere aus den Ausbildungslagern im Nahen Osten. […] Es gab Elemente aus dem Baskenland, Korsika, Irland und der Bretagne. Dabei waren auch die BRIGATE ROSSE, die GRUPPE BAADER-MEINHOF, genau so wie die Bewegung 2. JUNI für West Deutschland, ebenso die japanische Rote Armee und die Türkische Volksbewegung. Einige kämpften für die Unabhängigkeit im eigenen Land, andere um eine politische Position zu behaupten. Einige glaubten an die internationale Revolution und beschuldigten die Palestinenser der Verfolgung nationalistischer Ziele.”

Im Rahmen  der Ermittlungen über das  Massaker von Rue Touiller, fand die DST, unter den Papieren und Unterlagen im Besitz von Michel MOUKHARBAL, den Namen von Petra KRAUSE, zusammen mit den Bezugsadressen ihres Sicherheit-Neztwerkes in der Schweiz.

Diese Einzelheit ist beunruhigend, haupsächlich wenn man bedenkt, dass MOUKHABAL (alias André) mit der Struktur von MOSSAD gleich zu stellen ist.

Der Kontakt mit KRAUSE wurde über einen griechischen Militär hergestellt, der sich Alexis nennen ließ. Daniel VON ARB, mit KRAUSE und Urs STAEDELI in der Schweiz angeklagt, wird vor den schweizerischen Richtern folgendes erklären:

“Dieser André fragte uns, ob wir Sprengstoff hätten und ob wir uns bereit halten könnten, diesen zu liefern”. Das Treffen zwischen Krause und MOUKHABAL fand in der Wohnung der Schweiz-Italienerin statt. “Dann sagte er, – fährt VON ARB fort, zitiert aus dem Gerichtsurteil von Zürich, Seite 53 – dass er viele Verbindungen zu Gruppen der extremen Linken in Europa hätte, und dass er auch für diese Sprengstoff gebraucht könnte …er sagte uns er arbeite für die Palestinenser, für Doktor George HABBASH. “

S. 194

Am 20. März 1992 befehlen Richter in Frankfurt die Verhaftung der ehemaligen RAF Terroristin Monika HAAS  (43). Sie wird, im Rahmen der Flugzeugentführung der Lufthansa Maschine Boeing 737, die in der Blitzaktion von Mogadiscio endete, wegen Begünstigung angeklagt. Die Aufmerksamkeit der deutschen Behörden konzentrierte sich auf HAAS in Folge der Verröffentlichung eines Buches mit dem Titel Die RAF-Stasi Conection, worin HAAS eine Zentrale Rolle innerhalb eines Kontaktnetzwerkes zwischen ROTER ARMEE FRAKTION, Palästinensern und der STASI zufällt. Man hatte auch ein umfangreiches Dossier über HAAS in den Archiven der Geheimpolizei der ehemaligen DDR gefunden. In dem Dossier erfährt man ausserdem, dass HAAS mit dem Anführer von PFLP Wadi HADDAD verheiratet war. In weiteren Unterlagen der STASI wurde HAAS – auf Aussagen von ausgestiegenen RAF Mitgliedern basierend – als Agentin der Bundesdeutschen Gegenspionnage bezeichnet.

[…]

S. 204

WEINRICH wird von der  Kriminalpolizei der BRD für einen der gefährlichsten Terroristen Deutschlands gehalten, gegen ihn wird in Berlin gerichtlich vorgegangen. Die Verhandlung beginnt am 28. Februar 1996. Das Bundesgericht beschuldigt ihn des Bombenanschlags vom 23. August 1983 gegen das französische Kulturzentrum in West Berlin, dem Maison de France: einem blutigen Anschlag, an dem sich internationale Terroristen, aber auch der syrische und der Geheimdienst der ehemaligen DDR  beteiligten. Durch den Anschlag starb ein sechsundzwanzigjähriger Mann, 23 Menschen wurden schwer verletzt.

[…]

Laut den bundesdeutschen Behörden lag die Gefährlichkeit von WEINRICH auch darin, dass er Kontakte zu den Geheimdiesten aus Syrien, Rumänien und Ostdeutschland geknüpft hatte: die STASI hätte zuerst den Sprengstoff, den WEINRICH aus Bukarest mit sich brachte, in Ost Berlin beschlagnahmt, und hätte später den gleichen Sprengstoff durch einen syrischen Diplomaten nach West Berlin bringen lassen. Der syrische Diplomat wurde später deswegen angeklagt.

S. 206

Es ist bestätigt, dass Carlos (Ilich RAMIREZ SANCHEZ Anm. d. Ü.) im Sommer 1975, nach dem Anschlag von Rue Touiller, Frankreich verließ, abgesehen von anderslautenden Meinungen bezüglich seiner Flucht. Während dieser Zeit bestand das von Ilich RAMIREZ SANCHEZ geleitete Einsatzkommando aus drei deutschen: Hans Joachim KLEIN, Wilfred BÖSE und Brigitte KUHLMANN. Am 21 Dezember 1975, an einem Sonntag, führt das Kommando seine spektakulärste Aktion durch, wie immer in Absprache mit Waadi HADDAD: es handelt sich um die Entführung der Ölminister in Wien, während des Opec Gipfels.

[…]

Alles beginnt am 27. Juni (1976 Anm. d. Ü), als die Air France Machine – Flug 139 aus Tel Aviv nach Paris mit seinen 250 Passagieren kurz nach dem Start in Athen samt Besatzung entführt wird. Anführer des Kommandos war BÖSE. Bezüglich der Flugzeugentführung haben wir im vorherigen Kapitel die Zeugenaussage des eingeschleusten Agenten WEINGRABER analysiert, der, im Rahmen eines Verhörs vor dem Untersuchungsrichter Rosario PRIORE im September 1990 behauptete, dank seinen Kontakten zu Oreste STRANO in Mailand, den Flugzeugentführer von Athen getroffen zu haben. (Er aber ordnete  den Vorfall zu Beginn der 70er Jahren ein.) […] In einem Interview mit einem Italienischen Fernsehsender am 20. November 1980, lieferte der ehemaligen Terrorist der Revolutionären Zellen Hans-Joachim KLEIN Informationen bezüglich den internationalen Verbindungen unter terroristischen Gruppen. Er bestätigte das Bestehen der Verbindungen, die auch mehrmals von SISDE betont worden waren. Er berichtete unter anderem über ein Treffen zwischen BÖSE und Angehörigen der BR, welches in einer “gewissen italienischen Stadt” stattgefunden habe. Dem im Flughafen Entebbe (Tel Aviv) neutralisierten Kommando gehörte auch Gabriele KRÖCHER TIEDMANN an.

Hans-Joachim Klein, geboren in Frankfurt am 21. Dezember 1947, Angehöriger des Netzwerkes Revolutionäre Zellen, wurde auf Befehl von HADDAD in das Kommando einberufen.

[…]

S. 211

Wie wir gesehen haben, war Gabriele TIEDMANN – geboren am 18. Mai 1951 und verheiratet mit Norbert KRÖCHER – Teil des Kommandos, das die Vertretung der OPEC in Wien angriff. TIEDMANN und ihr Mann waren beide militante Mitglieder der Bewegung 2. Juni aus Berlin. […] Bevor sie in der Gruppe, die den Opec-Sitz in Wien angriff, eingesetzt wurde, verbrachte sie einige Zeit in einem Ausbildungslager von Wadi HADDAD in Aden, im südlichen Yemen. Dort traf sie nicht nur den Rechtsanwalt  der BAADER-MEINHOF Bande, Anwalt Siegfrid HAAG, sondern auch Carlos, der auf sie, infolge ihrer ausserordentlichen Fähigkeit mit Schusswaffen umzugehen, aufmerksam geworden war. (Der Rechtsanwalt HAAG war seinerseits auf persönlicher sowie operativer Ebene mit Elisabeth VON DICK, die am 4. Mai 1979 in Nürnberg ermordet wurde, verbunden, die in engem Kontakt mit Petra KRAUSE stand. TIEDMANN konnte die Jemenitische Republik(damals unter dem Einfluss der UdSSR), dank ihrer Befreiuung am 4. März 1975,   erreichen. Ihre Befreiung war Teil der Forderung für die Freilassung des Entführten Peter Lorenz, Chef der CDU aus Berlin.

[…]

S.232

Seinerseits verriet BOOK, während der langen Aussage im Gerichssaal, nur zwei von vier Namen des Kommandos das SCHLEYER entführte: seinen eigenen und den von Willy Peter STOLL – geboren am 12 Juni 1950 in Stuttgart. STOLL wurde, von dem mit den Behörden zusammenarbeitenden BR Mitglied Patrizio PECI, als der RAF-Terrorist indentifiziert, der vor der Entführung von MORO oft nach Italien kam, um sich mit Mario MORETTI zu treffen. (STOLL wurde später vor einem Chinarestaurant in Düsseldorf getötet.) In seinem Besitz wurden Unterlagen gefunden, die die Verbindungen zwische RAF und BR bestätigen. Während eines Raubüberfalles im Juli 1977, zusammen mit Knut FOLKERTS (sie stahlen 22 Pistolen), fügten sie Rolf FISCHLEIN, Waffenhändler aus Frankfurt, eine schwere Kopfverletzung zu. FISCHLEIN wurde am 22. April 1981 in Bonn, aufgrund einer Anklage wegen illegalen Waffenhandels nach Südfrika und Latein Amerika verhaftet. Um die Beschreibung der Figur von Willy Peter STOLL zu vervollständigen, muss man anmerken, dass Patrizio PECI folgendes bestätigte: das RAF-Mitglied war mindestens seit dem 1. Oktober 1978 in Verbindung mit Moretti, also seit dem Tag des Zusammenbruchs der Zelle von Via Monte Nevoso. Daraus kann man deutlich erschliessen, dass der Kontakt zwischen einem der Anführer des Entführungskommandos, das den Präsidenten des Deutschen Arbeitgeberverbandes umbrachte, und dem Anführer des Entführungskommandos, das den Präsidenten der Christlichen Demokratischen Partei Italiens ermordete, die Folge einer technischen-operativen Notwendigkeit sein musste.  Für den ehemaligen Abgeordneten der PCI, Sergio FLAMIGNI, unter anderem Autor von verschiedenen Büchern über den Fall MORO und Mitglied der parlamentarischen Kommision MORO und P2, besteht keinen Zweifel, dass der Angriff von Via Fani zur Entführung von Moro, sich auf die von der RAF in der Entführung von SCHLEYER angewendeten operativen Modelle und militär-technische Erfahrungen bezog.

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Wer Franz Josef Strauß war, muss man nicht erklären – was die Aginterpress war, hingegen schon: Hier lässt einen, wie immer mal wieder bei diesem Thema, das deutsche Wikipedia im Stich (deshalb die englische Version).

Die Aginter Press war eine seit 1962 bestehende Presseagentur mit Sitz in Lissabonn. Die Presseagentur ist allerdings nur Tarnung für eine internationale antikommunistische Struktur zur Koordination rechtsterroristischer Aktivitäten. Zwischen 1965 und 1968 ist sie hauptsächlich in Afrika tätig, ab 1968 richtet sich ihr Interesse auch nach Europa. (Regine Igel – Terrorjahre, die dunkle Seite der CIA S.128)

Der Vorsitzende der italienischen Parlamentskommission zur Untersuchung der Bombenattentate, Giovanni Pellegrino, fasst im Jahr 2000 zusammen: “Die Aginter Press (…) war offenkundig gebunden an die amerikanische republikanische Partei unter der Leitung von Senator Goldwater, an die CIA und andere westliche Geheimdienste (so zum Beispiel an das westdeutsche Netz von Reinhard Gehlen, (Chef der Auslandsaufklärung beim BND) (zitiert nach Regine Igel – s.o.)

Interessant wird es, wenn man sich einige der mit der Aginterpress vernetzte Personen näher ansieht: Yves Guerin-Serac, Robert Leroy, Stefano delle Chiaie und Guido Giannettini.

Robert Leroy ist der Verfasser des Aginter-Press-Dokuments “Algemeine Einschätzung der Situation der linken Gruppen”, in dem er die Notwendigkeit der “Infiltrierung provokatorischer Kräfte” zu “Schaffung von Instabilität und Chaos entwickelt, um darüber Ansehen und Einfluss der Kommunisten zu schaden. (Regine Igel S.132)

Und die Herren delle Chiaie und Giannettini kommen im Dokumentarfilm “L’Orchestre Noir – Schwarzer Terror” ausführlich zu Wort (Mehr dazu hier)

Delle Chiaie und Giannettini sind auch die Protagonisten des folgenden Kennzeichen D-Beitrags. Neben Franz Josef Strauß. Sehr spannend:

Karl Heinz Hoffmann, Gründer und Chef der Wehrsportgruppe Hoffmann, der kurz nach dem Oktoberfestattentat zusammen mit weiteren Mitgliedern seiner WSG verhaftet worden ist (siehe Tagesschauberichte im Blogbeitrag Oktoberfest-Attentat Teil1)   gilt, obwohl ihm nie etwas nachgewiesen werden konnte, in der Öffentlichkeit bis heute als möglicher Hintermann des Attentats. ( Mehr zum Themea findet ihr hier im Blog: Oktoberfest-Attentat Teil 2 und  Teil 3 , Oktoberfest-Attentat. Eine kleine Anfrage und hier geht’s zum Interview, das wir mit Karl Heinz Hoffmann geführt haben.) Hoffmann hat den Abschlussbericht des Generalbundesanwalts zum Oktoberfestattentat kommentiert. Ein interessantes Dokument, wie ich finde. Ich veröffentliche es hier, mit Herrn Hoffmanns Einverständnis, unkommentiert:

Gezielte Verdachtstheorien als politisches Kampfmittel im demokratischen Rechtsstaat.

Ein kritischer Kommentar von Karl Heinz Hoffmann

zum Abschlusssbericht des Generalbundesanwalts zum Oktoberfestattentat von 1980.

Am 26. September 1980 – einem Freitag – wurde gegen 22:20 Uhr am Haupteingang zur Theresienwiese in München ein Sprengkörper gezündet.…

Zitiert nach Bl. -3-

Die Explosion ereignete sich etwa um 22:20 Uhr. Genauere Feststellungen haben sich insoweit nicht treffen lassen:…

    Zitiert nach Bl. -4-, SachA Bd. 1, Bl. 5, 6

Die Zündung des Sprengsatzes erfolgte etwa 40 Minuten vor der Wiesensperrstunde.

    Zitiert nach Bl. -5-, SachA Bd. 1, Bl. 25

Zum Zeitpunkt des Tatgeschehens wurden besonders hohe Besucherzahlen verzeichnet, wie dies für ein in der Mitte der gesamten Oktoberfestdauer liegendes Wochenende erfahrungsgemäß üblich war.

    Vgl. Bl. -5-,  SachA Bd. 6 Bl. 1442

Durch diese Umstände bedingt, hielten sich im Augenblick der Explosion verhältnismäßig viele, größtenteils bereits im Weggehen begriffene Festwiesenbesucher im Bereich des Haupteingangs Bavaria-Brausebadinsel – dem Tatort im engeren Sinne – auf.

    Vgl. Bl. -5-,  SachA Bd.7 Bl.1800, 1821, 1950

Das Explosionszentrum lag auf der westlichen Seite der Wirtsbudenstraße, in unmittelbarer Nähe der Fahrbahn des Bavariarings, mehrerer Fernsprechzellen der Deutschen Bundespost und einer Vielzahl von Verkaufsständen.

Zitiert nach Bl. -4-, SachA Bd. 1 Bl. 24, 42 f, 45, 84 f, 107, 110.

Der Sprengkörper hat aufgrund der beschriebenen Umstände eine besonders verheerende Wirkung in der ahnungslosen Menschenmenge entfaltet.

    Vgl. Bl. -5-,  Sach A Bd. 9 Bl. 2672, 2699, 2745
    Sach A Bd. 27 Bl. 8, 9, Spuren 11, 38, 494, 667, 668.

Dreizehn unschuldige Menschen, davon elf deutsche Staatsangehörige, (vgl. Bl. 10 u. 11) fanden an diesem Freitag, den 26.September 1980 in den späten Abendstunden den Tod. Mehr als 200 Personen erlitten Verletzungen, zum Teil schwerster Art.

    Vgl. Bl. -3-

Für die Ermittlungsbehörden stellten sich natürlich sofort die Fragen: Wer hat dieses perfide Sprengstoffverbrechen inszeniert? Wo soll man mit den Recherchen beginnen?

Natürlich stand zu diesem Zeitpunkt niemand, der etwas Sachdienliches zu den Hintergründen hätte aussagen können zur Verfügung, dennoch schien der Generalbundesanwalt sofort zu wissen, womit zu beginnen war, nämlich bei den so genannten Rechtsextremisten.

Die erste Maßnahme bestand darin, eine Sonderkommission aus Experten des LKA zu bilden,

die ‚SOKO Theresienwiese‘.

In erstaunlicher Schnelligkeit verwandelte sich nun die Ratlosigkeit der ersten Stunden in hektische Betriebsamkeit. Eine Betriebsamkeit der Recherchen, die von Anfang an, wenn nicht ausschließlich, so doch mit überwiegender Intensität in Richtung auf rechts orientierte nationale Kreise geführt wurde. Die Hauptstoßrichtung der Ermittlungstätigkeit und vor allem das Ziel der sofort einsetzenden Begleitpropaganda in den Massenmedien richtete sich gegen meine Person und die nach mir benannte WSG Hoffmann, die zu diesem Zeitpunkt seit nahezu acht Monaten schon gar nicht mehr existierte.

Fest steht, der Name Hoffmann wurde schon am 27. September, also dem unmittelbar auf das Oktoberfestattentat folgenden Tag, durch den Generalbundesanwalt öffentlich ins Spiel gebracht. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde ich (Hoffmann) als verantwortlicher Hintermann für diese Schreckenstat bezeichnet. Der Generalbundesanwalt und seine Berater hatten weder rechtsstaatliche Bedenken noch sonst irgendwelche Hemmungen, mir, einem national gesinnten Deutschen mit moralisch einwandfreiem Lebensweg, diese, für nationale Kreise völlig atypische Tat zuzuschreiben, bevor ich noch mit einem einzigen Wort zur Sache gehört worden war.

Zu rechtlichen Konsequenzen hat diese, offensichtlich unter dem politischen Druck der seinerzeit unmittelbar bevorstehenden Wahlen, und wohl auch aufgrund weiterer führender politischer Sachzwänge (die vermutlich niemals beweisfähig werden) mit Hilfe der Massenmedien vorgenommene Schuldzuweisung durch unverhohlenen geäußerten Verdacht, nie geführt.

Nach zwei für mich persönlich unbeschreiblich bitteren Jahren hemmungsloser Pressehetze erhielt ich endlich ein Schreiben des Generalbundesanwaltes, in welchem er mir lapidar – etwa sinngemäß mitteilte – er habe das gegen mich bis dahin schwebende Verfahren im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat eingestellt.

Die im üblichen Amtsdeutsch abgefasste Einstellungsverfügung endete mit den Worten:

‚… da sich kein Verdacht begründen lässt.‘

Beigefügt war ein Schreiben, in welchem mir mitgeteilt wurde, ich könne Schadensersatzforderungen geltend machen.

Auf Blatt -96-, der letzten Seite der in der Art eines Abschlussberichtes gehaltenen Einstellungsverfügung des Generalbundesanwaltes vom 23. November 1982, auf welche die hier vorliegende Kommentierung Bezug nimmt, findet sich in knappen dürren Worten das Resümee der gesamten zweijährigen Ermittlungsarbeit. Es lautet:

‚Nach alledem ist das Verfahren, soweit es sich gegen die Beschuldigten Hoffmann, Ruttor, Behle, Faber, Klinger, Funk und Heizman richtet, mangels begründeten Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) und im Übrigen mangels Täterermittlung einzustellen.‘

Mit anderen Worten ausgedrückt, was juristisch gesehen unterm Strich übrig blieb, ist gleich Null.

Politisch sieht die Sache natürlich ganz anders aus.

In politischer Hinsicht hat sich die rücksichtslose Schuldzuweisung zu meinem persönlichen Nachteil und mehr oder weniger auch zu Lasten aller national orientierten rechts außerhalb der politischen Mitte angesiedelten Organisationen und Gruppen ausgewirkt.

So gesehen war das Oktoberfestattentat ein Treffer von besonders wuchtiger Durchschlagskraft. Es war ein Schlag von dem sich die „deutsche Rechte“ wohl nie mehr völlig erholen wird.

Und genau an dieser Stelle erhebt sich die normalerweise am Anfang jeder Verbrechensaufklärung stehende Frage: „Cui bono?“

Doch diese Frage schien sich den Ermittlern der SOKO Theresienwiese nicht zu stellen, ja man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als habe man diese, sonst für alle Kriminalfälle erstrangige Grundfrage absichtlich ausgeklammert, um das am politischen Zweckdenken orientierte Kartenhaus der sofort in die Öffentlichkeit hinaus posaunten künstlich erstellten Verdachtstheorie nicht in Frage stellen zu müssen.

Genau gesagt, verdient die so wirksam über die Massenmedien verbreitete Hintermanntheorie noch nicht einmal diese Bezeichnung, denn zu einer kriminalistischen Theorie gehört als wesentlicher Bestandteil wenigstens die vorläufige Unterstellung eines Tatmotivs.

Ein solches war aber für niemand erkennbar, auch für die Experten des Landeskriminalamtes nicht.

Als ich nach meiner Festnahme am 27. September endlich, nach dem ich, ohne zunächst zu ahnen worum es eigentlich ging, und ohne bis dahin vernommen worden zu sein, am späten Nachmittag mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, für den Sprengstoffanschlag auf der Oktoberfestwiese verantwortlich zu sein, war eine meiner ersten Fragen, und warum sollte ich das getan haben?

Die Antwort ließ  etwas auf sich warten. Verlegene Ratlosigkeit war von den Gesichtern der Ermittler abzulesen, bis sich schließlich einer von ihnen dazu aufraffte, etwas zu erwidern. Er meinte: ‚Öfter mal was Neues!‘

Angesichts solch abgeschmackt dümmlicher Redensarten im Zusammenhang mit der Beschuldigung, unter friedlichen Menschen, die noch dazu meine eigenen Volksgenossen waren, ein Blutbad angerichtet zu haben, fühlte ich nicht nur eine unbeschreibliche Wut in mir hoch steigen, mir wurde auch in diesem Augenblick die Hilflosigkeit meiner Lage bewusst. Ich hatte das Gefühl ein paar Irren in die Hände gefallen zu sein.

Ich sah mich einem, mit allen nur denkbaren staatlichen Machtbefugnissen ausgestatteten Personenkreis ausgeliefert, der mit vernünftigen Argumenten offensichtlich nicht zu beeindrucken war.

Man konfrontierte mich mit den schlimmsten Beschuldigungen, die sich denken lassen, ohne im Mindesten nur eine Erklärung darüber abgeben zu können, auf welche etwaigen Verdacht erregenden Umstände man sich dabei zu stützen gedachte.

Verzweifelt fragte ich mich, auf welche Weise der gegen mich gerichtete Verdacht wohl entstanden sein mochte, aber ich fand zunächst keine Erklärung.

Auf Blatt 85 des hier relevanten Abschlussberichtes des Generalbundesanwalts vom 23.11.1982 heißt es unter C. wörtlich:

Gegen die Beschuldigten Hoffmann, Ruttor, Behle, Faber, Klinger und Heizmann besteht ein begründeter Verdacht der Mitwirkung an der Tat vom 26. September 1980 nicht mehr.

Wenn auch diese Textpassage letzten Endes klarstellt, dass sich gegen die genannten Personen im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat kein Tatverdacht, auch nicht ein solcher auf unterster Ebene, begründen lässt, so muss doch dem objektiven Leser auffallen, welch unfaire Diktion zur Textabfassung dieses Berichtes gewählt wurde. Die hier zitierte Feststellung von hochwichtiger Bedeutung liest sich wie eine Anschuldigung, die sich erst am Schluss durch die aus zwei Wörtern bestehende Negierung ‚nicht mehr‘ ins Gegenteil verkehrt. Nach meinem Sprachgefühl spricht aus dieser Art der Berichtabfassung deutlich der Missmut seiner Urheber. Missmut darüber, dass man ein politisch opportunes Projekt nicht in der erhofften Weise zum Abschluss bringen konnte.

Um der Sache gerecht zu werden, hätte man klipp und klar schreiben müssen: ‚Es muss seitens der Ermittlungsbehörden eingeräumt werden, dass gegen die Herren Hoffmann, Ruttor, Behle, Faber, Klinger usw. vorschnell ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, obwohl sich von Anfang an kein vernünftiger Tatverdacht begründen ließ.‘

Wenn es heißt:

‚…besteht ein begründeter Verdacht der Mitwirkung an der Tat vom 26. September nicht mehr‘, (Blatt -85-), so wird zwangsläufig geschlussfolgert, wenn ein begründeter Verdacht nicht mehr besteht, so muss ein solcher doch wenigstens denknotwendig zuvor bestanden haben. Genau dies war aber nicht der Fall, denn was die vom Generalbundesanwalt beauftragten Experten als begründeten Anfangsverdacht betrachtet wissen wollen, kann keiner vernünftigen Würdigung standhalten.

Der Berichterstatter des Generalbundesanwaltes schreibt dazu auf Blatt -87- :

Im Verlauf des selben Tages (27. September) wurde zudem festgestellt, dass ein von dem Beschuldigten Hoffmann organisierter Konvoi aus ausgesonderten Militärfahrzeugen den Großraum München durchfuhr, und im Begriff stand, die bayerisch/österreichische Grenze bei Schwarzbach/Salzburg zu überschreiten. Die Fahrzeuge sollten nach Jugoslawien überführt werden. Transportbegleiter waren die Beschuldigten Behle, Faber, Klinger und Funk.“

Nun fragt man sich angestrengt, warum eine ordnungsgemäß mit Zoll-Nummern und Exportbegleitpapieren ausgestattete, auf dem Weg ins Ausland befindliche Kraftfahrzeug-Transportgruppe, die noch dazu zur Tatzeit des Oktoberfestanschlages, wie den Ermittlern bekannt war, ihn Neuburg an der Donau, also rund 100 km vom Tatort entfernt stand, und erst am Vormittag des 27. September den Großraum München, wie man sich ausdrückte, durchquerte, richtiger gesagt auf der Autobahn an München vorbei rollte, bezüglich des Verbrechens auf der Theresienwiese tatverdächtig sein soll?

Die Erklärung dazu liest sich, ebenfalls auf Blatt -87-, folgendermaßen:

Die aufgezeigten Gegebenheiten begründeten außer dem Verdacht der unmittelbaren Tatbeteiligung auch den eines im Vorhinein geplanten Fluchtunternehmens.

Sieht man sich diese ‚Erklärung‘, die eine Begründung für den schwerwiegendsten Schuldvorwurf, den das Strafgesetzbuch kennt, darstellen soll, etwas genauer an, so erhebt sich zunächst die Frage:

Wieso sollte sich bezüglich der genannten Personen der Transportgruppe ein Verdacht zur ‚unmittelbaren Tatbeteiligung‘ ergeben, wenn feststand, dass sie samt ihren Fahrzeugen zur Tatzeit ca. 100 km vom Tatort entfernt waren? Zumindest der Verdacht einer unmittelbaren Täterschaft hätte vom ersten Augenblick an völlig ausscheiden müssen.

Aus der Tatsache, dass sich, wie bereits erwähnt, nicht etwa zur Tatzeit, sondern einen Tag später, vier Männer, von denen ich drei von früher kannte, und die ehemalige Mitglieder der bereits acht Monate zuvor liquidierten WSG waren, mit einem Lastwagenkonvoi auf der Münchner Autobahn nach Süden in Richtung Österreich bewegten, schließen zu wollen, es müsse sich dabei um ein vorsorglich geplantes Fluchtunternehmen handeln, muss jedem vernünftigen Menschen als gewaltsam an den Haaren herbeigezogen erscheinen.

Diese Art Kriminalistik weist frappierende Ähnlichkeit mit den archäologischen Forschungsmethoden der Albright-Schule auf, die sich die historische Erforschung archaisch-israelitischer Ereignisse zum Ziel gesetzt hat. Wenn Albright am richtigen Ort und im richtigen Stratum (das heißt für die Zeit um 1800 vor Christus) einen Kalbsknochen fand, dann betrachtete er dies als Beleg für die Historizität des 18. Kapitels der Genesis, insbesondere dann, wenn daneben noch ein Gerstenkorn ausgemacht werden konnte, und zwar deshalb, weil Abraham seine (göttlichen) Besucher mit Kalbsbraten und eilig zubereitetem Fladenbrot bewirtet haben soll.

In solchen Fällen pflegte Albrights Historiograph John Bright in seiner ‚History of Israel‘ beglückt zu schreiben: ‚It fits!‘

Frei übernommen von B. J. Diebner / Spiegel 1985

Analog dieser ebenso unwissenschaftlichen, wie unkriminalistischen Methode, der auf israelitische Identitätsforschung spezialisierten Albright-Schule könnten die Ermittler der SOKO Theresienwiese am Vormittag des 27.September 1980 gejubelt haben: ‚It fits!‘

Ein paar Leute aus dem Umfeld des Mannes, den wir auszuschalten wünschen, bewegen sich tatsächlich, wenn auch in einigen Kilometern Entfernung, ohne anzuhalten am Tatort vorbei. Zwar nicht zur Tatzeit, sondern rund 12 Stunden später, aber immerhin besser als gar nicht.

So könnte man die Lage beurteilt haben.

Bei genauer Betrachtung der hier relevanten Umstände passt überhaupt nichts.

Alle Argumente drehen sich im Kreis und erweisen sich am Ende zur Verdachtsabstützung als ungeeignet.

Die Unterstellung, es hätte sich bei der geschilderten Fahrt auf der Autobahn in Richtung Süden um eine vorgeplante Flucht handeln können, war willkürlich, ohne den geringsten Anhaltspunkt für derartige Überlegungen ins Feld geführt worden, sie hätte unter diesen Voraussetzungen jeden zu diesem Zeitpunkt auf der Autobahn befindlichen Kraftfahrer treffen können. Mehr noch diejenigen, die am Vortag, unmittelbar nach der Tatzeit, als Reisende unterwegs waren. Davon war jedoch keine Rede.

Nach meiner persönlichen Überzeugung muss hinter der besonderen Art der polizeilichen Handhabung der gesamten Ermittlungstätigkeit mehr vermutet werden als bloße Unfähigkeit.

Wie bereits erläutert, wollte man nachträglich das unter anderem gegen Faber, Klinger, Behle und Funk bereits am 27.9.1980 in Gang gesetzte und jahrelang bearbeitete Ermittlungsverfahren samt der Unterstellung einer Tatbeteiligung an dem mörderischen Sprengstoffverbrechen auf der Münchner Theresienwiese mit dem Umstand rechtfertigen, dass die Genannten am Tag nach dem Oktoberfestmassaker, auf der Autobahn an München vorbei in Richtung Salzburg unterwegs waren.

Dieser, von Anfang an unsinnige, rein willkürlich behauptete Verdacht wurde vom Berichterstatter des Generalbundesanwalts im hier relevanten Abschlussbericht auf Blatt -87- mit folgenden Worten zurückgenommen:

Die durchgeführten Anschlussermittlungen haben den gegen die genannten Beschuldigten bestehenden Anfangsverdacht indessen weitestgehend ausgeräumt. Nach jetzt vorliegenden Beweiserkenntnissen ist mit Sicherheit auszuschließen, dass sie sich (Faber, Klinger, Behle und Funk) zur Tatzeit in München aufgehalten haben.

Nun, diese Beweiserkenntnisse lagen den Ermittlungsbehörden bereits auf dem Tisch, bevor die vier Männer von Neuburg an der Donau kommend in Ingolstadt auf die Autobahn fuhren, um in Richtung Süden zu rollen und zwar deswegen, weil der Verfassungsschutz durch einen der vier Männer, der ein lange zuvor angeheuerter Spitzel war, nämlich Behle, über alle Absichten und Reisebewegungen bereits seit Freitag, den 26. September ab 18:00 Uhr unterrichtet war, und weil die Chauffeure der Transportgruppe zusätzlich auf dem Weg von Ermreuth in Oberfranken über Nürnberg nach Neuburg an der Donau und schließlich von dort am nächsten Tag, dem 27.9.80 über Ingolstadt in Richtung Österreich ununterbrochen von behördlichen Aufklärungsorganen überwacht worden waren.

Mit anderen Worten, die vom Berichterstatter im Abschlussbericht auf Blatt -87- angeführten Beweisergebnisse, welche die Möglichkeit eines Aufenthaltes der vier, am 27.9.1980 gegen 11:00 Uhr Vormittag an der deutsch-österreichischen Grenze durch deutsche Polizeikräfte festgenommenen Transportbegleiter zur tatrelevanten Zeit des Attentates auf der Theresienwiese, mit Sicherheit ausschlossen, lagen den leitenden Ermittlern der SOKO Theresienwiese bereits am 27.09.1980 vor, gleichwohl wurden die Festgenommenen vorläufig in das Polizeigefängnis des Münchner Polizeipräsidiums verbracht, wo sie bis zum späten Abend des 28. September in Polizeihaft verblieben.

Ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wurde seitens der Staatsanwaltschaft nicht gestellt. Allein letzterer Umstand zeigt deutlich, wie außerordentlich dünn vom ersten Augenblick an die Verdächtigungen gegen diese Leute waren. Ihr einwandfreies Alibi für die Tatzeit ersparte ihnen zwar eine längere Haft, nicht jedoch ein umfangreiches gegen sie gerichtetes Ermittlungsverfahren wegen des angeblichen Verdachtes der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129 a StGB.

Außer der sonst bei einigermaßen begründetem Tatverdacht obligatorischen Untersuchungshaft hatten sie, so wie auch ich selbst, sämtliche nur denkbaren unangenehmen Begleiterscheinungen eines solchen Verfahrens hinzunehmen, wobei eine äußerst unfaire Berichterstattung in den Massenmedien die unerträglichste war.

Obwohl den Ermittlungsbehörden bei vernünftiger Würdigung der damals bereits vorliegenden Erkenntnisse und Beweisergebnisse das Recht auf weiterführende massive Verdachtsäußerungen nicht zugesprochen werden kann, orientierten sich die anschließenden Ermittlungen offensichtlich an einem vorgefassten Ziel.

Nach meiner persönlichen Einschätzung, der meine konkreten Erfahrungen zu Grunde liegen, bestand die Zielsetzung, zumindest als gewichtiger Nebenzweck darin, dem als ‚Rechtsextremismus‘ verstandenen Wiedererwachen eines starken deutschen Nationalgedankens politisch durch eine perfekte Imageschändung ein für alle Mal das Rückgrat zu brechen.

Heute, in der geistigen Rückschau bezüglich der sich an den 26. September 1980 anschließenden Entwicklung muss festgestellt werden, dass diese, hier nur angedeutete Rechnung aufgegangen ist.

Der Abschlussbericht des Generalbundesanwalts beginnt mit der Auflistung des von dem willkürlich in Gang gesetzten Ermittlungsverfahren betroffenen und somit erheblich geschädigten Personenkreises. Die Auflistung gestaltet sich folgendermaßen:

Der Generalbundesanwalt      Karlsruhe, den 23.November 1982

beim Bundesgerichtshof

1 B Js 201/80 – 5

Betrifft: Ermittlungsverfahren gegen

  1. Karl Heinz Hoffmann aus Ermreuth u. a.
  2. Unbekannt

Vermerk:

Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen

  1. den Werbegrafiker Karl Heinz Hoffmann
    (Geburtsdatum und Ort, Wohnort, Aufenthaltsort)
  1. den Maschinenschlosser Michael Johann Ruttor
    (Geburtsdatum und Ort, Wohnort)
  1. den Bundespostbeamten Walter Ulrich Behle
    (Geburtsdatum und Ort, Wohnort)
  1. den Bundesbahnsekretär Stefan Faber
    (Geburtsdatum und Ort, Wohnort)
  1. den Gastwirt Rudolf Klinger
    (Geburtsdatum und Ort, Wohnort)
  1. den Elektroinstallateur Rupert Christian Funk
    (Geburtsdatum und Ort, Wohnort)
  1. den Berufslosen Fridolin Josef Heizmann
    (Geburtsdatum und Ort, Wohnort, Aufenthaltsort)

Wer waren diese gemäß § 129 a StGB im Hinblick auf das Oktoberfestattentat seinerzeit beschuldigten Leute?

Die zum Verständnis der gesamten Sachlage zweifellos wenigstens in groben Zügen notwendige Selbstauskunft vorläufig zurückstellend, beginne ich, aus bald ersichtlichen Gründen in Abänderung der von der Ermittlungsbehörden gewählten Reihenfolge mit der seinerzeit auf der Autobahn am deutsch- österreichischen Grenzübergang festgenommenen Transportbegleitgruppe. (Die Transportbegleitgruppe bestand aus vier Mann).

  1. Rudolf Klinger

Klinger war im September 1980 neunundzwanzig Jahre alt. In erster Ehe verheiratet und Vater zweier Kinder. Er war nicht vorbestraft, sein Lebenswandel galt allgemein als untadelig. Bis zum Verbot und der damit gleichzeitig erfolgten Auflösung der WSG am 30.1.1980 war Rudolf Klinger Mitglied in dieser Organisation. Sein letzter WSG-Dienstgrad war Leutnant. Den Militärdienst in der Bundeswehr hatte er zuvor abgeleistet. Das am 30.1.1980 vom damaligen Bundesinnenminister Baum erlassene Verbot der WSG hat Rudolf Klinger ebenso wie auch alle anderen ehemaligen Mitglieder im Geltungsbereich der deutschen Gesetze beachtet. Etwas anderes haben auch die umfangreichen Ermittlungen nicht ergeben. Am Freitag, den 26. September 1980 war Klinger von mir beauftragt, drei LKW Unimog mit jeweils drei VW Kübelwagen aus ehemaligen Militärbeständen per Achse über Österreich nach Kooper in Jugoslawien zu bringen. Seine Aufgabe bestand weiterhin darin, die Kraftfahrzeuge im Hafen von Kooper auf die von dort aus regelmäßig wöchentlich zweimal in Richtung Syrien abgehende Mittelmeerfähre zu verladen. Danach sollte er mit der Bahn nach Hause zurückkehren. Bei planungsgemäßer Abwicklung des Transportes wäre er am Sonntag, den 28. September wieder zuhause in Ermreuth eingetroffen, wo er eine, in seinem Eigentum stehende Gaststätte betrieb.

  1. Stefan Faber

Stefan Faber war im September 1980 achtundzwanzig Jahre alt. In erster Ehe verheiratet und Vater eines Sohnes. Er war nicht ehrenrührig vorbestraft. Seit Jahren war er als Beamter im Dienst der Bundesbahn beschäftigt. Faber war ebenfalls viele Jahre in der WSG. Seine Mitgliedschaft endete zwangsläufig mit dem Organisationsverbot am 30.1.1980. Sein letzter WSG-Dienstgrad war, wie der Klingers, Leutnant. Den Militärdienst bei der Bundeswehr hatte er bei den Gebirgsjägern in Mittenwald abgeleistet. Am Freitag, den 26. September 1980 bestand seine Aufgabe darin, den Kraftfahrzeugtransport bis in den Bestimmungsort das heißt Beirut im Libanon zu begleiten. Seine Rückkehr nach Deutschland wäre einige Wochen später erfolgt.

  1. Robert Funk

Funk war im September 1980 zwanzig Jahre alt. Er war noch ledig und nicht vorbestraft. Sein Arbeitsverhältnis war ungekündigt. Auch er war früher, bis zum 30.1.1980 Mitglied der WSG gewesen. Sein letzter WSG-Dienstgrad war Unterführer. Von der Bundeswehr war er freigestellt. Am 26. September 1980 hatte er sich zur Transportbegleitung der für den Libanon bestimmten Kraftfahrzeuge zur Verfügung gestellt. Eine Entscheidung darüber, wie lange er im Libanon bleiben würde, hatte er zu diesem Zeitpunkt noch nicht getroffen.

  1. Ulrich Behle

Behle war am 26. September 1980 auf den Tag genau 21 Jahre alt. Er war noch ledig und als Postbeamter in ungekündigter Stellung. Behle war kein aktives Mitglied der WSG gewesen. Er war auch zuvor nicht mit WSG-Kameraden aus dem süddeutschen Raum in Berührung gekommen. Er war in der vorangegangenen Zeit weder mit Klinger noch mit Faber oder Funk bekannt oder gar befreundet gewesen. Seine Militärzeit bei der Bundeswehr hatte er als Wehrpflichtiger abgeleistet und er war nach seinen eigenen, in einem späteren Polizeiprotokoll niedergelegten und eigenhändig unterschriebenen Angaben mit Beamten des Verfassungsschutzes kurz vor seiner Abreise in Nordrhein Westfalen zusammengetroffen.

Polizeiliche Vernehmung vom 7.7.1981, Bl. 3267 der sogen. „roten Akten“

aus dem Verfahren AZ: 3 Ks 340 Js 40387/81

Er hat dieses Zusammentreffen später angesichts der 3. Strafkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth trotz Vorhalt der dazu relevanten Aktenfundstelle bestritten.

Am 11. April 1985 entwickelte sich in dem berüchtigten, durch das alliierte Militärtribunal historisch gewordenen Saal 600 des Nürnberger Justizgebäudes folgendes Frage- und Antwortspiel zwischen mir (Hoffmann als Angeklagter, in der mit einem rechtskräftigen Freispruch beendeten Erlanger Mordsache) und Walter Ulrich Behle im Zeugenstand:

Hoffmann Frage:

Haben Sie (Behle) sich nie wissentlich mit Beamten des deutschen Verfassungsschutzes getroffen?

Zeuge Behle Antwort:

Nein!

Hoffmann Vorhalt:

Da muss ich Ihnen ihre Aussage vorhalten, die sie anlässlich ihrer Vernehmung am 7.7.1981 bei den Ermittlungsbehörden zu Protokoll gegeben haben. (Blatt 3267)

Damals sagten sie aus: ‚Am 24.9.1981 fuhr ich mit einem Taxi nach Düsseldorf. Ich wollte mich dort mit Beamten des Verfassungsschutzes treffen. Dieses Treffen fand auch statt.‘

War das nun richtig oder ist das falsch?

Zeuge Behle Antwort:

Das ist falsch!

Hoffmann Frage:

Warum haben Sie etwas Derartiges zu Protokoll gegeben?

Zeuge Behle Antwort:

Ich war damals total fertig und wusste nicht mehr was ich sagte.

Hoffmann Frage:

Hatten sie sich damals unter Druck gesetzt gefühlt, als sie aus dem Libanon zurückgekommen sind und zunächst erst einmal in Deutschland eingesperrt wurden?

Zeuge Behle Antwort:

Ja, ich habe mich unter Druck gesetzt gefühlt.

Hoffmann Frage:

Ist ihnen der § 129 a Abs. 6 bekannt gemacht worden?

Zeuge Behle Antwort:

Dahingehend wurde ich nicht belehrt. (Diese Antwort ist eindeutig falsch)

Hoffmann Frage:

Überlegen Sie sich die Sache noch einmal genau! Haben Sie nun die auf Blatt 3267 protokollierte Aussage (Treffen mit dem Verfassungsschutz) gemacht oder nicht?

Zeuge Behle Antwort:

Das weiß  ich heute nicht mehr. Auf jeden Fall ist es falsch.

Mit dem angeblichen „Nichtmehrwissen“ hatte Behle bereits einen Rückzieher eingeleitet, trotzdem behauptete er nochmals, es sei auf jeden Fall falsch. Aus diesem Grund wurde Behle nun mit Fragen konfrontiert, deren Antworten auf indirekte Weise Aufschluss über seine Tätigkeit als V-Mann des Verfassungsschutzes geben.

Hoffmann Frage:

Wo standen sie vor der Abreise in den Libanon politisch?

Zeuge Behle Antwort:

Vor der Libanonreise stand ich rechts.

Nach meiner Rückkehr war ich Mitglied einer kommunistischen Organisation.

Hoffmann Frage:

Waren Sie noch bei anderen Organisationen Mitglied?

Zeuge Behle Antwort:

Schon möglich.

Hoffmann Frage:

Haben sie nach ihrer Rückkehr aus dem Libanon wieder Kontakte mit arabischen Personen im Ausland aufgenommen?

Zeuge Behle Antwort:

Ja.

Hoffmann Frage:

In Tripolis, Libyen?

Zeuge Behle Antwort:

Auf diese Frage möchte ich nicht antworten!

Nach alledem kann kaum Zweifel an der Agententätigkeit Behles bestehen.

Dass er angesichts der Öffentlichkeit vor Gericht im Zeugenstand bemüht war, diesen Umstand zu leugnen, ist verständlich, kann aber an den offensichtlichen Tatsachen nichts ändern.

Ein klares Eingeständnis, im Dienst des Verfassungsschutzes zu agieren, hätte ihm nicht nur Gefahren bringen können, es hätte vor allen Dingen seine weitere Arbeit als V-Mann unmöglich gemacht. Die gerichtlichen Feststellungen zu Behles Agententätigkeit lauten folgendermaßen:

Vor seiner Abreise in den Libanon habe er – Behle – sich mit keinen amtlichen Stellen über seine Fahrt unterhalten. Er habe keine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz abgesprochen, und keinen Decknamen vereinbart. Es sei lediglich einmal ein Mann bei ihm aufgetaucht, der angeblich vom Innenministerium gewesen sei. Seine Aussage in der polizeilichen Vernehmung vom 7. Juli 1981 (Blatt 3267 der roten Akten) habe er später widerrufen. Er könne sich an diese Aussage nicht erinnern. Sie sei unter den Auswirkungen der ‚Lichthaft‘ zu Stande gekommen.

Zitiert nach Blatt 128 des Urteils vom 30.6.1986 im Verfahren AZ: 3 KS 340 J s 40387/81

In Behles Akten zum Verfahren AZ: 3 Ks 340 Js 40387/81 findet sich ein Schreiben, in welchem er die Ermittlungsbehörden auffordert, seine gesamten, bis dahin gemachten Angaben zu vernichten, auch jene von München.

Gemeint waren damit Angaben, die er unmittelbar nach seiner Festnahme am 27. September 1980, also einen Tag nach dem Oktoberfestanschlag gegenüber der SOKO Theresienwiese gemacht hatte.

Gegenüber den Beamten des LKA gab sich Behle seinerzeit unter Preisgabe seines Decknamens ‚Felix‘  als Agent des Verfassungsschutzes zu erkennen. Gleichwohl wurde er in das Ermittlungsverfahren mit einbezogen.

Es gehörte wohl mit zu seiner Rolle.

Wie man sieht, hatte Behle alle möglichen Anstrengungen unternommen, um die durch ihn selbst im Zuge seiner Vernehmungen herbeigeführte, eindeutige Enttarnung als V-Mann wieder in Frage zu stellen. Sein gesamtes Verhalten in der Folgezeit nach dem 26.9.1980 hat aber deutlich gezeigt, dass er zweifellos im Dienst der Deutschen Verfassungsschutzbehörde stand.

Er hat die ihm von dieser Seite angetragenen Aufgaben wirkungsvoll erledigt.

Über die Kooperation mit dem Verfassungsschutz hinaus bestanden zudem noch Absprachen mit dem ‚Stern‘-Reporter Poelchau.

Die Tatsache dieser Absprachen hat Ulrich Behle 1985 vor Gericht in seiner Eigenschaft als Zeuge eingeräumt, wohl in erster Linie deshalb, weil auch Herr Poelchau als Zeuge im gleichen Verfahren gehört wurde.

Im Nürnberger Schwurgerichtssaal 600 äußerte sich Behle am 10.04.1985 zu Fragen nach seiner Zusammenarbeit mit Journalisten kurz vor dem 26.9.1980 folgendermaßen:

Rechtsanwalt Bukow Frage:

Hatten Sie die private Adresse von Herrn Poelchau?

Zeuge Behle: (antwortet nicht).

Rechtsanwalt Bukow Vorhalt:

Es fällt auf, dass bestimmte Bezeichnungen bei ihnen und bei Herrn Poelchau identisch sind. Hat Herr Poelchau von ihnen eine Zeichnung vom Lager erhalten? (Bezieht sich auf das Ausbildungslager der WSG Ausland im Libanon)

Zeuge Behle:

Ich glaube nicht, dass ich diese Frage beantworte.

Ich wusste es nicht, (meint die Wortgleichheit der Berichtabfassung) aber es ist möglich.

Rechtsanwalt Bukow Frage:

Wann ist der Kontakt zwischen ihnen und dem Stern zustande gekommen?

Zeuge Behle Antwort:

Zuerst ist die ‚Quick‘ an mich herangetreten. Man wollte 1.000 DM zahlen.

Ich habe dann den ‚Stern‘ angerufen und mit denen die Geschichte gemacht, aber kein Geld bekommen.

    Quelle: Mitschrift aus der Hauptverhandlung im Verfahren AZ.: 3 Ks 340 Js 40387/81 Nürnberg, 10.04.1985.

Man muss davon ausgehen, dass Behle nicht nur als Nachrichtenhändler für die Illustrierten tätig war, sondern dass er auch als V-Mann des Verfassungsschutzes die Reiseziele und Reisebewegungen der Transportgruppe an seine Auftraggeber gemeldet hat.

Dass die Transportgruppe ab Neuburg an der Donau seit dem 26.9.1980 gegen 20:00 Uhr bis zum Zeitpunkt ihrer Festnahme am 27.9.1980 gegen 11:00 Uhr Mittag durchweg observiert wurde, ist eine von Klinger und Faber eindeutig festgestellte Tatsache.

Und um auch dies hier in aller Deutlichkeit klarzustellen: Keiner von ihnen kannte Gundolf Köhler. (Von dem noch gesondert die Rede sein wird.)

Ebenso wenig war ihnen der im hier relevanten Abschlussbericht des Generalbundesanwaltes als Beschuldigter aufgeführte Heizman bekannt.

  1. Michael Ruttor:

Ruttor war im September 1980 siebzehn Jahre alt. Er stand zu diesem Zeitpunkt in einem Lehrverhältnis. Als Sechzehnjähriger war er etwa ein halbes Jahr lang Volontär in der WSG. Einen bestimmten Dienstgrad oder irgendeine besondere Funktion hat er verständlicherweise aufgrund seines jugendlichen Alters und der kurzen Zeit der Mitgliedschaft nicht erreichen können. Dies ist insofern wichtig, als ihm, im hier relevanten Abschlussbericht des Generalbundesanwaltes eine Funktion unterstellt wurde, die Ruttor niemals innehaben konnte. Dort wird auf Bl. -86- die völlig absurde Behauptung aufgestellt: Ruttor war der ‚Adjutant‘ Hoffmanns.

Der Grund für diese geradezu alberne Unterstellung ist wohl einzig darin zu sehen, dass man dringend eine Erklärung dafür benötigte, warum man diesen, auf der ganzen Linie harmlosen Jungen in das Ermittlungsverfahren gemäß § 129 a einbezogen hatte. Man versuchte die unwichtige Rolle Ruttors innerhalb der Gruppe der mehr oder weniger zufällig am 27. September 1980 festgenommenen Personen durch die fast schon komisch wirkende Behauptung, er sei mein (Hoffmanns) ‚Adjutant‘ gewesen, gewichtig zu machen.

Interessanterweise bin ich nie gefragt worden, welche Rolle Michael Ruttor früher in der WSG gespielt hatte. Mag sein, dass seinerzeit irgendein außenstehender Wichtigmacher mit einem solchen ‚Ermittlungsbeitrag‘ aufgewartet hat, die Frage ist dabei nur, warum die Vernehmungsexperten niemals den Versuch gemacht haben, eine Verifizierung solcher ‚Erkenntnisse‘ vorzunehmen.

Mehr als Ruttor zusammen mit Faber, Klinger und Funk zu meiner engeren Anhängerschaft zu zählen, und ihn (Ruttor) im Anschluss daran wirklichkeitswidrig zum ‚Adjutanten‘ zu befördern, hatten die Ermittlungsbehörden gegen diesen ruhigen wohlerzogenen und moralisch in jeder Hinsicht sauberen jungen Mann zu ihrer Rechtfertigung dafür, dass sie ihn grundlos festgenommen und nach München geschleppt und dort in eine schmutzige Haftzelle des Polizeipräsidiums gesperrt hatten, nicht aufzubieten. Es findet sich auch an keiner Stelle des Abschlussberichtes des Generalbundesanwaltes nur ein einziges Wort darüber, aus welchem Grund man es seinerzeit als notwendig erachtete, gegen Ruttor zwei volle Jahre lang in der Oktoberfestsache zu ermitteln.

Michael Ruttor hatte das Pech, zufällig an dem Tag, als es dem Generalbundesanwalt beliebte, mich (Hoffmann) zuhause in Ermreuth festnehmen zu lassen, ebenfalls anwesend gewesen zu sein.

Wäre an jenem Tage rein zufällig irgend ein anderer im Schloss Ermreuth mit mir zusammen angetroffen worden, so wäre jener und nicht Ruttor mit festgenommen und anschließend mit einem Ermittlungsverfahren und hochkarätigen Verdächtigungen konfrontiert worden. Erfahrungen und Erkenntnisse solcher Art können einem wahrhaftig lehren, unsere Staatsgewalt zu fürchten.

Abschließend bleibt zur Person Ruttor noch festzustellen, dass auch er Gundolf Köhler nicht kannte. Ebenso wenig kannte er Behle. Ganz zu schweigen von dem, in das hier relevante Ermittlungsverfahren mit einbezogenen Heizmann.

Der Ordnung halber muss dazu gesagt werden, dass auch von den Ermittlungsbehörden nie behauptet wurde, alle Personen, gegen die sich das Ermittlungsverfahren richtete, hätten sich untereinander gekannt. Die Frage ist wohl absichtlich im Bericht des Generalbundesanwaltes ausgeklammert worden, um die Absurdität und Willkürlichkeit der Personalauswahl für das Ermittlungsverfahren nicht allzu offenkundig werden zu lassen.

Die Behauptung, Behle, sei wie Klinger, Faber und Funk meiner engeren Anhängerschaft zuzurechnen gewesen, wird den Tatsachen nicht gerecht. Für Klinger, Faber und Funk mag dies zutreffen. Behle hingegen hatte weder eine WSG-Vergangenheit noch war er mit mir überhaupt bekannt gewesen. Er war im September 1980 eine für das Libanonprojekt neu hinzugekommene Person. Und er war, wie schon erwähnt, was besonders beachtenswert ist, ein V-Mann des Verfassungsschutzes und ein Nachrichtenzuträger für die Illustrierten.

  1. Fridolin Heizmann

war im September 1980 neunundzwanzig Jahre alt. Er stammt aus Donaueschingen. Dort ist er geboren und müsste, soweit dies aus dem Ermittlungsbericht des Generalbundesanwaltes zu entnehmen ist, auch zur tatrelevanten Zeit dort wohnhaft gewesen sein. Als sein späterer Aufenthaltsort wird das psychiatrische Krankenhaus Rottenmünster, Rottweil angegeben.

vgl. Bl. -2-

Seitens der Ermittlungsbehörden wurde festgestellt:

Der Beschuldigte Heizmann gehörte zum engeren Bekanntenkreis des Gundolf Köhler. …Der Beschuldigte ist geisteskrank; er leidet an einer u. a. mit Denkstörungen verbundenen schleichenden Schizophrenie.

Zitiert nach Bl. -91-  SachA. Bd. 16, Bl. 5039 ff., 5049 ff., 5106 ff.

Dieser Geisteskranke Fridolin Heizmann ist einer der wenigen Zeugen, auf die sich der GBA bezüglich der Zuordnung der Täterschaft, im Hinblick auf den als Urheber der Explosion auf dem Oktoberfestgelände geltenden Gundolf Köhler, beruft.

Ein Geisteskranker als Hauptzeuge?

Heiliger Bimbam! Was soll dabei herauskommen?

Der schizophrene Heizmann hatte gegenüber den Ermittlungsexperten angegeben, er – Heizmann – sei am 25.9.1980, also einen Tag vor dem Attentat, in München mit Gundolf Köhler zusammengetroffen. Dazu wird im Abschlussbericht des GBA festgestellt, dass diese Angabe unwiderlegt geblieben sei.

Vgl. Bl. -91-   SachA Band. 16 Blatt. 5071 ff.

Erwiesen ist die Behauptung Heizmanns, er sei noch am Vortrag des Attentates mit Gundolf Köhler zusammengetroffen, also nicht. Aber der Berichterstatter des GBA vermeidet es vorsorglich, auf diesen wichtigen Umstand hinzuweisen. Die Ermittlungsbehörden überlassen es dem gesunden Menschenverstand des Lesers, zu erkennen, dass die Aussagen eines Geisteskranken, der an einer unter anderen mit Denkstörungen verbundenen schleichenden Schizophrenie leidet, keinen Pfifferling wert sein können. Für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Heizmann reichten seine höchst zweifelhaften Erzählungen indessen aus. Der Berichterstatter des Generalbundesanwaltes schweigt sich bezüglich des Geisteskranken Heizmann auch über die wichtige Tatsache aus, dass Fridolin Heizmann in WSG-Kreisen völlig unbekannt war. Heizmann hatte zur WSG keinerlei Kontakte. Kein einziger der übrigen im hier relevanten Ermittlungsverfahren Mitbeschuldigten hatte jemals etwas von diesem Heizmann gehört oder gesehen. Diesen bedeutenden Umstand einfach unerwähnt zu lassen, betrachte ich als äußerst unfair.

Wer die auf Blatt -1- und -2- des Abschlussberichtes vom 23. November 1982 hintereinander als Beschuldigte aufgelisteten Namen und Personalangaben geht, da keine weiteren Erläuterungen dazu angeboten werden, unwillkürlich, aber fälschlich von der Vermutung aus, es müsse sich bei den seinerzeit Beschuldigten um einen in sich geschlossenen Personenkreis mit wechselseitigen Beziehungen handeln. Die wirklichen Verhältnisse sahen anders aus.

Einschließlich meiner Wenigkeit (Hoffmann) sind insgesamt sieben Personen namentlich als Beschuldigte aufgeführt. Und zwar in folgender Reihenfolge:

Hoffmann, Ruttor, Behle, Faber, Klinger, Funk, Heizmann.

Vgl. Bl. -1- und -2-

Ich selbst kannte Behle vor dem September 1980 von drei vorangegangenen Gesprächen anlässlich kurzer Besuche. Fridolin Heizmann war mir völlig unbekannt. Köhler kannte ich von zwei lange zurückliegenden Besuchen, die er Jahre zuvor bei mir gemacht hatte. Im September 1980 hatte ich ihn längst aus den Augen und aus dem Sinn verloren. Auf diesen Umstand werde ich an anderer Stelle noch zurückkommen. Faber und Klinger kannte ich seit 1974. Funk seit 1976 oder 77. Faber, Klinger, Funk und Ruttor kannten sich als ehemalige WSG-Kameraden untereinander, jedoch waren ihnen Behle, Heizmann und auch Köhler unbekannt.

Aus allem ergibt sich, dass die seinerzeit Beschuldigten niemals eine geschlossene miteinander bekannte Personengruppe mit wechselseitigen Beziehungen gewesen waren. Daraus folgt denknotwendig, dass ein etwaiger gemeinsamer Tatentschluss, oder etwaiges koordiniertes Tathandeln mangels der fundamentalsten Grundvoraussetzung – dem gegenseitigen Kennen – gar nicht möglich gewesen wäre. Ein klärendes Wort zu den – nicht vorhandenen – wechselseitigen Beziehungen innerhalb der als Beschuldigte genannten Personen, hätte sich erstens aus Gründen der Fairness und zweitens zum besseren Verständnis des Entschlusses zur Einstellung des hier relevanten Ermittlungsverfahrens dringend empfohlen. Dass es unterblieb, hat wohl in erster Linie etwas mit dem Bedürfnis der Gesichtswahrung zu Gunsten der Ermittlungsbehörden zu tun.

  1. Der Tatverdächtige Gundolf Köhler

Der Geologiestudent Gundolf Köhler war zum Zeitpunkt seines gewaltsamen Todes am 26. September 1980 einundzwanzig Jahre alt.

Sein Geburtsort ist Schwenningen, wo er am 27.8.1959 das Licht der Welt erblickte.

Vgl. Bl. – 11-

Gundolf Köhler starb nach den erhobenen Obduktionsbefunden an einer zentralen Lähmung, bzw. ausgedehnten Hirngewebszertrümmerungen.

Zitiert nach Bl. -13-  SachA Bd. 5 Bl.861ff, 872.

In der Auflistung der bei dem Oktoberfestattentat ums Leben gekommenen 13 Personen, die im Abschlussbericht des GBA wird Köhler an sechster Stelle genannt. Opfer sind in der Reihenfolge ihres Geburtsjahres geordnet.

Vgl. Blatt -10-, -11-, -12-.

Die Ermittlungsbehörden unterstellten Gundolf Köhler, der im Verlauf des Tatgeschehens getötet wurde, den Sprengsatz gebaut, ihn zum Tatort gebracht und dort die Explosion verursacht zu haben.

Vergleiche Blatt -23-

Interessanterweise wird jedoch nichts darüber gesagt, ob Köhler die Explosion schuldhaft, das heißt bewusst und gewollt, oder nur fahrlässig oder etwa gar völlig ahnungslos verursacht haben soll.

Köhlers Täterschaft wird aufgrund von Schlussfolgerungen seitens der Ermittlungsbehörden angenommen:

Vielfalt und Gewicht der bei den Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zwingen zu dem Schluss, dass der im Verlauf des Tatgeschehens getötete Gundolf Köhler (vgl. A III 2, S. 10 f) …

Zitiert nach Blatt -23-

Wie gewichtig oder wie beweisfähig diese vielfältigen Ermittlungseinzelheiten tatsächlich sind, wird noch genauer zu untersuchen sein. Fest steht, dass die seitens der Ermittlungsbehörden vorgenommene und von den Massenmedien von Anfang an begierig aufgegriffene Zuordnung der Täterschaft bis zum heutigen Tag ohne Motivaufklärung im Raume steht.

In dieser Hinsicht muss der Berichterstatter des GBA einräumen:

Seine (Köhlers) Beweggründe haben sich indessen nicht mit völliger Sicherheit aufklären lassen. Dasselbe gilt für die Ursache, die den Tatentschluss unmittelbar ausgelöst hat.

Zitiert nach Blatt -23- B.

Bei genauer Betrachtung und vernünftiger Würdigung sämtlicher Ausführungen der Ermittlungsbehörden im Abschlussbericht des GBA, die angeblich geeignet sein sollen, Köhler den Tatentschluss und die bewusste und gewollte Tatausführung zuordnen zu können, wird deutlich, dass nicht ein einziger juristisch ausreichender Beweis, sondern stattdessen lediglich Vermutungen, magere Schlussfolgerungen und theoretische Erwägungen herangezogen werden konnten. Hätte Gundolf Köhler überlebt und hätte man ihn vor Gericht stellen wollen, so wären die bisher zusammen getragenen Ermittlungsergebnisse niemals zu einer Aburteilung ausreichend gewesen.

Insbesondere deshalb, weil sich die ohnehin nicht konkret tatbezogenen, nur krampfhaften Interpretationen zugänglicher, im rein subjektiven Bereich liegender Ermittlungsergebnisse zum angeblichen geistigen Weltbild und emotionalen Empfinden des Gundolf Köhler auf Zeugenaussagen beruhen, die wegen offensichtlicher Wertlosigkeit niemals gerichtlich verwertbar gewesen sein könnten.

Im Grunde genommen kann sich der Generalbundesanwalt bezüglich des subjektiven Bereichs im Zusammenhang mit der Person Gundolf Köhler nachteilig nur auf zwei Zeugen stützen. Nämlich auf den damals 23-jährigen Praktikanten Bernd Kasper – der an einer schizophrenen Psychose leidet – und den Zeugen Erich Lippert, ein damals 24 Jahre alter Student der Rechtswissenschaften.

Vgl. Bl. -68-

Erich Lippert hätte als geistig klarer Mensch der einzige gerichtlich verwertbare Zeuge sein können, jedoch hat gerade er Gundolf Köhler nicht konkret zu belasten vermocht. Lippert hatte lediglich von einer Gesamt problematischen Entwicklung Gundolf Köhlers gesprochen.

Vgl. Bl. -77-

Aber die Zeugenbekundungen Lipperts sind keineswegs widerspruchsfrei. Einerseits bemühte sich Lippert, den Ermittlern mit der Erstellung eines möglichst umfassenden Persönlichkeitsbildes dienlich zu sein. Angeblich sah er sich dazu aufgrund zahlreicher persönlicher Gespräche mit Köhler in der Lage.

Andererseits musste er zugeben, dass er in der letzten Zeit, d. h. im nicht genauer eingegrenzten Zeitraum vor dem 26. September 1980 kaum mehr Erkenntnisse aus der Intimsphäre Köhlers beziehen konnte.

So gab er zu Protokoll:

Der Kontakt zu mir (Lippert) hatte sich in der letzten Zeit auch verschlechtert, weil mir seine (das heißt Köhlers) ständigen Nörgeleien, seine Unzufriedenheit auf die Nerven gingen …

Zitiert nach Bl. -77-

Weiterhin gab Lippert zu Protokoll:

Selbstmordabsichten hat er (Gundolf Köhler) allerdings nie geäußert; er wurde aber immer verschlossener und erzählte mir nichts mehr.

Zitiert nach Bl. -76-

Irgendwelche konkreten tatrelevanten Erkenntnisse von Beweisqualität konnte der Zeuge Lippert nicht bekunden, er teilte den Ermittlungsbeamten lediglich seine persönlichen Ansichten und Schlussfolgerungen mit. Von Köhlers Täterschaft ging Lippert zwar aus, aber nur deshalb, weil er durch die Vernehmungen zur Sache und das offen behandelte Vernehmungsziel beeinflusst war.

Zum Zeitpunkt dieser Zeugenvernehmungen wurde die Täterschaft Gundolf Köhlers- wenn auch zu Unrecht – von den Ermittlungsbeamten bereits wie eine erwiesene Tatsache behandelt, für sie schien es nur noch um die Frage zu gehen, wie und vor allem warum ihre Zielperson Nummer eins tatrelevant gehandelt haben könnte.

In Reaktion auf die unverhohlen zum Ausdruck gebrachten Intentionen der Ermittlungsexperten äußerte der Zeuge Lippert (vgl.  B. IV 2, Seite 61ff) seine Mutmaßungen:

So wie ich (Lippert) es sehe, ist das Geschehen vom 26. September 1980 das Fazit einer persönlichen Katastrophe.

Zitiert nach Bl. -70-  SachA Bd. 15, Bl.4603ff

Ohne selbst konkretes beweisfähiges Wissen zur Grundfrage, nämlich der Verantwortlichkeit und Täterschaft als solche beisteuern zu können, äußerte er sich zur Frage nach dem möglichen Tatmotiv in einer Weise, als stünde die Tatausführung Köhlers bereits fest. Dabei sollten ja gerade seine Schilderungen zum Persönlichkeitsbild Köhlers und dessen gelegentliche Äußerungen der Täterermittlung dienen.

Seine (Lipperts) persönlichen Schlussfolgerungen und Einschätzungen sind im Ermittlungsprotokoll u.a. folgendermaßen festgehalten worden:

Ich bin der Meinung, dass Gundolf mit Sicherheit kein politisches Motiv für die Tat hatte.

Zitiert nach Bl. -77-

Ein beachtlicher Satz!

Der einzige Zeuge, der Köhler aus der Nähe erkannte, der Umgang mit ihm gepflegt haben muss – wenn auch zuletzt nur noch sporadisch – und dessen Aussage keinen geistigen Beeinträchtigungen unterliegt, war der festen Überzeugung, dass ein politisches Motiv auf jeden Fall – mit Sicherheit – wie er sich ausdrückte, nicht in Frage kommen könne.

In diesem Zusammenhang sinnierte Lippert anschließend weiter:

In letzter Zeit war allein am Verhalten Gundolfs überhaupt nicht zu erkennen, dass er irgendetwas plant oder dass er konkrete Ziele habe.

Ich meine es war genau das Gegenteil der Fall. Er wurde völlig gleichgültig. Jedes zweite Wort von ihm war: ‚Was bringt das schon!‘ Aus meiner Sicht waren irgendwelche Aktivitäten überhaupt nicht zu erwarten …

Zitiert nach Blatt-77-

Auf Blatt – 78 – des Abschlussberichtes schreibt der Berichterstatter des GBA zwar, der Zeuge Lippert habe auch eingeräumt mit Gundolf Köhler im Frühjahr 1980, also immerhin ein halbes Jahr vor dem tragischen Ereignis vom 26. September auch über terroristisch motivierte Gewaltverbrechen der Vergangenheit gesprochen zu haben, aber daraus können keine Schlussfolgerungen im Hinblick auf das Oktoberfestattentat gezogen werden.

Im Zusammenhang mit dieser Zeugenbekundung muss die Verwendung des juristischen Terminus ‚hat eingeräumt‘ als unangebracht bezeichnet werden, und zwar deshalb, weil dadurch der Eindruck erweckt wird, als sei damit etwas Belastendes oder doch wenigstens etwas Verwerfliches eingestanden worden.

Davon kann aber keine Rede sein, denn es wird sich wohl kaum jemand finden, der von sich sagen könnte, überhaupt noch niemals über die lang und breit in sämtlichen Massenmedien bekannt gemachten terroristischen Gewaltverbrechen debattiert zu haben. Ein Dauerthema waren die Gewaltaktionen der Linken nach den Angaben Lipperts zwischen ihm und Köhler nicht:

Zwischen Gundolf und mir (Lippert), teilweise war auch Bernd Kasper anwesend, wurde selten über gewesene Anschläge von Linksterroristen diskutiert.

Zitiert nach Blatt-79-

Natürlich ist der Zeuge Lippert von den LKA-Beamten der SOKO Theresienwiese hart bedrängt worden. Zu gerne hätte man etwas aus der Vernehmungsperson Lippert heraus- oder hineingefragt, das für dem Vernehmungsziel dienliche Schlussfolgerungen bezüglich etwaiger geplanter Terroranschläge hätte zugänglich sein können, aber diese Hoffnung wurde enttäuscht. Trotz aller diesbezüglichen Bemühungen blieb Lippert bei seiner Darstellung der zwischen ihm und Köhler diskutierten Themen.

Immer wieder sah er sich veranlasst, seine Aussage zu bekräftigen:

In meiner (Lipperts) Gegenwart wurde nur über das gesprochen, was bisher geschehen war, nicht über Zukünftiges, wie z.B. die Bundestagswahl, Großstädte, oder das Oktoberfest.

Zitiert nach Bl. -79-

Bereits aus der Diktion wird deutlich, dass Lippert hierbei auf Vorhalte reagieren musste. Der nächste Satz enthält die Bestätigung dafür:

Auch auf einen dringlichen Vorhalt bleibe ich dabei, dass in meiner Gegenwart nicht von zukünftigen Anschlägen gesprochen wurde.

Zitiert nach Bl. -79-

Wie energisch der Zeuge Lippert vernommen worden sein muss, ergibt sich auch aus der folgenden Passage des Vernehmungsprotokolls:

Ich (Lippert) kann nur wiederholen, dass wir, das heißt Bernd Kasper, Gundolf und ich nie irgendwelche Diskussionen führten, in denen auch nur theoretisch Anschläge oder Gewaltverbrechen, die in der Zukunft etwa begangen werden sollten, angesprochen wurden.

Zitiert nach Bl. -79-

Nach den Bekundungen Lipperts wurden also lediglich die linke Terrorszene und ihre Auswirkungen auf das politische Klima in der Bundesrepublik diskutiert.

Die Möglichkeit, selbst etwas Ähnliches in Szene zu setzen, wurde nicht erörtert. Zwar sprach Lippert unter anderem davon, dass Köhler von den perfekt durchgeführten Gewalttaten dieser Leute, d.h. den Angehörigen der RAF angeblich fasziniert gewesen sein soll, (vgl. Bl. -80- ff),

aber die Ermittlungs-Experten des LKA mochten ihm dies nicht so recht abnehmen.

Der Berichterstatter des GBA schreibt dazu:

Auch die vorstehend wiedergegebenen Bekundungen des Zeugen Lippert sind – jedenfalls in Teilbereichen – mit Vorsicht zu werten:

Zitiert nach Bl. -80-

Neben dem Zeugen Kasper war er (Lippert) der engste Bekannte Gundolf Köhlers.

Zitiert nach Bl. -80-, -81-.

Hinweis: Weder Lippert noch Kasper hatten jemals irgendwelche Kontakte zur WSG. Sie waren in diesem Personenkreis völlig unbekannt. Etwas anderes haben auch die Ermittlungen des Generalbundesanwalts nicht ergeben.

Im Abschlussbericht des GBA mochte man nicht ausschließen, dass die beiden – Kasper und Lippert -vielleicht doch – ‚wenigstens in groben Zügen‘, etwas Näheres zur Sache gewusst haben könnten. Die Begründung für diesen Verdacht bleibt der Berichterstatter des GBA allerdings schuldig. Er meint nur lapidar:

Nach Lage der Dinge ist nicht auszuschließen…

Vgl. Bl. -81-

Die ‚Lage der Dinge‘ ist aber nicht mehr als die Erkenntnis, dass Kasper und Lippert mit Gundolf Köhler miteinander bekannt gewesen waren.

Vgl. Bl. -81-   SachA Bd. 11 Bl. 3363,

    • SachA Bd.12 Bl. 3744 ff.

Im Hinblick auf die Beweisfähigkeit kann weitgehend dahingestellt bleiben, ob Lippert und Kasper tatsächlich, wie es auf Blatt -81- des Abschlussberichtes heißt, die ‚engsten Bekannten‘ Gundolf Köhlers waren, oder ob diese Einschätzung überzogen ist, entscheidend ist die am Ende durch die Ermittlungsbehörden vorgenommene Würdigung der Aussagequalität.

Dazu schreibt der Berichterstatter des GBA auf Blatt -81-:

Die Glaubwürdigkeit Lipperts kann abschließend ebenso wenig beurteilt werden, wie die des Zeugen Kasper.

(Vgl. B IV 2, Seite 62ff)

Wer ist nun dieser Kasper?

Bernd Kasper ist neben Lippert und dem geisteskranken, zur Zeit des Abschlussberichtes in einer Anstalt untergebrachten Fridolin Heizmann der dritte und letzte Zeuge im Bezug auf angebliche verbale Äußerungen Gundolf Köhlers sowie dessen emotionale Empfindungen.

Laut Abschlussbericht des GBA war Bernd Kasper ein damals dreiundzwanzigjähriger Praktikant. Was er praktizierte, bleibt unerwähnt.

Vgl. Bl. -62-   SachA Bd. 15

Auf Blatt -68- findet sich das Psychogramm des Zeugen Bernd Kasper:

Nach fachärztlichem Attest besteht überdies der begründete Verdacht, dass der Zeuge Kasper seit längerem an einer blanden (=ruhig verlaufenden) Schizophrenie und/oder an einer schizophrenen Psychose erkrankt ist. Zu den Erscheinungsbildern solcher Leiden zählen unter anderem Störungen der Realitätsprüfung; die Fähigkeit des Erkrankten zu realitätsgerechten Wahrnehmungen ist eingeschränkt; die Vermengung von Erinnerungsinhalten ist wahrscheinlich.

Ende des Zitats, nachzulesen auf Blatt -68-.

    • SachA. Bd.14 Blatt 4470, 4484, 4510,
    • SachA Bd.14 Bl. 4489 ff, Bd.15 Bl. 4998.

Man möchte es fast nicht glauben.

Der Generalbundesanwalt war sich nicht zu schade, eine Hand voll meiner ehemaligen WSG-Kameraden und meine Person (Hoffmann) jahrelang als Beschuldigte in den Ermittlungsakten zu führen und der damit einhergehenden Hetzpropaganda der Massenmedien tatenlos, womöglich befriedigt zuzusehen, obwohl er wusste, dass seine ‚wichtigsten‘ Zeugen geisteskrank waren. Zudem waren es Zeugen, die ich nicht gekannt habe.

Zum objektiven Teil des Tatgeschehens auf der Theresienwiese gibt es keine einzige Aussage, die geeignet wäre, Gundolf Köhler zu überführen, oder etwa mich (Hoffmann) oder die seinerzeit mit beschuldigten ehemaligen WSG-Kameraden auch nur ansatzweise zu belasten.

Im subjektiven Bereich der von den Ermittlungsexperten von Anfang an künstlich erstellten ‚kriminalistischen Arbeitstheorie‘, muss der geisteskranke Bernd Kasper herhalten. Seine Schilderungen werden im Abschlussbericht in dicht gedrängten Zeilen über sechs Seiten hinweg als Verdachtsgrundlage im Sinne des subjektiven Bereiches des Ermittlungsverfahrens gegen ‚Rechts‘ angeboten.

Dem ebenfalls geisteskranken, mit Denkstörungen und schleichender Schizophrenie behafteten, bereits erwähnten Fridolin Heizmann wird Gott sei Dank nur eine halbe Seite gewidmet.

Vgl. Bl. -91- III.,   SachA Bd.16 Bl. 5039ff, 5049ff, 5106ff.

Viel ist es eben nicht, was ihm die zweifelhafte Ehre einbrachte, zwei Jahre lang ein Beschuldigter gemäß Paragraph 129 a StGB gewesen zu sein. Er soll zum engeren Bekanntenkreis Köhlers – was auch immer dies bedeuten mag – gehört haben. Nach seinen eigenen Angaben will er – so der Text des Abschlussberichtes – mit Köhler gleichgeschlechtliche Beziehungen unterhalten haben.

Vgl. Bl. -91-   SachA Bd.16 Bl. 5039 S. 11 5049 11 11 5106

Ich empfinde diesen Hinweis auf den Sexualbereich im hier vorliegenden Sachzusammenhang als außerordentlich peinlich. Allerdings weit weniger peinlich für den Toten, als vielmehr für den Generalbundesanwalt und seine Berichterstatter. Schon allein deshalb, weil die von dem geisteskranken Heizmann stammende Erkenntnis keinerlei Tatrelevanz haben kann, wäre ihre Erwähnung verzichtbar gewesen. Dass die Behauptung Heizmanns nicht verifiziert werden konnte und der Umstand, dass eine durch Schizophrenie bedingte realitätsfremde Wunschvorstellung in Betracht gezogen werden muss, hätte jedem anständigen Menschen die Verwertung dieser Behauptung in einem mehr oder weniger öffentlichen Bericht verbieten müssen. Zur Begründung dafür, warum der geisteskranke, offensichtlich harmlose Fridolin Heizmann als Beschuldigter gemäß Paragraph 129 a StGB behandelt wurde, finden sich in dem hier relevanten Abschlussbericht ganze drei Sätze.

  1. Der Beschuldigte hatte unmittelbar vor seiner ersten Vernehmung am 6.10.1980 sein bis dahin geführtes Tagebuch vernichtet.
  2. Andere Umstände deuteten – aus damaliger Sicht – sogar auf Fluchtabsichten hin.
  3. Außerdem konnte nicht abschließend geklärt werden, wo sich der Beschuldigte am Nachmittag und Abend des Tattages aufgehalten hatte.

Zitiert nach Bl. -91-  SachA Bd.16 Bl.5032ff, 5044, 5048ff, 5058, 5060ff, 5067, 5081, 5096, 5099ff, 5103ff.

Die Vernichtung eines Tagebuchs ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verdacht einer Beweismittelvernichtung sehen zu wollen entspricht natürlich dem verengten Blick der Ermittlungsexperten. Einen Beweiswert kann dieser Umstand nicht haben. Ein Verdacht erregender Umstand könnte es nur dann sein, wenn andere vernünftig nachvollziehbare Gründe für eine Tatbeteiligung gegen Heizmann vorlägen. Davon kann aber keine Rede sein.

Die ‚anderen Umstände‘, die aus damaliger Sicht sogar auf Fluchtabsichten deuteten, werden vom Berichterstatter des GBA nicht genauer bezeichnet. Sie sind wohl zu banal. Und selbst wenn jemand seine Koffer packt, oder sonst irgendwie Reiseabsichten erkennen lässt, weiß man immer noch nicht, warum er das tut. Bemerkenswert ist auch, dass man einräumt, die hier relevanten, nicht näher bezeichneten Umstände hätten nur aus damaliger Sicht, d.h. nicht nach abschließender Beurteilung, auf Fluchtabsichten schließen lassen.

Und schließlich war für Fridolin Heizmann kein Alibi für den tatrelevanten Zeitraum, den Nachmittag und den Abend des 26. September 1980 auszumachen.

Heizmann wurde erstmals am 6. Oktober vernommen. Das Sprengstoffverbrechen auf dem Münchner Theresienwiese lag also immerhin bereits 10 Tage zurück, so ist es durchaus verzeihlich wenn er den Ermittlern die Frage nach seinem damaligen Aufenthalt zur tatrelevanten Zeit nicht mehr klar beantworten konnte.

Am 25. September will Heizmann letztmals mit Köhler zusammen gewesen sein.

    Vgl. Bl. -91-,   SachA Bd.16 Bl. 5071ff Spur 298

Ob man dieses letztmalige Zusammentreffen als eine Zusammenkunft nach vorausgegangener Vereinbarung, oder nur als ein bloßes zufälliges Erblicken – vielleicht auf der Straße im Vorbeigehen – zu verstehen hat, geht aus dem Abschlussbericht des GBA nicht hervor. Auffällig ist jedoch das keinerlei Gesprächsinhalte oder Notierungen zu den Rahmenumständen dieses Zusammentreffens geschildert werden. Allem Anschein nach ist den LKA-Experten der SOKO Theresienwiese die Behauptung des geistesgestörten Heizmann nicht sonderlich glaubwürdig erschienen. Die Diktion der Berichterstattung spiegelt diese Zweifel am Wahrheitsgehalt der Heizmann‘schen Bekundungen wieder. Man bezeichnet sie als unwiderlegt aber nicht als glaubhaft

    Vgl. Bl. -91-

Und schließlich sind alle Äußerungen Fridolin Heizmanns unter dem Vorbehalt zu werten:

Der Beschuldigte (Heizmann) ist geisteskrank; er leidet an einer unter anderen mit Denkstörungen verbundenen schleichenden Schizophrenie.

    Erneut zitiert nach Blatt -91-

Eine vernünftige Erklärung dafür, warum Fridolin Heizmann in dem Ermittlungsverfahren bezüglich des Oktoberfestatttentates von der routinemäßig erfassten Vernehmungsperson zum Beschuldigten avancierte, kann der Abschlussbericht des Generalbundesanwaltes dem interessierten Leser nicht vermitteln.

Der Hinweis auf die geistigen Qualitäten Heizmanns, der Köhlers Freund gewesen sein will, ist ebenso interessant, wie der Hinweis auf den, fachärztlich als bland-schizophren, oder unter einer schizophrenen Psychose leidenden Bernd Kasper, um die Notwendigkeit deutlich werden zu lassen, an den Protokollniederschriften zu Köhlers politischen Bewusstsein und seiner emotionalen Gefühlswelt erhebliche Abstriche vorzunehmen.

Wer versucht, sich mit den Angaben in den Protokollseiten des geisteskranken Zeugen Kasper ein brauchbares Bild von der Persönlichkeit des auch heute noch als tatverdächtig geltenden Gundolf Köhler zu machen, handelt leichtfertig.

Der Berichterstatter des GBA kommt zwar nicht umhin festzustellen:

Die Angaben des Zeugen Kaspers sind indessen mit Vorsicht zu bewerten: …

    Zitiert nach Blatt -67-

Aber dessen ungeachtet lässt die Berichtabfassung nicht nur in ihrer Gesamtheit, sondern gerade im besonderen Bezug auf den geistesgestörten Zeugen Kasper diese anempfohlene Vorsicht vermissen. Vor einem ordentlichen Gericht hätte dieser Zeuge ohnehin keinerlei rechtliche Beachtung oder Bedeutung erlangen können.

Der persönliche Werdegang und das politische Bewusstsein des

Tatverdächtigen Gundolf Köhler im Spiegel der behördlichen Ermittlungen.

Auf Blatt -59- des abschließenden Ermittlungsbericht des GBA heißt es:

Gundolf Köhler habe sich schon frühzeitig politisch interessiert gezeigt. Von einer kurzfristigen Hinwendung zum Kommunismus maoistischer Prägung ist die Rede.

      • Vgl. Bl. -59-  SachA Bd.11 Bl. 3273ff, 3277ff, 3321, 3335, 3340, 3347-3349, 3361, 3410ff, 3420, 3421, 3432, 3440.

Etwa vom 15.Lebensjahr an soll er sich mit dem Ideengut des Nationalsozialismus identifiziert haben.

    Vgl. Bl. -59-   SachA Bd.12 Bl. 3644ff, 3709/1ff, 3720ff.

Köhler wird für diese Zeit unterstellt, Sympathisant der NPD gewesen sein. Er soll deren Veranstaltungen besucht haben und den Beitritt erwogen haben.

    Vgl. Bl. -59-   SachA Bd.14 Blatt 4323, 4324, 4346ff, 4415ff, 4429, 4437, 4445.

Inwieweit diese Unterstellung tatsächlich als zutreffend gelten kann, ist nicht einfach zu beurteilen, weil sich innere geistige Vorgänge dem Beurteilungsvermögen Dritter weitgehend entziehen. Sie können nur an Meinungsäußerungen erkannt werden. Richtiges erkennen fremden Bewusstseins setzt aber nicht nur ausreichende Beobachtungsmöglichkeiten sondern vor allem auch kompetente Beobachter voraus. Auf welche Angaben auch immer sich die Unterstellung, Gundolf Köhler habe etwa vom 15. Lebensjahr an das Ideengut der NPD befürwortet (Blatt-59-) beruhen mag, Tatsache bleibt, dass der angeblich zeitweise erwogene Beitritt zu dieser Partei unterblieb.

    Vgl. Blatt-59-

Noch im Jahre 1978 bereiteten seine politischen Vorstellungen den Eltern und den drei älteren Brüdern erhebliche Sorgen.

      • Zitiert nach Bl. -59-  SachA Bd.15 Bl. 4526ff, 4610, 4651, 4652, 4762ff, 4849, 4857ff, 4950, 4964, 4965, 4970, 4996ff, 5009.

Bis zu seinem Eintritt in die Bundeswehr sollen sich dem Text der Ermittlungsbehörden zufolge seine rechtsradikalen Anschauungen weiter verfestigt haben.

    Vgl. Bl. -60-

Mit dem Beginn seiner Dienstzeit bei der Bundeswehr hat jedoch Köhler, sofern er zuvor tatsächlich als Rechtsradikaler gelten konnte, auf jeden Fall politisch umgeschaltet.

Gundolf Köhler hat im Frühjahr 1978 in Donaueschingen die Reifeprüfung abgelegt. Aufgrund freiwilliger Meldung wurde er im Sommer desselben Jahres als Zeitsoldat zur Bundeswehr einberufen. (vgl. B II 1, S.30)

    Zitiert nach Bl. -57-  SachA Bd.11 Bl. 3225ff,
    • SachA Bd.12 Bl. 3445ff.

Noch während seines Militärdienstes immatrikulierte er sich im März 1979 für das Studienfach Geologie an der Universität Tübingen. Im Sommer 1980 hatte er das dritte Fachsemester abgeschlossen.

    Zitiert nach Bl. -57-, -58-

Auf Blatt -61- des Abschlussberichtes wird festgestellt:

Bereits zu Beginn seines Militärdienstes (Sommer 1978) – nach anderen Bekundungen erst in der Zeit danach – hat sich Gundolf Köhler – jedenfalls teilweise – von seinen rechtsextremistisch geprägten Vorstellungen ab – und mehr den Grünen zugewandt. Bei der Landtagswahl 1980 in Baden-Württemberg soll er diese Partei (die Grünen) gewählt haben.

    Zitiert nach Bl. -61-  SachA Bd.11 Bl. 3279, 3336, 3349, 3411, 3421,
    • SachA Bd.14 Bl.4322, 4348, 4415, 4445,
    • SachA Bd.15 Bl. 4531ff, 4605, 4985,
    • SachA Bd.27 Bl. 148ff, 157, 158.

Während die Zuordnung Köhlers zum rechtsextremistischen Lager (im weitesten Sinne) auf Schlussfolgerungen zurückzuführen ist, die sich auf die Einschätzung bestimmter Äußerungen (deren Authentizität nicht hundertprozentig erwiesen ist) bezieht, ist sein Engagement für die Partei „Die Grünen“ mehr als eine bloße verbale Sympathiebekundung. Den Grünen hatte er im Wahlkampf seine Stimme gegeben. An dieser Stelle muss als Denkanstoß für den objektiven Leser eingeflochten werden: Man hat den Tatverdächtigen Gundolf Köhler in den Massenmedien nicht nur unumwunden zum Täter abgestempelt, man hat ihm auch ein aus rechtem Ideengut stammendes Motiv unterstellt, ohne es allerdings genauer zu erläutern, was auch gar nicht vernünftig nachvollziehbar möglich gewesen sein dürfte, denn ein Rechtsextremist kann zwar übersteigertem Nationalempfinden huldigen, aber gerade dies würde ihm eine Gewaltaktion gegen die eigene, d.h. der eigenen Nation zugehörige Bevölkerung verbieten.

Die Primitivformel: ‚Deutscher rechtsextremistischer Fanatiker mit Sprengstoffattentat gegen deutsche Bevölkerung‘, war von Anfang an das Absurdeste, was man bis dahin je an Propagandahetze gegen rechts gehört hatte.

Niemand kam indessen auf den Gedanken, Köhlers politische Leitgedanken im Parteiprogramm der Grünen aufspüren zu wollen. Ebenso wenig wie niemand versuchte, Köhlers Vorgesetzte aus der Bundeswehrzeit mit in den Kreis der Verdächtigen einzubeziehen. Es wäre auch zu absurd gewesen, aber bei vernünftiger Betrachtung auch nicht verrückter als die Vermutung, der Schreckenstat auf der Theresienwiese müsse irgendwie ein rechtsextremistisches Motiv zu Grunde gelegt werden. Man hat dabei ganz einfach Rechtsextremismus mit der Befürwortung von Gewalt zur Erreichung politischer Ziele gleichgesetzt, aber außer Acht gelassen, dass rechtsextremistische (d.h. nationalistische) Gewaltaktionen zwar denkbar sind, aber wenn überhaupt, nur für die Idee der nationalen Volksgemeinschaft und niemals mit Zielrichtung oder auch nur Beeinträchtigung der eigenen Bevölkerung, deren Schutz und Erhaltung das gelegentlich sogar kultisch übersteigerte Objekt der Verehrung und des politischen Kampfes darstellt.

Je mehr man also Köhler die Verbundenheit mit nationalem – rechtsextremem – Gedankengut unterstellt, umso unwahrscheinlicher muss die Theorie der „bewussten und gewollten Täterschaft“ bezüglich dieses antinationalen Verbrechens gegen die deutsche Bevölkerung auf der Theresienwiese wirken.

Die von den Experten der SOKO Theresienwiese erstellte und von den Massenmedien seinerzeit hemmungslos ausgeschlachtete Theorie eines angeblichen Tatmotivs aus rechtsextremistisch orientierter Grundhaltung heraus findet in dem hier relevanten Abschlussbericht des Generalbundesanwalts ihre ausschließliche Stütze in den Bekundungen des geisteskranken Zeugen Bernd Kasper. Eben jener Zeuge, der nach fachärztlichem Attest mit einer blanden Schizophrenie belastet ist, zu dessen Erscheinungsbildern Störungen der Realitätsprüfung und Beeinträchtigungen realitätsgerechten Wahrnehmungen gehört. Ein Zeuge, bei dessen Aussagen eine Vermengung von Erinnerungsinhalten als wahrscheinlich anzusehen ist.

    Vgl. Bl. -68-   SachA Bd.14 Bl. 4489ff,
    • SachA Bd.15 Bl.4998

Man kann es nur als außerordentlich kaltschnäuzig bezeichnen, dass ausgerechnet dieser Bernd Kasper zum Kronzeugen der Schuldtheorie hochstilisiert wurde. In diesem Zusammenhang kann sich der Berichterstatter des GBA durch den auf Blatt -67- seiner abschließenden schriftlichen Zusammenfassung angeführten Satz:

Die Angaben des Zeugen Kasper sind indessen mit Vorsicht zu bewerten,

    Vgl. Bl. -67-

nicht rechtfertigen. Der Aussage eines Geisteskranken hätte niemals eine derartige Bedeutung verliehen werden dürfen.

So gab der geisteskranke Zeuge Bernd Kasper unter anderem zu Protokoll:

Bei diesen Diskussionen … sagte Gundolf, dass man in Bonn, Hamburg oder München oder anderen Großstädten Sprengstoffanschläge verüben könne.

    Zitiert nach Bl. -62-  SachA Bd.14 Bl. 4407, 4428ff, 4435ff.

Gundolf erwähnte, dass man durch solche Explosionen oder Anschläge Spitzenpolitiker ausschalten könne.

In diesem Zusammenhang erwähnte er die Spitzenpolitiker Strauß, Kohl, Genscher, Apel, möglicherweise auch den Bundeskanzler Schmidt. Es war auch von so genannten linken Persönlichkeiten die Rede, nämlich Personen wie Eugen Kogon und Heinrich Böll.

    Zitiert nach Bl. -63-

Gundolf sagte, wenn in den Großstädten München, Bremen, Hamburg oder Bonn ‚so’n Vieh‘ hochgeht, dann wäre das Problem gelöst.

    Zitiert nach Bl. -63-

Gundolf sagte, dass es leicht möglich sei, dass irgendwo eventuell eine Bombe losgehen könnte, wenn die Wirtschaft kaputt sei und das Volk nach einem für Führer schreie. Das alles war aber nicht konkret gemeint.

    Zitiert nach Bl. -67-

Gundolf befürwortete nur die Tötung von Juden, zog aber Gewalt nicht konkret in Erwägung.

    Zitiert nach Bl. -67-

Er sprach aber davon, dass man eventuell ein Bömble zünden könne, wenn Schlagknüppel und Pistole nichts nützen.

    Zitiert nach Bl. -67-

Der Geisteskranke Zeuge Kasper hatte angegeben, es hätten zwischen ihm und Köhler im August/Anfang September 1980 insgesamt drei Gespräche von ungefähr 15 bis 30 Minuten Dauer stattgefunden. An diesen Gesprächen, bei welchen die bereits zitierten Äußerungen Köhlers gemacht worden

seien, sollte nach Kaspers Angaben auch der Zeuge Lippert teilgenommen haben.

    Vgl. Bl. -62-  SachA Bd.15 Bl. 4651, 4652, 4759ff, 4996, 5009.

Erich Lippert hat mitdiskutiert (Aussage Kasper)

    Zitiert nach Bl. -64-

Im Abschlussbericht des Generalbundesanwalts kommt der Berichterstatter neben der Bemerkung, man habe die Angaben des Zeugen indessen mit Vorsicht zu bewerten (Blatt -67-) nicht umhin, zu ergänzen:

So hat er (Kasper) die vorstehend wiedergegebenen Bekundungen später dahingehend eingeschränkt; dass nach seiner neueren Erinnerung bei den von ihm erwähnten Diskussionen zwar über Wahlbeeinflussung gesprochen worden sei. Ob dabei aber auch von einer Wahlbeeinflussung ‚mit einer Bombe‘ die Rede gewesen sei, könne er jetzt nicht mehr sagen; dies halte er nunmehr nur noch für wahrscheinlich.

    Zitiert nach Bl. -68-  SachA Bd.14 Bl. 4470, 4484, 4510.

und weiter muss der Berichterstatter einräumen:

Auch hat der Zeuge Lippert, ein 24 Jahre alter Student der Rechtswissenschaften in Abrede gestellt, an einer von Kasper beschriebenen Unterredung teilgenommen zu haben.

    Zitiert nach Bl. -68-  SachA Bd.15 Bl.  4578ff.

Aber die von Kasper zu Protokoll gegebenen Angaben werden nicht allein von der Gegenerklärung des Zeugen Lippert erschüttert, sie sind auch in sich selbst höchst widersprüchlich.

Der geistig verwirrte Zeuge Kasper widerspricht nämlich seinen eigenen Aussagen zur angeblichen Bereitschaft Köhlers, die politische Landschaft in der Bundesrepublik mit einem ‚Bömble‘ zu beeinflussen.

Konkret sagte Kasper zu diesem Thema auch:

Ich (Kasper) kann nicht sagen, ob es Gundolfs Ziel war, solche Taten zu verüben.

    Zitiert nach Bl. -63-

In den Diskussionen war von Attentaten auf einzelne oder mehrere Politiker die Rede. Dabei sollten keine Zivilisten getroffen werden …

    Zitiert nach Blatt -64-

Ich (Kasper) bin mir sicher, dass bei einem der oben erwähnten Diskussionen mit Gundolf, … Erich Lippert dabei war. Erich Lippert hat mitdiskutiert.

    Zitiert nach Blatt -64-

(Lippert hat diesen Sachverhalt, soweit es die thematischen Inhalte betrifft bestritten)

Wir (angeblich Lippert, Kasper und Köhler) waren aber alle der Auffassung, dass man so etwas nicht machen kann. Eine Tötung oder ein Mord kam für uns alle drei nicht infrage.

    Zitiert nach Blatt -64-

Gundolf erwähnte, dass er so etwas nicht mache, weil er dagegen sei. Er sei auch dagegen, dass andere so etwas machen.

    Zitiert nach Blatt -64-

Die bemerkenswerte Widersprüchlichkeit und Realitätsferne in Kaspers Erklärungen würde sich zwar ausreichend mit der ihm fachärztlich attestierten schizophrenen Psychose erklären lassen, aber nach meiner persönlichen Einschätzung steckt doch noch einiges mehr dahinter.

Man darf nämlich in diesem Zusammenhang das von Anfang an klar ins Auge gefasste Vernehmungsziel nicht unbeachtet lassen.

Eine Vernehmungsperson, deren Fähigkeit, realitätsgerecht wahrzunehmen krankheitsbedingt eingeschränkt ist und die zur Vermengung von Inhalten neigt (vergleiche Blatt -68-) gibt natürlich gerade wegen dieser geistigen Fehlleistungen ein ideales Medium für bestimmte Vernehmungsabsichten ab, denn wer verschiedene Inhalte so miteinander vermengt, dass daraus wirklichkeitsfremde Darstellungen zurückliegender Ereignisse resultieren, der kann ebenso gut durch Vorhalte und zielstrebiges Abfragen im Sinne der kriminalistischen ‚Arbeitstheorie‘ veranlasst werden, ein bestimmtes Aussageergebnis durch Vermengung diverser, auf verschiedenen Wegen an ihn herangetragener Eindrücke zu produzieren.

Ich kann es mir aus rechtlichen Gründen nicht leisten, im hier vorliegenden Sachzusammenhang bezüglich der Vernehmungsmethoden konkrete Tatsachenbehauptungen aufzustellen, aber man soll doch die Sachzwänge der unter enormem Erfolgszwang stehenden Kriminalisten nicht unterschätzen. Ebenso wenig wie man die aus der Vernehmungsroutine erwachsenen Fähigkeiten der LKA-Experten unbedacht lassen sollte.

Hätte man am 26. September 1980 auf der Münchner Theresienwiese in unmittelbarer Nähe des Explosionsherdes die verstümmelte Leiche eines Geisteskranken gefunden, dann könnte sich damit jede, über die Annahme einer pathologisch begründbaren Wahnsinnstat hinausgehende Motivforschung erübrigen. Aber so einfach liegen die Dinge nun einmal nicht.

Der am Tatort aufgefundene Gundolf Köhler kann nach allem, was über ihn bekannt ist, nicht geisteskrank gewesen sein.

Insbesondere fanden sich keine begründeten Anzeichen für eine beabsichtigte Selbsttötung.

    Vgl. Bl. -57-

In seiner Bundeswehrzeit vom Sommer 1978 bis zum 31.3.1980, also einen Zeitraum von ca. 21 Monaten unter militärischer Aufsicht, wurde kein abnormes Verhalten festgestellt. Der Entlassungsgrund war eine Hörschwäche, von welcher nicht eindeutig gesagt werden konnte, ob sie tatsächlich in diesem Ausmaß vorhanden, oder etwa nur vorgetäuscht war um den Dienst vorzeitig quittieren zu können.

    Vgl. Bl. -57-   SachA Bd.15 Bl. 4604, 4803ff, 4813ff, 4831ff, 4850ff, 4855, 4932, 5023ff.
    SachA Bd.20 Bl. 6252, 6253.

Er hatte die Reifeprüfung erfolgreich abgeschlossen, bereits während seiner Militärzeit das Studienfach Geologie an der Universität Tübingen belegt und im Sommer 1980 das dritte Fachsemester abgeschlossen.

Vgl. Bl. -57-

Demzufolge kann ihm auch niemand die Intelligenz absprechen. Hoffnungslose Infantilität kann ihm jedenfalls nicht unterstellt werden.

Gundolf Köhler war in besonderem Maße vielseitig aktiv: Er spielte Geige und gehörte zu den Begründern einer Rockband, in der er sich als Gitarrist und Schlagzeuger betätigte. Er sammelte Musikinstrumente und Fossilien.

Zitiert nach Bl. -58-  SachA Bd. 11 Bl. 3273ff

SachA Bd.12 Bl. 3710ff, 3744

SachA Bd.14 Bl 4133ff

Daneben befasste er sich mit Fotografie und der Aufzeichnung von Heimatsagen, die er – allerdings vergeblich – bis in die letzte Zeit zu veröffentlichen versuchte. Auch war er während der Semesterferien zeitweise als Lokalreporter für eine Zeitung tätig.

Zitiert nach Bl. -58-  SachA Bd. 15 Bl.5014, 5027ff,

SachA Bd.27 Bl.131ff, 140ff

In den Rahmen seiner (Köhlers) musischen Betätigungen fallen auch Arbeiten auf dem Gebiet der bildenden Kunst. Unter anderem wirkte er maßgebend an der Herstellung eine einer Tafel für den Abiturientenjahrgang 1978 des örtlichen Gymnasiums mit.

Zitiert nach Bl. -58-

Nach meiner Einschätzung lässt bei vernünftiger Würdigung nichts von dem was uns bisher über die Charaktereigenschaften und die Lebensführung Köhlers bekannt geworden ist auf eine besondere Eignung zum rücksichtslosen Massenmörder schließen.

Es muss aber noch ein besonderes Interessengebiet beachtet werden.

Gundolf Köhler hatte offensichtlich eine besondere Affinität zu explosiven Stoffen. Im Abschlussbericht des GBA wird dieser zweifellos Verdacht erregende Umstand folgendermaßen beschrieben:

Die ausgeprägten Interessen Gundolf Köhlers galten Sprengstoffen, zeitweise aber auch Waffen, Munition, militärischem Schrifttum und militärischen Ausrüstungsgegenständen. Mit Sprengstoffen befasste er sich vom 14. Lebensjahr an. Zahlreiche meist in seinem Elternhaus durchgeführte Versuche hatten die Herstellung und Anwendung selbst gefertigter explosiver Mischungen – insbesondere aus leicht entzündbaren Chloraten – zum Gegenstand. Auch befasste er sich mit der Eigenherstellung von Treibladungsstoffen.

Zitiert nach Bl. -29- SachA Bd.11 Bl. 3277ff, 3283, 3312ff, 3335ff, 3345, 3348ff, 3350ff, 3361, 3370,

3372ff, 3399, 3407ff, 3420, 3431ff.

SachA Bd.12 Bl.3709/2ff (5)

Bei einem solchen Versuch erlitt er Anfang 1974 durch die Explosion eines Chloratgemisches schwere Augen- und Gesichtsverletzungen; er musste stationär behandelt werden und drohte zu erblinden. Ein ähnlicher Unfall, der sich einige Zeit später ebenfalls mit Kaliumchlorat zugetragen hatte, führte zu einer beidseitigen Innenohrschwerhörigkeit.

Zitiert nach Bl. -29- SachA Bd.14 Bl.4133ff, 4169/7ff, 4192ff, 4170ff, 4219, 4204ff, 4277/1,2, 4323, 4344,

4346, 4361, 4362, 4366, 4368, 4411ff, 4435, 4476ff, 4501ff.

      • SachA Bd.15 Bl.4591R, 4724/10ff/18ff, 4805, 4609ff, 4618ff, 4639ff, 4651, 4822ff, 4755/16ff, 4841ff, 4856ff, 4878ff, 4942, 4954, 4805,

Nach Aussagen von Zeugen hat Gundolf Köhler während seiner Gymnasialzeit auch in der Umgebung von Donaueschingen wiederholt Versuchssprengungen mit selbst gebauten Explosivkörpern unternommen.

Zitiert nach Bl. -29- SachA Bd.15 Bl. 4964ff, 4986ff, 4890ff, 5001, 5010ff,

SachA Bd.17 Bl. 5334ff

SachA Bd.20 Bl. 6271, 6274, 6276

SachA Bd.27 Bl. 69ff, 131ff.

Zu Silvester soll Köhler nach Angaben von Zeugen vielfach selbst gebasteltes Feuerwerk zur Zündung gebracht haben.

Vgl. Bl. -30-

Anlässlich seiner Bewerbung zur Bundeswehr im Jahre 1978 hat Gundolf Köhler um Verwendung als Feuerwerker, Waffen-, Raketen- oder Munitionstechniker gebeten.

Zitiert nach Bl. -30- SachA Bd.11 Bl.3236, 3355

SachA Bd.12 Bl.3586

SachA Bd.14 Bl.4344

Dem allem entspricht eine Vielzahl von Fundstücken aus dem Wohnhaus der Familie Köhler. Diese Funde sind in Räumlichkeiten gemacht worden, die von Gundolf Köhler benutzt oder zumindest mitbenutzt worden waren. Sie bestehen neben Werkzeug und vielfältigen Spuren aus schriftlichen Unterlagen, Lichtbildern, Chemikalien sowie aus Munitionsteilen und Zündmitteln.

Zitiert nach Bl. -31-

Allerdings ist unter den „vielfältigen Spuren“ keine einzige, die den Tatnachweis bezüglich des Oktoberfestattentates beweisfähig erbringen könnte. Erweisen lässt sich mit den Fundstücken aus dem Wohnhaus Köhlers lediglich dessen besonderes Interesse an Waffen, Munition und Explosivstoffen, nicht jedoch die Verantwortung für das hier relevante Attentat in München oder irgendein anderes Verbrechen im Zusammenhang mit Sprengstoff.

Unter dem sichergestellten Schriftgut befinden sich mehrere Druckwerke und eigenhändige Aufzeichnungen, die Waffen, Sprengstoffe deren Anwendung sowie Funkzündungen zum Gegenstand haben. …

Zitiert nach Bl. -31- Beweismittel (=BM) 370, 371, 384, 404, 415, 417, 407,

SachA Bd.19 Bl. 5808, 5812, 5898.

In einem gefundenen Schreibblock ist die farbige, handgezeichnete Abbildung eines Nachbaus einer französischen Handgranate wiedergegeben.

Zitiert nach Bl. -34- BM 417,

SachA Bd.17 Bl. 6510ff.

Die dargestellten Handgranaten sind auf der Grundlage der zugehörigen Ausführungen als Sprengkörper mit höherer Zertrümmerungsleistung anzusehen.

Zitiert nach Bl. -36-

Unmittelbar im Anschluss an diese Feststellung leitet der Berichterstatter des GBA, auf Blatt -36- seines Abschlussberichtes auf die WSG über.

Es heißt dazu:

Eine solche oder ähnliche selbst gebaute Handgranate hatte Gundolf Köhler bereits im Juli 1976 anlässlich einer paramilitärischen Übung der früheren „Wehrsportgruppe Hoffmann“ gezündet, (vergleiche hierzu unten IV 2, Seite 60); dabei war es zu einer starken Detonation gekommen.

Zitiert nach Bl. -36- SachA Bd. 12 Bl. 3709/1 ff Spur 606.

Auf Bl. -60- des hier relevanten Abschlussberichtes heißt es unzutreffend:

Etwa von 1975 an unterhielt Gundolf Köhler Verbindungen zu dem rechtsradikalen Kreis um den Beschuldigten Hoffmann.

Zitiert nach Bl. -60-

Wohl absichtlich unpräzise gehalten heißt es im unmittelbaren Anschluss daran:

… 1975 und im Sommer 1976 nahm er an paramilitärischen Übungen der von diesem geführten „Wehrsportgruppe“ teil. (vgl. B II 2 a, C I, Seite 36, 86 ff.) …

Zitiert nach Bl. -60-

Diese Erkenntnisse beruhen auf den Angaben einer einzigen Person, dem Zeugen Arndt Heinz Marx aus Hanau. Sie sind von keinem weiteren Zeugen bestätigt worden und überdies von den Ermittlungsbehörden auch zum Teil in unzulässiger Form interpretiert worden. Der Zeuge Marx hatte am 3.9.1981 gegenüber dem Kriminalhauptmeister Scharhag vom hessischen Landeskriminalamt bezüglich der Beziehung Köhlers zur ehemaligen Wehrsportgruppe Hoffmann folgendes zu Protokoll gegeben:

Nachdem Marx das Vernehmungsthema bekannt gegeben worden war (Herr Marx, in ihrer heutigen Vernehmung möchte ich Sie über den Anschlag auf der Münchner Theresienwiese am 26.9.1980 hören) und nachdem er zutreffend angegeben hatte, das er – Marx – sich selbst zu dieser Zeit im Libanon befunden hatte, wurde an ihn die Frage gerichtet:

Herr Marx, in einer früheren Vernehmung sagten sie schon aus, dass sie den Gundolf Köhler kennen würden?

Marx antwortet:

Ja, aber das liegt schon fünf Jahre zurück. Das war am letzten Juli-Wochenende bei einer WSG-Übung in Heroldsberg.

Vorher hatte ich Köhler nie gesehen.

Es war meine (Marx) erste WSG-Übung, an der ich teilgenommen hatte. Ich glaube es war die zweite Übung an der der Köhler teilgenommen hatte. Ich (Marx) habe ihn später nie mehr gesehen.

Ich habe auch einmal den Hoffmann gefragt, was mit dem geworden wäre, den seine Eltern einmal abgeholt hätten. Und da hat Hoffmann gesagt, dass der nicht mehr kommen könnte, da er Druck von seinen Eltern bekäme. Er hätte aber zu Weihnachten einmal eine Flasche Wein geschickt.

Ich (Marx) stand in keiner späteren Beziehung zu Köhler. Ich kannte ihn nur von der Übung her.

Wir hatten uns keine Adressen ausgetauscht.

Ich hatte auch nach der Übung keinerlei Kontakt mehr zu ihm.

Frage KHM Scharhag:

Wissen Sie wer näheren Kontakt zu Köhler hatte?

Antwort Marx:

Nein davon habe ich keine Ahnung. Mir ist nicht aufgefallen, dass er mit einem anderen Kameraden öfters zusammen war oder dass er in der WSG feste Freunde hätte. Ich weiß eben nur, dass er mit mir gesprochen hat und dann halt noch mit dem Hoffmann.

Es war ein ganz normales Gespräch. Es ging nur über allgemeine Belange. Ich (Marx) sah Köhler zum letzten Mal, als er von seinen Eltern abgeholt wurde. Das war an einem Sonntag. Ich glaube, der Hoffmann hatte dem Köhler an diesem Tage auch die Haare geschnitten, aber ganz sicher bin ich mir nicht. Als die Eltern kamen ging Hoffmann hinaus um sie zu begrüßen. Die Eltern haben ihn dann schließlich mitgenommen, den Köhler.

Weiterhin äußerte der Zeuge Marx:

Der erste Kontakt zu Köhler kam in Heroldsberg zu Stande. Ich (Marx) befand mich unter all den anderen, die sich bei Hoffmann zu einer WSG-Übung eingefunden hatten. In Heroldsberg kam ich dann irgendwie mit Köhler ins Gespräch, aber wie dies nun im Einzelnen war, weiß ich nicht mehr.

Da Köhler und ich noch neu waren, kamen wir während der Übung irgendwie zusammen. Wir (Marx und Köhler) haben dann ja auch in der Nacht zusammen biwakiert. Wir haben während dieser Übung immer wieder einmal zusammen gesprochen. Es war eigentlich fast immer ein allgemeines Gespräch. Nach der Übung verabschiedeten wir uns und meinten, dass wir uns bei der nächsten Übung wohl wieder sehen würden, das geschah dann aber nicht. Seitdem habe ich nichts mehr von Gundolf Köhler gehört.

Die letzte Frage an Marx lautete:

Herr Marx, können sie von sich aus vielleicht noch sachdienliche Hinweise zu Gundolf Köhler machen?

Antwort Marx:

Nein, leider weiß ich nichts mehr über ihn.

Aus diesen Protokollaufzeichnungen wird ersichtlich, dass der damals kaum sechzehnjährige Gundolf Köhler zwar an lediglich zwei Wochenendübungen der WSG teilgenommen hatte, dass aber nach seiner letzten Anwesenheit am letzten Juliwochenende 1976 keinerlei Kontakte mehr zu WSG-Kameraden festzustellen sind.

Es ist also unzutreffend, wenn im Abschlussbericht des GBA behauptet wird:

Etwa von 1975 an unterhielt Gundolf Köhler Verbindungen zu dem rechtsradikalen Kreis um den Beschuldigten Hoffmann.

Zitiert nach Bl. -60-

Tatsächlich hatte Köhler überhaupt keine Verbindungen zu dem der WSG zuzurechnenden Personenkreis. Er hatte an zwei Übungen teilgenommen, ohne die Namen der daran Beteiligten zu kennen. Ihre Adressen kannte er erst recht nicht. Gundolf Köhler ist seinerzeit zweimal probeweise zu militärischen Felddienstübungen im Gelände erschienen. Eine Aufnahme in die WSG erfolgte nicht. Demzufolge gab es noch nicht mal eine Art Einstellungsgespräch, geschweige denn tiefergehende Erörterungen politischer Themen.

Politisch-ideologische Schulungen gab es in der WSG ohnehin nicht. Weder damals noch später. Dass diesbezüglich von den Massenmedien fleißig verbreitete Desinformationen im Raume stehen, kann an den Tatsachen nichts ändern.

Zum Thema politischer Unterricht hatte sich Marx hinsichtlich der WSG-Ausland im Zeitraum Sommer 1980 bis Sommer 1981 gegenüber den deutschen Ermittlungsbeamten mit den Worten beschwert:

Politischen Unterricht wollte er (Hoffmann) nicht machen. Ich (Marx) habe ihn ein paar Mal darauf angesprochen und da hat er (Hoffmann) gesagt:

Nein, das mache ich nicht. Ich rege mich da nur auf, wenn ihr alle mit euren Quatsch ankommt usw…

    Nachzulesen auf Bl. 005946 der Akten zu dem Verfahren 3 Ks 340 Js 40387/81 in Nürnberg. Prozess 1984 – 1986.

Tatsächlich war die WSG eine militärisch organisierte Verbindung ohne politische Ziele. Das von den Massenmedien weit verbreitete Klischee der rechtsradikalen Nazigruppe entbehrt jeder realen Grundlage. Die von der Wehrsportgruppe bis zu ihrer Auflösung im Geltungsbereich deutscher Gesetzgebung am 30.1.1980 durchgeführten Übungen liefen in der Regel immer nach dem gleichen Schema ab:

Freitagabend zumeist motorisiertes Ausrücken vom Standort aus ins Gelände. Dort rein militärisches, sportliches und taktisches Training, nachts Biwakieren mit abwechselndem Wachdienst. Gelegentlich

militärische Nachtübungen – Orientierungsmarsch – Gefechtsmäßiges Bewegen im Gelände. Am darauffolgenden Tag zumeist bis Mittag, selten über zwei Tage hinweg, ähnliche Übungen wie Schanzen tarnen, aufklären etc., mit anschließendem Rückmarsch. Etwas anderes hat auch Gundolf Köhler anlässlich seiner zweimaligen Übungsteilnahme nicht erlebt.

Scharfe Waffen oder Sprengmittel hat die WSG in Deutschland weder zu Übungszwecken verwendet, noch im Rahmen ihrer Materialverwaltung vorrätig gehalten.

Um gefechtsmäßige Eindrücke zu vermitteln, wurden lediglich so genannte „Kanoneneinschlags-simulatoren“ aus Militärbeständen verwendet. Das Herstellen und Mitbringen von selbst gebauten Explosivkörpern, gleich welcher Art, war untersagt. Das gleiche galt für das Mitbringen privater scharfer Waffen. Allerdings ist es hin und wieder vorgekommen, dass, mit diesen Gepflogenheiten in der WSG und den rechtlichen Bestimmungen noch nicht vertraute Neulinge verbotene Gegenstände (zu denen unter anderen auch Koppelschlösser mit Hakenkreuz zählten) zu den Übungen mitbrachten. In solchen Fällen wurde aber sofort für Abhilfe gesorgt. Auf eine solche Begebenheit soll sich die bereits zitierte Textpassage im Abschlussbericht des GBA beziehen, nach welcher Köhler auf der zweiten und letzten Übung an der er teilgenommen hatte, eine selbst gebaute Handgranate gezündet haben soll.

Mir selbst ist dieses Vorkommnis nicht erinnerlich, aber der Zeuge Marx hatte dazu folgendes zu Protokoll gegeben:

Ich (Marx) glaube, es war eine selbstgebastelte Handgranate. Die Hülle sah aber ziemlich profihaft aus … alle Mann waren natürlich geschockt, als sie hörten, dass der Köhler eine Handgranate mit sich herumtragen würde. Der Alte (Hoffmann) sagte noch: Mensch sind Sie wahnsinnig!

‚Hier (in der WSG) lernte er das Töten!‘, war nichts weniger als eine plumpe Verleumdung.

Gundolf Köhler ist seinerzeit mit nichts derartigem konfrontiert worden und es bestand auch aufgrund seines Verhaltens für mich kein Anlass ihn ihm etwas anderes zu erblicken, als einen jungen Burschen ohne besonders auffällige Persönlichkeitsmerkmale. Zu diesem Punkt hatte der Zeuge Marx sehr treffend bemerkt: Mir (Marx) ist nichts Besonderes aufgefallen, er (Köhler) war halt ein gewöhnlicher Durchschnittstyp.

Welche Sorgen mir vier Jahre später aus der kurzen Anwesenheit Gundolf Köhlers anlässlich zweier Wochenendübungen erwachsen sollten, konnte ich damals noch nicht ahnen.

Die Wehrsportgruppe Hoffmann als Zielscheibe des Verdachts.

Bereits am 6.10.1980 befasste sich der Spiegel mit der ihm eigenen Rücksichtslosigkeit und natürlich im Sinne seiner antifaschistischen Grundhaltung mit dem Verbrechen auf der Münchner Theresienwiese. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden bestimmte hintergründige Interessenlagen des bundesdeutschen parteipolitischen Establishments erkennbar. Der Spiegelberich begann mit der Wiedergabe der öffentlichen Meinung in Bezug auf die Verwerflichkeit des Oktoberfestattentats:

Während sich im alten Rathaus zu Münster die Spitzen der Republik zum Trauerakt versammelten, fingen auf dem Oktoberfestplatz Fernsehreporter Volkes Stimme ein:

‚Die Sinnlosigkeit von so einer Tat‘, sprach einer für viele ‚die fährt einem schon in die Magengrube‘.

Zitiert nach: Spiegel Nr. 41, 34. Jahrgang vom 6. Oktober 1980.

Bereits im zweiten Absatz erfolgte die Zuordnung der Verantwortlichkeit. Für den Spiegel war klar, hier musste über ein Verbrechen von rechts berichtet werden:

Der Anschlag von München, der binnen Sekunden mehr Tote (13) und Verletzte (219) forderte, als die Verbrechenserie der Baader Meinhof Gruppe bis zur Zerschlagung ihres harten Kernes 1972, markiert für Millionen Bundesbürger eine neue Dimension des Grauens. Denn die extreme Linke hatte den Tod x-beliebiger Mitbürger bei ihren Anschlägen auf Bankiers oder Politiker zwar stets in Kauf genommen aber nicht gesucht.

Zitiert nach: Spiegel Nr. 41, 34. Jahrgang vom 6. Oktober 1980.

Im unmittelbar anschließenden Absatz blieb freilich nichts anderes übrig als einzugestehen:

Und auch Westdeutschlands Rechtsradikale hatten Massenmordanschläge auf belebte Plätze oder Bahnhöfe zuvor nie begangen.

Zitiert nach: Spiegel Nr. 41, 34 Jahrgang vom 6. Oktober 1980

Der SPIEGEL verwies auf die Tatsache, dass Staatsschützer auch in rechtsextremistischen Kreisen (Originalton: ‚Westdeutsche Neonazis‘) Waffen und Sprengmittel, die zur Ausrüstung einer kompletten Bürgerkriegs Armee genügt hätten, gefunden hatten (vgl. Spiegel vom 6.10.1980) und schildert die bis dahin aus diesem Umstand gezogenen Schlussfolgerungen mit den Worten:

Gleichwohl schienen sich auch Politiker und Pressekommentatoren gegen die Einsicht zu sträuben, dass sich in der Bundesrepublik eine Subkultur von rechten Radikalen gebildet hat, die sich aufs Bomben eingestellt hat.

Zitiert nach: Spiegel Nr. 41, 34 Jahrgang vom 6. Oktober 1980

Die verantwortlichen SPIEGEL-Redakteure und ihre Berichterstatter hatten indes keine Hemmungen, dieser ‚Einsicht‘ nunmehr ein für alle Male ganz allgemein und unter den noch zögernden Kollegen der Nachrichtenkaste im Besonderen zum Durchbruch zu verhelfen.

Wozu es damals nur wenige Tage vor der Bundestagswahl aus der Sicht bestimmter politischer Kreise in der Bundesrepublik so dringend notwendig war, den Verdacht bezüglich der Täterschaft und Verantwortung so schnell wie möglich nach rechts abzuschieben, lässt sich dem gleichen bereits auszugsweise zitierten SPIEGEL-Bericht vom 6.10.1980 mühelos entnehmen; dabei ist man noch nicht einmal auf die gedankliche Auswertung des ‚zwischen den Zeilen stehenden‘ angewiesen, denn der SPIEGEL genierte sich nicht, deutliche Hinweise zu geben:

…. Bonner Koalitionsstrategen sahen sich, als die ersten Nachrichten aus München eintrafen, urplötzlich als mögliche Wahlverlierer. Sollte die Identität des Bombenlegers bis zur Wahl ungeklärt bleiben, so das Kalkül der Koalitionäre, würden große Teile der Wählerschaft das Münchner Verbrechen fraglos den Terroristen um den flüchtigen Christian Klar anlasten – und damit dem, angeblich gegenüber links zu laschen Baum. Wenn so etwas passiert, hatte ein enger Baum-Mitarbeiter schon Wochen vor der Wahl gebangt, dann sind wir weg vom Fenster.

Zitiert nach: Spiegel Nr. 41, 34 Jahrgang vom 6. Oktober 1980

Folgerichtig handelte Baums Dienststelle in blitzartiger Schnelligkeit. Von dort aus wurden nur wenige Stunden nach der Explosion auf der Münchner Theresienwiese die Weichen gestellt. Sowohl ermittlungstaktisch als auch öffentlich propagandistisch.

In Baums nachrichtendienstlichem Informationssystem, dem geheimen Computer NADIS war Köhler als Anhänger der paramilitärischen Wehrsportgruppe Hoffmann (WSG) erfasst, die 1973 in Bayern gegründet, sechs Jahre lang im Freistaat eher geduldet als verfolgt und im Frühjahr schließlich vom Bundesinnenminister (Baum) verboten worden war.

Weil der Sprengkörper offenbar vorzeitig detoniert und bei Köhlers Leiche dessen Reisepass gefunden worden waren konnten die Ermittler den mutmaßlichen Attentäter als Rechtsextremisten einordnen.

Zitiert nach: Spiegel Nr. 41, 34 Jahrgang vom 6. Oktober 1980

Doch welche Erkenntnisse in dem unter Baums Kontrolle stehenden NADIS-Computer zur Person Gundolf Köhlers eingespeichert und jederzeit von dort abrufbar waren, lässt sich der gleichen SPIEGEL-Ausgabe vom 6.10.1980 entnehmen.

Die Stuttgarter Staatsschützer hatten Köhlers zweimalige Teilnahme an WSG-Geländeübungen (letztmals Juli 1976) registriert. Auch seine Verpflichtung als Zeitsoldat bei der Bundeswehr unmittelbar nach dem Abitur 1978 und vor allem sein Bemühen, eine Ausbildung als Sprengmeister beim Bund zu erhalten war dem Computer eingegeben worden. Der militärische Abschirmdienst MAD hatte die Erkenntnis beigesteuert, dass Köhler an mich (Hoffmann) geschrieben hatte. Köhler hatte sich damals mit dem Vorschlag an mich gewandt, ihm beim Aufbau einer Wehrsportgruppenabteilung in seinem Heimatgebiet behilflich zu sein. Die zweifellos dem Geheimdienstexperten ebenso bekannte abschlägige Antwort an Köhler, bei der es geblieben war, wurde in allen Berichten nach Kräften unterdrückt.

Der Grund dafür, warum ich seinerzeit nicht auf Köhlers Vorschlag eingehen mochte, war keineswegs mangelndes Interesse an der organisatorischen Ausweitung der WSG. Im Gegenteil, mein Interesse möglichst viele Stützpunkte und Ortsgruppen im ganzen Bundesgebiet zu etablieren war damals sogar ziemlich groß, aber es fehlte im hier relevanten Fall an der wichtigsten Grundvoraussetzung, nämlich einen vertrauenswürdigen, zuverlässigen und sonst prinzipiell geeigneten Mann als Organisationsleiter. Gundolf Köhler erbrachte damals diese Voraussetzungen nicht.

Ich wusste nichts Genaues über ihn und ich hatte auch wegen des von Nürnberg aus abgelegenen Wohnortes Köhlers wenig Möglichkeiten ihn zu überprüfen. Es wäre zu viel gesagt, wollte ich behaupten seinerzeit ein spezielles Misstrauen gegen ihn gehegt zu haben, aber umgekehrt gab es auch keinerlei Basis für etwaiges Vertrauen. Woher sollte ich wissen, ob er es überhaupt ehrlich meinte. Sein schriftlich geäußerter Vorschlag in Donaueschingen eine WSG-Filiale zu gründen, hätte ebenso gut eine der üblichen Verfassungschutzfinten sein können.

Dass Gundolf Köhler zum Zeitpunkt dieses Briefwechsels nicht im Dienst eines Geheimdienstes stand, ist mir heute klar, aber damals hatte ich diese Gewähr nicht.

Sollte Köhler später in der Zeit vor dem Sprengstoffverbrechen auf der Theresienwiese im Zusammenspiel mit Geheimdienstkreisen tätig geworden seien, so geschah dies nach meiner Einschätzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohne dass er sich dessen bewusst war.

Es gehört ja bekanntlich mit zu den üblichen Methoden aller Geheimdienste, bestimmte Zielpersonen für ihre Zwecke zu benutzen, sie gesteuert zweckgerichtet, über die eigentliche Bedeutung ihres Tuns unaufgeklärt agieren zu lassen. So mancher eigentlich intelligente Mensch ist auf diese Weise schon zum nützlichen Idioten geworden. Nicht von ungefähr wollte deshalb damals die Frankfurter Allgemeine Zeitung eine geheimdienstliche Mitwirkung nicht ausschließen:

…. alle anderen Erklärungsversuche – etwa die FAZ-Vermutungen, ausländische Geheimdienste hätten sich des irregeleiteten Täters als Auslöser bedient…

Zitiert nach: Spiegel Nr. 41, 34 Jahrgang vom 6. Oktober 1980

Und man weiß  auch, dass ausländische Geheimdienste gar nicht so selten über das gesammelte und gespeicherte Infomaterial der inländischen Staatsschützer verfügen.

Mir persönlich will einfach der Gedanke nicht aus dem Sinn gehen, dass es einen bestimmten, niemals genau eingrenzbaren Kreis von Personen gegeben hat, der lange vor dem 26. September 1980 ganz genau wusste, was in Baums nachrichtendienstlichen Informationssystem, dem geheimen Computer NADIS über Gundolf Köhler gespeichert war.

Es gab Leute, die wussten, welche Daten und Erkenntnisse der NADIS-Computer ausspucken würde, wenn ihm der Name und das Geburtsdatum Köhlers vorgegeben wird, soviel steht fest. Ob dieses Wissen im Zusammenhang mit Köhlers Anreise von Donaueschingen zur Theresienwiese am 26. September 1980 zu sehen ist, kann im Sinne einer Tatsachenbehauptung nicht gesagt werden, weil ein solcher Verdacht niemals beweisfähig gemacht werden könnte.

Der Neuen Züricher Zeitung waren derlei Überlegungen immerhin einen Kommentar wert:

Angesichts des Tattermins sei zu fragen, ob der Sprengstoffanschlag am Oktoberfest möglicherweise nicht doch bewusst als ein blutiges Signal zur Wahlkampfbeeinflussung geplant war.

Zitiert nach: Spiegel Nr. 41, 34 Jahrgang vom 6. Oktober 1980

Die Frage ist nur, wer ein gesteigertes Interesse am Ausgang der deutschen Bundestagswahl hatte. Wohl in erster Linie die um die politische Vorherrschaft und politischen Posten streitenden Kandidaten der so genannten staatstragenden Parteien selbst so wie ihre in- und ausländischen Sponsoren.

Demgegenüber kann man mit Fug und Recht den, der ehemaligen Wehrsportgruppe zuzurechnenden Personenkreis als denjenigen ansehen, der am allerwenigsten Interesse für Veränderungen im parteipolitischen Gefüge der Bundesrepublik zeigte.

Gerade weil die Parlamentarische Demokratie in ihrer gesamten Erscheinungsform den nur militärisch, ansonsten unpolitisch ausgerichteten Wehrsportlern nichts bieten konnte, eben weil sie, bei grundsätzlicher realpolitischer Abstinenz nur militärisch geprägt waren und deshalb undemokratisch empfanden, wäre ihnen, soweit ich das beurteilen kann, ein bestimmtes Wahlergebnis in Westdeutschland zu Gunsten der einen oder der anderen Partei, einschließlich der NPD, piep-wurst-egal gewesen.

Die ehemaligen Wehrsportgruppenmitglieder hatten nicht das geringste Interesse an einer Wahlbeeinflussung in Deutschland, weder gewaltsam noch gewaltlos. Ihre Organisation war ohnehin verboten und bestand schon seit dem 30.1.1980 auf deutschem Boden nicht mehr. Für die ehemaligen Wehrsportler hätte weder die Stabilisierung der damals herrschenden Systempartei noch ein etwaiger Regierungswechsel Vor- oder Nachteile bringen können.

Der Spiegel schrieb seinerzeit:

Sechs WSG-Mitglieder, die nach dem Anschlag vorläufig festgenommen worden waren, mussten anderntags auf freien Fuß gesetzt werden. Der Anfangsverdacht einer ‚planerischen Mitwirkung‘ (Rebmann) hatte sich nicht hinreichend erhärten lassen.

Zitiert nach: Spiegel Nr. 41, 34 Jahrgang vom 6. Oktober 1980

Mit der Verwendung der Vokabel ‚Anfangsverdacht‘ war damals der Mund bereits zu voll genommen worden. Man hätte sich die juristische Bedeutung des Begriffes Anfangsverdacht vor Augen halten müssen.

Nach § 152 StPO muss ein Anfangsverdacht schon in konkreten Anhaltspunkten vorliegen. Keine Ermessensentscheidung. Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemanden eine Tat zur Last zu legen.

Vgl. § 152 Rdn.4 StPO, Kleinknecht-Kommentierung.

Auf die Tatsache, dass dieser angebliche ‚Anfangsverdacht‘ in Wirklichkeit niemals mehr als eine Hoffnung bestimmter einflussreicher, auf die Ermittlungen einwirkender Kreise gewesen war, wurde in der hier vorliegenden Dokumentation bereits hingewiesen.

Es war einfach realpolitisch opportun, gegen mich (Hoffmann) und die wegen ihrer Auflösung nach dem 30.1.1980 längst zum Phantom gewordenen WSG, unter Begleitgetöse der zur Hetze inspirierten Massenmedien zu ermitteln.

Fünf Jahre später gab der Kriminalhauptkommissar beim BLKA Mathes, der seinerzeit der SOKO Theresienwiese angehört hatte, vor dem Schwurgericht in Nürnberg, anlässlich des in dieser Zeit gegen mich in anderer Sache gerichteten Prozesses, einen interessanten Stimmungsbericht zur Situation in seinem Dienstbereich ab.

Am 6.11.1985 wurde er von Rechtsanwalt Bukow gefragt:

Sie haben auch an der Aufklärung des Oktoberfest-Attentates mitgewirkt. Ist es richtig, dass man damals Herrn Hoffmann nur deshalb als Hintermann betrachtet hat, weil der mutmaßliche Täter dem entfernten Bekanntenkreis zugeordnet wurde?

Hauptkommissar Mathes antwortete:

Ich musste meine Ermittlungen danach ausrichten – Täter aus der Gruppe Hoffmann.

Zitiert nach wörtlich mitgeschriebenem Prozessbericht aus der Hauptverhandlung vom 6.11.1984

Im Laufe dieser Hauptverhandlung wurde KHK Mathes in seiner Eigenschaft als Zeuge weiterhin von Rechtsanwalt Bukow gefragt:

Wann hat sich für Sie der Eindruck verfestigt, dass Herr Hoffmann mit dem Oktoberfestattentat nichts zu tun hat?

Mathes antwortete zunächst ausweichend:

Kann ich nicht sagen, die Ermittlungen liefen lange.

Aber als Rechtsanwalt Bukow, unverdrossen nachbohrend, die gleiche Frage noch einmal stellte, fiel die Antwort, wenn auch mit sichtlichem Unbehagen, deutlicher aus. Die Frage lautete in der zweiten Fassung ganz konkret:

Wann haben Sie persönlich erkannt, dass Herr Hoffmann zu Unrecht der Mittäterschaft bei dem Oktoberfest-Attentat beschuldigt worden waren?

Die Antwort des Hauptkommissars war diesmal:

Relativ bald stand für mich fest, dass Hoffmann mit der Sache nichts zu tun hatte.

Was für Kriminalhauptkommissar Mathes seinerzeit sehr bald feststand, war nun nicht etwa die Erkenntnis eines einzelnen innerhalb der SOKO Theresienwiese. Es war die von der Ermittlungscrew schon nach Ablauf weniger Tage seit der Explosion auf der Münchner Festwiese gemeinsam vertretene Lagebeurteilung, dennoch wurde ich (Hoffmann) und einige ehemalige WSG-Kameraden in einem jahrelang anhaltenden Ermittlungsverfahren als Beschuldigte geführt. Darüber müsste man sich wundern, wenn die zu Grunde liegenden Sachzwänge nicht zu überdeutlich erkennbar wären.

Und wieder hat man die Frage zu stellen: „Cui bono?“

Aus einem konkret gegen mich und die ehemalige WSG gerichteten Ermittlungsverfahren, von dem man sehr bald erkannte (Hauptkommissar Mathes), dass es am Ende juristisch nur in einer Sackgasse enden konnte, Nutzen ziehen zu wollen, erscheint nur dann abwegig, wenn man die politischen Sachzwänge außer Acht lässt. Und in der Tat erbrachte das in rechtlicher Hinsicht sinnlose Ermittlungsverfahren über den Umweg der propagandistischen Begleitmaßnahmen einen erheblichen Nutzen für bestimmte politische Interessengruppen. Der Nutzen bestand darin, einer verabscheuten Gruppierung Schaden zuzufügen.

Mit anderen Worten, dem Personenkreis, welcher seit 1974 die WSG darstellte, war zwar durch das vom damaligen Innenminister Baum erlassene Verbot am 30.1.1980 jede Möglichkeit genommen worden den organisatorischen Zusammenhalt auf deutschem Boden zu pflegen, aber ihr Nimbus war erhalten geblieben. Organisatorisch war die WSG zunächst erledigt, nicht jedoch propagandistisch. In den Köpfen vieler Bürger lebte eine positiv gefärbte Erinnerung an die militärischen ordentlichen Jungs der Wehrsportgruppe fort. Diese propagandistische Nachwirkung wurde von den etablierten, vor allem den antinationalen politischen Interessengruppen mit Argwohn und zum Teil auch mit einer der Sache unangemessenen Furcht betrachtet.

Der auf längere Sicht latent bestehenden ‚Gefahr‘ einer Wiederbelebung der WSG, eventuell unter anderem Namen und veränderten Rahmenbedingungen galt es vorzubeugen.

Ein in der Öffentlichkeit über längere Zeit hinweg diskutiertes Ermittlungsverfahren gegen mich (Hoffmann) und eine Hand voll meiner ehemaligen WSG-Kameraden im Zusammenhang mit einem der scheußlichsten Verbrechen gegen friedliche Bürger, wie es das Oktoberfestattentat zweifellos darstellte, war auch dann geeignet, enorme Sympathieverluste zu erzeugen, wenn es am Ende in juristischer Hinsicht wie das ‚Hornberger Schießen‘ ausgehen musste.

In dieser Beziehung ist die Rechnung durchaus aufgegangen.

Zur Kennzeichnung der hier angedeuteten, sowohl emotional als auch realpolitisch begründeten Interessenlage bestimmter Autoritäten aus dem Bereich des politischen Establishments kann unter anderem auch auf die Inhalte der ministeriellen, die WSG betreffenden Verbotsverfügung vom 30.1.1980 verwiesen werden. In ihnen kommt die Furcht vor politischen Umwälzungen im Sinne des viel zitierten ‚Rechtsrucks‘ deutlich zum Ausdruck. So heißt es zum Beispiel unter anderem:

Die WSG arbeitet daraufhin, die Macht im Staate zu übernehmen. Von diesem Ziel hat Hoffmann schon mehrfach gesprochen. Im ‚Kommando‘ heißt es zum Beispiel unter der Überschrift ‚Wie lange wird es dauern?‘: ‚Chef wie lange dauert es bis zur Machtübernahme noch? So höre ich oft die jungen Kameraden fragen. Teils unmissverständlich als Spaß gedacht, teils aber auch mit durchaus ernstem Unterton. Jungs sage ich dann, wir sind schwach, unsere Position ist zurzeit erbärmlich hoffnungslos, wie sie wohl niemals zu anderen Zeiten für ähnliche Zielsetzungen gegeben war. Aber darf uns das hindern diesen Kampf zu führen von dessen Rechtmäßigkeit und Ehrenhaftigkeit wir überzeugt und durchdrungen sind? Nein….‘

    Zitiert nach: Text aus ‚Kommando‘ enthalten in der Verbotsverfügung des BMI, Gesch.Z: IS 2-612 320-H/6-128/80-VS, Geheim, S. 19.

Der in der Verbotsverfügung an dieser Stelle ausgelassene Teil des ‚Kommando‘-Originaltextes lautet:

Nur lumpige Opportunisten entscheiden sich für politische Tendenzen, die gerade dem Trend entsprechen ohne Rücksicht auf die innere Stimme, die das Gewissen gedrängt …

Wir halten in unserem Herzen all unsere Schwächen und Neigungen mit Brachialgewalt in Schach. Somit sind wir in der Lage ein hohes Ziel, das sich der Sucht nach Sofortverwirklichung entzieht, über einen langen Zeitraum hinweg zu verfolgen. Am Ende wird der Sieg stehen. Männer wie Mao Tse Tung haben mehr als zwei Dezennien um die Macht gekämpft, bis den hoffnungslos scheinenden Anstrengungen schließlich von außen kommende Veränderungen der Gesamtkonstellation zu Hilfe kamen. Das Entscheidende an diesem Beispiel ist, dass Mao nicht auf 22 Jahre fixiert war, er hätte auch gekämpft, wenn er sein Ziel nicht zu seinen Lebzeiten hätte durch setzen können.

Warum ich als Rechter ausgerechnet dieses Beispiel wähle, ganz einfach – weil Beispiele aus der deutschen Geschichte strafrechtlich relevant werden können.

Zitiert nach: Zeitschrift ‚Kommando‘, Originaltext.

Am Ende wird der Sieg stehen? Nun gut, diese Äußerung mag man mit einer gewissen Berechtigung als etwas überzogen bezeichnen, aber bei genauerem Hinsehen muss doch konstatiert werden, dass aus diesen Worten die Einsicht spricht, in das realpolitische Geschehen nicht eingreifen zu können.

Der Tagespolitik übergeordnete, über Jahrzehnte, gar die eigene Lebenszeit hinaus gedachte politische Vorstellungen, das Artikulieren von Hoffnungen auf einen Sieg des bevorzugten Weltbildes irgendwann in der Zukunft, ist etwas völlig anderes als das fanatische Vorantreiben pragmatischer, auf die Gegenwartspolitik bezogener Programme.

Dies gilt es zu bedenken, wenn die Frage untersucht werden soll, ob es für mich einen Grund hätte geben können, mit Aktionen gleich welcher Art, geeignet oder ungeeignet, in das Wahlgeschehen der Bundesrepublik einzugreifen. Ich persönlich konnte das parlamentarische System nie als sinnvoll und erstrebenswert anerkennen. Das System hätte sich aber nicht durch bloßes Manipulieren seiner Wirkungsweise infrage stellen oder gar beseitigen lassen.

Jede Mitwirkung am Ablauf des parlamentarischen Rituals, auch jede Störung erschien mir sinnlos. Nur wer das demokratische Prinzip im Grunde bejaht, wer sich demzufolge vom Abtreten der einen zu Gunsten einer anderen Partei eine entscheidende Verbesserung der Gesamtsituation erhofft, oder wer aus persönlichen Gründen ein Interesse am Wahlsieg einer bestimmten politischen Gruppierung haben kann, könnte in die Versuchung der Wahlmanipulation geraten. Die Wahl der Mittel wäre dann nur noch eine Frage des Charakters und des Gewissens. So zahlreich die Personen sein mögen, die zu einer Wahlmanipulation neigen könnten, ich gehöre mit Sicherheit nicht dazu.

Den Mitgliedern der WSG hat man stets zu Unrecht unterstellt, mein politisches Bewusstsein in allen Einzelheiten mit vertreten zu haben. Dies war schon deshalb nicht möglich, weil die WSG-Männer nur in den seltensten Fällen über Details meines politischen Weltbildes informiert waren. Schulungen hat es ja nie gegeben. Aber gesetzt den Fall, die erwähnte Unterstellung wäre richtig, so würde sich daraus zwangsläufig ergeben, dass auch das Personal der ehemaligen WSG dem Gedanken an eine etwaige Wahlmanipulation gleichgültig gegenübergestanden haben müsste.

Bereits damals, zurzeit des Organisationsverbots im Januar 1980 scheuten sich die Verfasser der Verbotsverfügung nicht, die Inhalte der in der WSG-Zeitung ‚Kommando‘ enthaltenen Texte ihrer Interessenlage entsprechend in unzulässiger Weise falsch zu interpretieren.

So heißt es auf S. 3 der Verbotsverfügung unzutreffend:

Die Organisation der Willensbildung der WSG unterliegt dem Prinzip einer dem regulären Militär entsprechenden hierarchischen Führerstruktur.

Verwiesen wird in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf: Kommando Nr. 1 und 2, S. 2

Vgl.: Verbotsverfügung des BMI, Gesch.Z: IS 2-612 320-H/6-128/80-VS, Geheim, S.3.

Zu Unrecht deshalb, weil in dem angeblich die Grundlage dieser Einschätzung darstellenden, und dafür auch als Quelle angegebenen, zweimal in gleicher Fassung abgedruckten aus meiner Feder stammenden ‚Kommando‘-Artikel wohl die Rede von einer dem regulären Militär entsprechenden Führungsstruktur, nicht jedoch wie seitens des BMW behauptet wurde von einer Organisation der Willensbildung der WSG die Rede gewesen war.

Der hier relevante Artikel lautet im Originaltext:

‚Sie halten die erste Nummer unserer neuen WSG-Zeitung, die nun künftig erscheinen soll, in ihrer Hand. ‚Kommando‘ wird laufend über alle wichtigen Begebenheiten im Zusammenhang mit der WSG berichten. Dabei wendet sich unsere Zeitung nicht nur an unsere deutschen Mitglieder, sondern auch ganz besonders an unseren nichtdeutschen europäischen Freiwilligen und nicht zuletzt auch an jene, die in unsere Organisation eintreten wollen. Unseren Lesern, die über die WSG mangelhaft oder falsch informiert sind, möchte ich an dieser Stelle in wenigen Worten das grundsätzliche Wesen der WSG erläutern. Die WSG ist durch Veröffentlichungen internationaler Massenmedien gleichzeitig unter dem Namen ‚Hoffmann-Truppe‘ bekannt geworden. Es ist ein nach militärischen Gesichtspunkten organisierter, straff geführter Freiwilligenverband. Die WSG hat eine, dem regulären Militär entsprechende hierarchische Führerstruktur. Die meisten Mitglieder gehen einer geregelten normalen Arbeitstätigkeit nach. Der Dienst in der WSG wird also, wie es dem Wesen einer paramilitärischen Einheit entspricht, nur in der Freizeit erbracht.

Mitglied kann jeder europäische junge Mann werden, der unsere Zielsetzung, ein freies brüderlich vereintes Europa bejaht. Wir glauben an die Möglichkeit, dieses Ziel auch ohne den Einsatz von Waffen erreichen zu können.

Chef der WSG

Karl Heinz Hoffmann‘

    Zitiert nach der WSG Zeitung Kommando, Nr.1 und Nr.2, 1979, (dort inhaltlich neben Deutsch auch in Französisch und Englisch abgedruckt).

Wie man sieht, steht in diesem Aufsatz kein Wort von einer Organisation der Willensbildung. Tatsächlich hat es zu keiner Zeit eine organisierte Willensbildung innerhalb der WSG gegeben. Es hat weder politische Seminare noch Informationsbroschüren politischen Inhalts oder sonstiges Schulungsmaterial zur politischen Meinungsbildung gegeben.

Die politische Indoktrination durch demagogische Dauerbeeinflussung über einen alles beherrschenden Organisationsführer fand in Wirklichkeit nur in den Köpfen der argwöhnisch, zumeist erfolglos observierenden Staatsschützer und ihren politisch etablierten Auftraggebern statt.

Wie erfolglos – gemessen am materiellen und personellen Einsatz – die Staatsorgane mit ihren Beobachtungen waren, lässt sich deutlich aus dem Text der Verbotsverfügung vom Januar 1980 ersehen.

Dort heißt es gleich zu Beginn der Verbotsbegründung:

  1. Da die WSG bisher nicht zum Vereinsregister angemeldet ist und nach eigenen Verlautbarungen (vgl. WSG-Zeitung ‚Kommando‘ Nr.3, S.15) teilweise konspirativ arbeitet, konnte ihr organisatorischer Zustand und ihre Arbeitsweise nicht in allen Einzelheiten aufgedeckt werden.

Zitiert nach: Verbotsverfügung des BMI, Gesch.Z: IS 2-612 320-H/6-128/80-VS, Geheim, S.2, Abs.1.

Was der Innenminister seinerzeit über die WSG an ‚Erkenntnissen‘ gesammelt hatte, wurde in der Verbotsverfügung folgendermaßen zusammengefasst:

  1. Der Leiter der WSG ist der Grafiker Karl Heinz Hoffmann, geboren 27.10.1937 in Nürnberg, wohnhaft in 8501 Heroldsberg, Sofienhöhe 5, Landkreis Erlangen-Höchstadt.

Hoffmann begann 1973 mit dem Aufbau der Wehrsportgruppe. Er führte die WSG in eigener Verantwortung und zwar ab Mitte 1974 von seinem derzeitigen Wohnsitz aus. Als bevorzugter Treffpunkt dient das Schloss Ermreuth bei Erlangen/Bayern, das zum Stützpunkt der WSG ausgebaut werden soll. Seit Januar 1979 gibt Hoffmann die Druckschrift ‚Kommando‘ – ‚Zeitung für den europäischen Freiwilligen‘ heraus, die sich auch selbst als WSG-Zeitung bezeichnet. Die WSG umfasst heute nach Schätzungen der Verfassungsschutzbehörden über 400 Anhänger – nach Angaben Hoffmanns sogar weit mehr.

Es existieren verschiedene Ortsgruppen.

  1. Die WSG ist ein dauerhafter freiwilliger Zusammenschluss natürlicher Personen. Sie bezeichnet sich selbst als ‚nach militärischen Gesichtspunkten organisierter, straff geführter Freiwilligenverband, als paramilitärische Einheit (‚Kommando‘ Nr.1, S.2) und als Organisation, deren Tätigkeit ein bestimmtes Organisationskonzept zu Grunde liegt (‚Kommando‘ Nr.3, S.15). Die Mitglieder (‚Kommando‘ Nr.1 und 2, S.2) werden nach positiver Bewertung des Aufnahmeantrages (‚Kommando‘ Nr.2, S.9) und nach abgeschlossener Sicherheitsüberprüfung und längerer Beobachtungszeit (‚Kommando‘ Nr.3, S.15) aufgenommen. Die Dauerhaftigkeit des Zusammenschlusses ergibt sich schon aus der Tatsache, dass die WSG seit nunmehr sechs Jahren besteht…

Hoffmann ist das einzige Willensbildungsorgan der WSG und besitzt die uneingeschränkte Befehlsgewalt über die WSG.

  1. Die Organisation und die Tätigkeit erstrecken sich über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus.
  1. Die WSG, die ihren Sitz in Bayern hat, ist überregional organisiert. So wurde eine zur WSG gehörende ‚Stammabteilung 7‘ in Frankfurt/Main festgestellt. In öffentlichen Äußerungen Hoffmanns finden sich Hinweise auf Kameraden aus Frankfurt, Tübingen, Köln, Bonn und Österreich sowie auf Aktivitäten in Italien und Belgien.
  1. Auch geht die Tätigkeit der WSG über die Grenzen Bayerns hinaus.

Zitiert nach: Verbotsverfügung des BMI, Gesch.Z: IS 2-612 320-H/6-128/80-VS, Geheim, S.2 und S.3.

Zu dem unter den WSG-Mitgliedern vorherrschenden Grundgedanken und zum politisch – gesellschaftlichen Weltbild wurde in der Verbotsverfügung festgestellt:

  1. Die WSG richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 GG und des § 3 Abs. 1, Satz 1, Vereinsgesetz, das heißt gegen die konstituierenden Bestandteile der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
  1. Die politische Zielsetzung der WSG entspricht der politischen Zielsetzung Hoffmanns, da dieser als einziges Willensbildungsorgan der WSG Erscheinungsform und Inhalt der Organisation prägt.
    Zitiert nach: Verbotsverfügung des BMI, Gesch.Z: IS 2-612 320-H/6-128/80-VS, Geheim, S.4.

Wie bereits erwähnt, wurde dem gesamten der WSG zugeordneten Personenkreis eine realpolitische Zielsetzung unterstellt, die als solche niemals vorhanden war.

Außer dem gemeinsamen Grundkonsens hinsichtlich eines von jedem einzelnen unterschiedlich vorgestellten und auch im Prinzip für möglich gehaltenen, aber in der WSG nicht als realpolitisches Programm aufgefassten europäischen Vereinigungsgedankens unter Beibehaltung der jeweiligen nationalen völkischen Identität, sowie den Widerwillen gegen den neudeutschen regierungsamtlich gesteuerten, geradezu pathologischen nationalen Selbstzerstörungs- und Verleugnungstrieb, gab es in der WSG, von Ausnahmen abgesehen, nichts was man mit einer politischen Zielsetzung im Sinne eines wirksamen Organisationsprogrammes hätte bezeichnen können. Jedenfalls nicht bei objektiver Würdigung. Weil aber der damalige Innenminister mit einer objektiven, vernünftigen Würdigung das von ihm wohl in erster Linie aus Profilierungsgründen angestrebte Vereinsverbot in der geschehenen Weise niemals hätte durchsetzen können, wenn er sich mit der fairen Würdigung schlichter Tatsachen begnügt hätte, wurde das Ziel über einen Umweg erreicht. Wie schon aufgezeigt, setzte man ganz einfach meine eigenen in der Tat weiter fortgeschrittenen, in einigen Schriftstücken und Tonträgern fixierten politischen Vorstellungen, die den WSG-Mitgliedern größtenteils gar nicht bekannt waren, an die Stelle eines vorhanden gewesenen WSG-Programms.

Der Zweck sollte wohl auch in dieser Beziehung die Mittel heiligen.

Auf die hier relevanten Aufzeichnungen meiner persönlichen politischen Gedanken, die immer wieder zu Unrecht als geistiges Rüstzeug der WSG bezeichnet wurden, bin ich an anderer Stelle schon eingegangen. Sie gaben nämlich nicht nur die Grundlage der ministeriellen Verbotsverfügung ab, sondern hatten auch an einer bestimmten Stelle, zweckgerichtet, semantisch retuschiert im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bezüglich des Oktoberfest-Attentats eine nicht unwesentliche Rolle zu spielen.

Es soll aber hier sofort klargestellt werden, dass sich im Sinne allgemein gültiger, von der augenblicklich im Trend befindlicher Politik losgelöster, auf dem Grundgedanken der Humanität beruhender Betrachtungsweisen, keinerlei moralisch verwerfliche Vorstellungen in den mir zugeschriebenen politischen Ansichten finden.

Die Weigerung, die Staatsform der parlamentarischen Demokratie als der Weisheit letzten Schluss, dem nie mehr etwas Zweckmäßigeres und natürlich auch etwas Besseres nachfolgen könne zu betrachten, kann sicher nur vom Bonner Establishment als verwerfliche Verfehlung angesehen werden. Ich hatte freimütig bekannt:

…zugegeben, ich vertrete in einem gewissen Punkt eine verfassungsfeindliche Ansicht. Ich vertrete nämlich die Ansicht, dass die parlamentarische Demokratie ungeeignet ist, um uns in Zukunft gewissen chaotischer Verhältnissen zu entziehen. (Auf Tonband aufgezeichnetes Interview mit einem Mitarbeiter des ZDF 1974)

Zitiert nach: Verbotsverfügung des BMI, Gesch.Z: IS 2-612 320-H/6-128/80-VS, Geheim, S.6.

Am 17.3.1979 hatte ich anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung (keine WSG-interne Veranstaltung) im Rahmen meines Vortrages erneut zu diesem Thema Stellung genommen. In der Verbotsverfügung des BMI werden meine damaligen Äußerungen folgendermaßen interpretiert:

Die parlamentarische Demokratie sei historisch überholt, vor allem in Hinblick auf das Vorhandensein einer (stets jedes notwendige Handeln blockierenden) Opposition, eine Regierungsform aus der Post-

kutschenzeit. Jede fest etablierte Machtstruktur entarte mit der Zeit. Ihre Schwäche und Handlungsunfähigkeit erfordere ein neues Regierungsprinzip. Man müsse sich vom Ballast des Parlamentarismus befreien und an dessen Stelle eine Regierungsmannschaft von etwa 12 Mitgliedern nach Art eines Generalstabes setzen. Diese Mannschaft müsse von Zeit zu Zeit in längeren Abständen verjüngt werden.

Vgl.: Verbotsverfügung des BMI, Gesch.Z: IS 2-612 320-H/6-128/80-VS, Geheim.

Wenn auch diese, von Baums Experten seinerzeit erstellte Zusammenfassung meiner politischen Vorstellungen nicht gerade als grob unrichtig bezeichnet werden kann, so ist sie doch durch das Weglassen verständnisnotwendiger Teile meiner Ausführungen so stark verstümmelt, dass sie nicht mehr zur Gesamtbeurteilung meiner Gedanken geeignet ist. Es empfiehlt sich daher, zusätzlich zu den in der Verbotsverfügung enthaltenen, nur in extrem kurzen, aus dem Zusammenhang gelösten Textfragmenten wenigstens soweit die vollständigen Originaltextpassagen nachzulesen, wie es der jeweilige Sachzusammenhang erfordert.

So berief ich mich unter anderem mit folgenden Worten auf den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt:

Wenn unser Bundeskanzler sagen darf, es war ein großer Fehler in der Nachkriegszeit, ein Fehler der Reeducation, der Umerziehung, die so voll durchschlug, dass die Deutschen schließlich geglaubt haben, die Demokratie sei etwas schlechthin Ideales. Das ist sie auf keinen Fall. Die Demokratie ist mit unsäglichen Geburtsfehlern behaftet, die unbehebbar sind. Zum Beispiel dem Geburtsfehler, dass nicht derjenige Recht kriegt, der Recht hat, sondern derjenige Recht kriegt, der Recht setzen kann, der die Mehrheit hat. Zum Beispiel mit dem zweiten unbehebbaren Geburtsfehler, dass in der Demokratie nicht derjenige zum Bundespräsidenten, zum Abgeordneten oder Minister berufen wird, der der Beste ist, sondern der, den die anderen für den Geeigneten halten.

Zitiert nach: Orininaltext öffentliche Versammlung in Heroldsberg, 17.3.1979,

im Verfahren AZ 3 Ks 340 Js 40387/81 Anl. 13, Bl. 9643

Weiterhin wurde von mir anlässlich des gleichen Vortrages in Heroldsberg Rudi Dutschke als Gegner des heute herrschenden Parlamentarismus zitiert:

Mit Rudi Dutschke bin ich der Ansicht, dass die parlamentarische Demokratie historisch überholt ist. Ich bin kein Linker, keine Sorge, aber irgendwann hat auch mal ein Linker Recht. In diesem Falle hat Rudi Dutschke Recht, die parlamentarische Demokratie ist längst historisch überholt. Und es wird sich auch in der Zukunft immer mehr zeigen, dass die Regierungsform der parlamentarischen Demokratie nicht in der Lage sein wird, alle anstehenden Probleme so schnell wie es sein muss zu lösen.

Und im Anschluss daran zog ich die Konsequenzen aus diesen, mit dem Hinweis auf Dutschkes Ansichten bekräftigten Feststellungen:

Deswegen sind wir doch aufgefordert, uns Gedanken darüber zu machen wie so etwas besser werden kann. Ich gebe mich einfach nicht damit zufrieden – wie Churchill gesagt hat – ‚die Demokratie ist die schlechteste Staatsform, allein ich kenne keine bessere‘. Das ist mir zu einfach. Wir müssen in der Lage sein, uns etwas Besseres vorzustellen. Meine Damen und Herren, eines ist ganz ohne Frage, wir können uns nur eine Staatsform vorstellen, die letztlich eine freiheitliche Grundordnung hat. Wir wollen selbstverständlich in einer solchen Staatsform alle die Grundrechte haben, die uns eigentlich nach der Verfassung auch unsere gegenwärtige demokratische Ordnung verbürgten sollte. Das Schlimme ist nur, dass die staatstragenden Parteien und die Beamten und die verbeamteten Juristen in dieser so genannten Demokratie sich sehr häufig nicht an ihre eigene Verfassung halten. Wer das bezweifelt, kann mich später in der Diskussion daraufhin ansprechen. Ich werde ihm dann einige Fälle nachweisen, wo die Grundgesetze von der Justiz und von den staatstragenden Parteien mit Füßen getreten worden sind.

Zitiert nach: Orininaltext öffentliche Versammlung in Heroldsberg, 17.3.1979,

im Verfahren AZ 3 Ks 340 Js 40387/81 Anl. 13, Bl. 9652.

Die in der Verbotsverfügung des BMI enthaltene (bereits zitierte) Umschreibung meiner Abneigung gegen den Ballast des Parlamentarismus ist ebenfalls, schon wegen ihrer, ohne jede Erläuterung bestehenden Kürze zumindest irreführend.

Der Parlamentarismus bedeutet Herrschaft einer Minderheit über die Mehrheit des Volkes aufgrund von Wahlergebnissen. Dazu hatte ich mich folgendermaßen geäußert:

Von entscheidender Bedeutung ist das Recht des Bürgers auf das Wählen. Hier lege ich den Finger auf die Wunde. Das ist der kritischste Punkt. Sie können den Leuten alles erzählen, aber wenn sie den Leuten sagen, sie sollen nicht mehr zur Wahlurne gehen, dann werden sie grantig. Das empfinden sie als eine Art Kastration, als eine Beschneidung ihrer Rechte. Das machen sie nicht mehr mit. Warum? Weil sie sich im Grunde genommen gar nicht klar darüber werden, dass sie gerade damit von der Politik ausgeschlossen sind. Was dürfen Sie denn? Sie dürfen einige Kandidaten wählen, deren Gesichter ihnen vom Papier der Plakate bekannt sind. Bekannt gemacht mit der Propagandatrommel und betrachtet durch die Propagandabrille. Sie entscheiden sich für Regierungskandidaten, von denen sie nichts anderes wissen, als das was das Propagandaklischee darstellt. Und danach sind sie (die Wähler) für den Rest der Zeit, das heißt für die ganze Regierungsperiode von der eigentlichen Politik völlig ausgeschlossen.

Es wird Geheimpolitik betrieben. Kein Staatsvertrag wird dem Volke vorgelegt, sondern er wird hinter verschlossenen Türen abgehandelt und keiner weiß was eigentlich gespielt wird.

Umgekehrt ist es für die Damen und Herren der Regierung immer wieder eine Rechtfertigung zu sagen, ja wieso denn diese Kritik? Wir handeln doch im Namen des Volkes, die haben uns doch alle gewählt. Es wird dann immer alles so hingestellt, als wenn jeder Scheißdreck, der dort oben befunden wird auf dem Mist des Volkes gewachsen wäre und das ist ein Unrecht, denn es ist unzutreffend.

Ich bin überhaupt nicht dafür, dass man dem Volk nun alle Rechte entzieht, ihm die Stimme entzieht und sagt: Ihr dürft überhaupt nichts, nicht einmal wählen. Nein Sie müssen viel mehr dürfen.

Diesen sinnlosen Wahlkult, der unsere Steuergelder auffrisst und der überhaupt keinen praktischen Nutzen bringt, müsste man ersetzen durch eine gelegentliche Volksbefragung in den entscheidenden Fragen der Nation… …wenn es eine Volksbefragung gegeben hätte… …dann würde es keine Atomkraftwerke geben. Das ist die Sachlage.

Und was bedeuten denn inzwischen die Wahlen in diesem Lande? Ich habe es in diesem Saal vor einem Jahr schon einmal angesprochen. Was wählen denn die deutschen Bürger? Sie wählen ein Übel und sie wissen es. Wenn Sie intensiv fragen: warum wählst du denn diese Partei? Die hat doch dieses oder jenes auf dem Kerbholz geben sie ihnen zur Antwort: naja, ich bin eben der Meinung es ist eben doch das kleinere Übel.

Verdammt nochmal! Wir sind es leid Übel zu wählen!

Zitiert nach: Vortrag in Heroldsberg, 17.3.1979.

Aus alldem wird immer wieder deutlich, wie wenig mir, der von mir als sinnlos betrachtete, pseudodemokratische Wahlkult bedeutet. Ein Wahlergebnis manipulieren zu wollen, wäre das Letzte gewesen, was mir hätte einfallen können. So wie überhaupt die Überlegung, das Attentat auf der Oktoberfestwiese könne womöglich von Ultrarechts als ‚Wahlhilfe‘ inszeniert worden sein, völlig absurd ist.

Am 6.10.1980 schrieb der Spiegel:

Hoffmann, der für die Tatzeit ein Alibi nachweisen konnte, geriert sich seither als verfolgte Unschuld… ‚…Ich bin der Buhmann der Nation…‘ jammerte der Werbegrafiker letzte Woche auf seinem verfallenen fränkischen Schloss.

Wer und was Gundolf Köhler zu seiner Reise nach München bewegt haben könnte, sei für ihn, so Hoffmann zum SPIEGEL völlig offen. Mit einer Bombe gegen eine amorphe Menschenmasse, das gibt doch überhaupt keinen Sinn – es sei denn, räumt er ein, man will anderen die Sache in die Schuhe schieben.

Zitiert nach: Spiegel Nr. 41, 34 Jahrgang vom 6. Oktober 1980

An dieser Beurteilung halte ich auch heute noch fest, dazu liegt mir inzwischen eine beachtliche Kette von Indizien vor, die sich zur Stützung dieser damals so vage und zunächst nur rein gefühlsmäßig in Betracht gezogenen Verdachtstheorie eignen. Nach meiner persönlichen Überzeugung, die ich mir inzwischen aufgrund einer Vielzahl von Verdacht erregenden Umständen und einer Reihe konkreter Indizien keineswegs leichtfertig gebildet habe, ist das Oktoberfestattentat in planerische Absicht und verdeckter Vorbereitung durch geheim agierende politische Interessengruppen von weltumspannender Macht in Szene gesetzt worden.

Mit den Inhalten seiner Berichterstattungen zu dem blutigen Verbrechen gegen die deutsche Bevölkerung auf der Theresienwiese, hatte der Spiegel im Oktober 1980 neben einer beachtlichen Reihe von Fehlinterpretationen unter anderem bewiesen, wie wenig sich seine Skribenten in die Denkweise der Ultra-Rechten hineinversetzen können. Für die Spiegeljournalisten mag die CSU ‚rechts‘ sein, aber man darf doch dabei nicht außer Acht lassen, dass es sich bei den Parteigängern des Franz Josef Strauß trotz allem nach außen hin zur Schau gestellten volkstümelnden National-Gehabe um eine nicht nur grundsätzlich vom demokratischen Prinzip überzeugte, sondern auch zutiefst amerikahörige Anhängerschaft handelt.

Wer Strauß  wählen oder seine Herrschaft auf andere Weise stabilisieren hilft, entscheidet sich für die politische Einflussnahme der USA auf das Schicksal unseres Landes. Eine Entscheidung, die weder von mir noch von andersgearteter rechtsextremer Seite niemals getroffen würde. Wer gesinnungsmäßig rechts außen von der CSU steht, hat keine Veranlassung, Strauß zu stützen.

Dem Spiegel erschien seinerzeit die fantastische Theorie, Strauß hätte von Rechts an die Macht gebombt‘ werden sollen, nicht windig genug, um im Rahmen seiner Berichterstattung darauf völlig verzichten zu können, wenn auch im gleichen Atemzug das Bizarre dieses Gedankens eingeräumt wurde:

Der Gedanke, rechtsradikale Verschwörer hätten mit einem spektakulären Anschlag, der von der Bevölkerung linken Terroristen zugeordnet würde, Strauß an die Macht bomben wollen, mag bizarr anmuten…

…jedenfalls schien diese Theorie letzte Woche weniger windig als alle anderen Erklärungsversuche. Etwa die FAZ-Vermutung, ausländische Geheimdienste hätten sich des fehlgeleiteten Täters als Auslöser bedient.

Zitiert nach: Spiegel Nr. 41, 34. Jahrgang vom 6. Oktober 1980

Mir hingegen erscheint der Hinweis auf ausländische Geheimdienstkreise überhaupt nicht abwegig, allerdings würde ich die Heimat des verantwortlichen Geheimdienstes, oder vielleicht richtiger die an dessen Nabelschnur hängende als Virus in deutschen Diensten wirkende Geheimorganisation auf einer anderen Stelle der Landkarte suchen, als die FAZ. Und wenn ich mit dieser Vermutung richtig liege, wobei mich kaum Zweifel plagen, so ist weiterhin davon auszugehen, dass diverse, in Baums NADIS-Informationssystem gespeicherte Daten, wenn nicht direkt, so doch über verschlungene, wohl nie mehr beweisfähig nachvollziehbare Wege an die verantwortlichen drahtziehenden Initiatoren gelangt sein müssen, was beim heutzutage üblichen nachrichtendienstlichen Verbund so genannter ‚befreundeter Dienste‘ eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass derjenige, der solche Theorien ins Spiel bringt, natürlich auch dartun muss, aus welchem Interesse heraus der lange Arm einer ausländischen Macht gehandelt haben soll. Es fällt mir nicht schwer, diese Interessenlage nachzuvollziehen, wenn ich auf diesen Punkt später noch einmal zurückkomme.

Um das hier relevante Gesamtthema in möglichst verständlicher Weise aufzubereiten erscheint es mir jedoch notwendig, zuvor noch umfassender auf die zu Unrecht verdächtigte Wehrsportgruppe, bzw. auf die damalige Interessenlage der konkret Verdächtigten, der WSG zugeordneten Personen einzugehen. Es wäre sachlich nicht exakt zutreffend, wollte man behaupten, die Wehrsportgruppe, die sich auch nach meinem Namen ‚Hoffmann-Truppe‘ nannte, sei 1974 gegründet worden, obwohl später viel von so genannten ‚Gründungsmitgliedern‘ die Rede war. Richtiger ist es zu sagen: die WSG wurde in jener Zeit eher beiläufig ins Leben gerufen. Sie sollte ursprünglich nicht mehr sein als ein sozialpädagogisches Experiment. Anfänglich nicht vorgesehene durch ständigen Druck von außen erzeugte Mutationen des Organisationschemas stehen dem nicht entgegen.

Damals im Jahr 1974 glaubte ich noch, unabhängig von einer weitgehend unpolitisch gehaltenen, mit Wehrsportübungen und politfreien Kameradschaftsabenden beschäftigten Organisation, privat als Einzelperson politische Ansichten in der Öffentlichkeit vertreten zu können. Das politisch herrschende Establishment sollte mich bald auf seine Art eines Besseren belehren. Jedes von mir persönlich öffentlich zur Diskussion gestellte politische Argument wurde ohne viel Federlesens als WSG-Gedankengut deklariert.

Von mir niemals propagiertes nationalsozialistisches Gedankengut musste später, um die WSG verbotsreif zu machen mühsam in die einzigen Bekundungen der Mitglieder, nämlich das Absingen von Soldatenliedern mit Gewalt hineininterpretiert werden. Beispielsweise wurde in der ministeriellen Verbotsverfügung vom Januar 1980 ein altes aus der Zeit der Freiheitskriege gegen die Herrschaft Napoleons stammendes Marschlied kurzerhand als nationalsozialistisch eingestuft:

So wurde das ehemalige Kampflied der Hitlerjugend: ‚Ein junges Volk steht auf zum Sturm bereit‘ in der Gruppe eingeübt und auch öffentlich gesungen.

Zitiert nach: Verbotsverfügung des BMI, Gesch.Z: IS 2-612 320-H/6-128/80-VS, Geheim, S.7.

Während es 1980 in der soeben zitierten Verbotsverfügung auf Seite 3 heißt:

Die in der WSG zusammengeschlossenen Personen haben sich einer organisierten Willensbildung unterworfen… …und… …der gemeinsame Zweck der WSG liegt in der Verfolgung politischer Ziele und der paramilitärischen Ausbildung ihrer Angehörigen,…

hatte im Gegensatz dazu das Amtsgericht Nürnberg im Sommer 1975 im ersten gegen mich als Leiter der WSG wegen der Unterstellung den § 3 des Versammlungsgesetzes missachtet zu haben, inszenierte Prozess den seinerzeit verkündeten (allerdings nie rechtskräftig gewordenen) Freispruch unter anderem folgendermaßen begründet:

… In diesem einheitlichen Bild (bezüglich der Uniform) traten der Angeklagte und seine Gruppe bei ihren Übungen auch in der Öffentlichkeit auf, das heißt sie konnten dabei von einer unbestimmten Anzahl von Personen gesehen werden. Dem Angeklagten konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, dass er seine Uniform trug um eine in der Gruppe herrschende politische Gesinnung zu dokumentieren.

Dabei ist der Begriff politische Gesinnung des § 3 Versammlungsgesetz als Partei – und allgemeine Staatspolitik zu verstehen. Jede weitergehende Auslegung wie zum Beispiel Sozial-, Gesundheits-, Kulturpolitik oder anderes würde dem Sinn des Versammlungsgesetzes nicht gerecht, das parteipolitische Kampfgruppen, wie es sie in der Weimarer Republik gab, nicht wieder aufkommen lassen wollte. Eine solche gemeinsame politische Gesinnung hatten der Angeklagte und die Mitglieder seiner Gruppe nach Überzeugung des Gerichtes nicht… Dafür spricht schon, dass die Zeugen keine übereinstimmenden Aussagen darüber machen konnten, in welcher Richtung Hoffmanns politische Meinung tendiert…

…Die Zeugen bekundeten in der Mehrzahl, soweit sie sich dazu äußerten, sie seien politisch desinteressiert und hätten keine politische Einstellung…

…Die Aussagen hinsichtlich der politischen Meinung der Gruppe als solcher sind so divergierend, dass von einer gemeinsamen politischen Gesinnung nicht die Rede sein kann…

…Nach den Zeugenaussagen hat der Angeklagte auch keine Versuche unternommen, die Gruppe in Schulungsabenden von seinen politischen Ideen zu überzeugen…

In dieses Bild politischen Desinteresses passen auch die Gründe für den Beitritt der einzelnen Mitglieder, die, soweit sie darüber aussagten, körperliche Ertüchtigung und Kameradschaft (Zeuge Leroy), Zeit vertreiben und Kameradschaft (Zeuge Eiteljörge), Spaß (Zeuge Reuss), Abstand vom Wirtshaus (Zeuge Meier) und Ähnliches anführten. Aus alledem ergibt sich zur Überzeugung des Gerichtes, dass es in der Wehrsportgruppe keine gemeinsame politische Gesinnung gab, die der Angeklagte durch sein Uniformtragen zum Ausdruck bringen konnte. Er war daher mit der Kostenfolge aus § 467 StPO freizusprechen.

(Helldörfer)

Richter am Amtsgericht

    Zitiert nach: Urteil des Amtsgericht Nürnberg, Schöffengericht vom 10.7.1975

Gesch.Z.: 41 AK. 91 Js 744/75.

Diese gerichtlichen Feststellungen, die immerhin das Resultat einer gewissenhaften Beweisaufnahme darstellten, wollen beim besten Willen nicht mit den, Anfang 1980 zur Begründung des Organisationsverbotes angeführten Einschätzungen der WSG-Tätigkeit harmonieren.

In der Verbotsverfügung heißt es unter anderem:

Die Aktivitäten der WSG werden angesichts der Leiden, die der Nationalsozialismus in ganz Europa verursacht hat, gerade im Ausland mit großer Besorgnis verfolgt und stellen eine nicht länger zu duldende Belastung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland dar.

Zitiert nach: Verbotsverfügung des BMI, Gesch.Z: IS 2-612 320-H/6-128/80-VS, Geheim, S.12.

Demgegenüber hat die Erste Strafkammer bei dem Landgericht Nürnberg Fürth in einem am 14.3.1980 rechtskräftig gewordenen Urteil festgestellt dass:

…nichts über den Angeklagten, der seit Jahren eine Figur der Zeitgeschichte ist, das daraufhin deutet, er würde einem Neo-Nazismus, gar antisemitischer Prägung anhängen.

    Zitiert nach: Urteil des LG Nürnberg Fürth vom November 1979 (Rechtskraft erlangt 1980)
    Gesch.Z.: 1 KLs 93 Js 6260/77.

Auffällig ist aber nicht nur der unüberbrückbare Gegensatz der gerichtlichen Feststellung zu der des damaligen Bundesinnenministers, sondern bemerkenswert ist auch der in der Verbotsverfügung enthaltene Hinweis auf die wirklichen Gründe der WSG-Liquidierung.

Wohl nicht von ungefähr ist von der großen Besorgnis die Rede, mit welcher gerade im Ausland die Aktivitäten der WSG verfolgt würden. Die nicht mehr länger zu duldende Belastung ergab sich ganz sicher

nicht aus den tatsächlichen Aktivitäten der WSG. Die bloße Existenz einer immer größer werdenden Gruppierung, die sich, weil sie mehrheitlich gegenüber parteipolitischer Beeinflussung immun war, dem Herrschaftsanspruch des Bonner Establishment weitgehend entzog, war Letzterem in seiner Eigenschaft als verlängerter Arm ausländischer Interessen ein Dorn im Auge.

Während die Liquidierung der WSG in Bonn längst beschlossene Sache war, versuchte sich die bayerische Staatsregierung nach außen hin noch rechtsstaatlich zu geben. Auf eine schriftliche Anfrage des SPD-Abgeordneten im Bayerischen Landtag Hiersemann, welche rechtlichen Möglichkeiten es gäbe, um derartige Aktivitäten (Geländeübungen) zu unterbinden, erhielt er im März 1979 vom damaligen bayerischen Staatsminister Tandler folgende Rechtsauskunft:

Wenn sich eine Vereinigung an die allgemeinen gesetzlichen Regelungen wie z.B. das Uniformverbot – wobei aber das Uniformverbot des § 3 des Versammlungsgesetzes nur für das Tragen in der Öffentlichkeit oder in einer Versammlung gilt – das Waffen und Naturschutzgesetz die Verkehrsordnung usw. hält, kann die Abhaltung von ‚Wehrsportübungen‘ nicht unterbunden werden.

Der Wehrsport ist nicht strafbar.

Zitiert nach: Bayerisches Staatsministerium des Inneren Drucksachen 9/ Nr. 1 F 1-2026-12/8

Das war im Ergebnis nichts anderes, als die bereits im Sommer 1977 im bayerischen Staatsministerium des Inneren vertretene Rechtsmeinung. Damals schrieb mir auf eine persönliche Anfrage ein gewisser Ministerialrat Popp:

Sehr geehrter Hoffmann,

Ihr Schreiben vom 5.6.1977 haben wir zur Kenntnis genommen. Wir bedauern feststellen zu müssen, dass wir gegen die Veranstaltung von ‚Wehrsportübungen‘ an sich keine rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten haben.

Zitiert nach: Schreiben des bayerischen Staatsministerium des Innern vom 22.7.1977, IC 6 – 2026/12-7.

Es lässt tief blicken, wenn die Staatsgewalt ihr Bedauern darüber zum Ausdruck bringt, dass sie die rechtmäßige gesetzeskonforme Betätigung einer Minderheit nicht so ohne weiteres unterbinden kann.

Weil aber die Wehrsportgruppe ein politisch höchst unerwünschtes Phänomen darstellte, musste auf Umwegen für Abhilfe gesorgt werden. Allerdings waren die Bayern in dieser Sache auch später sicher nicht gerade der treibende Kreisel. Sie wurden wohl eher von außen angetrieben.

Zunächst musste die WSG künstlich mit der Aura der Gefährlichkeit umgeben werden. Diese Aufgabe hatten die Massenmedien als verlängerter Arm der Politik übernommen. In Wirklichkeit waren nicht die militärischen Übungen, die sich weitgehend den Augen der Öffentlichkeit entzogen, gefährlich. Neben einer bestimmten, in Bonn gepflegten parteipolitisch motivierten Profilierungssucht waren direkt oder indirekt in erster Linie ausländische Interessen maßgebend für das WSG-Verbot.

Die gleichen Interessen, die knapp sieben Monate später drängend hinter dem propagandistisch massiv begleiteten Ermittlungsverfahren gegen mich und eine Hand voll Kameraden der ehemaligen WSG im Zusammenhang mit dem Sprengstoffverbrechen auf der Theresienwiese standen.

Die wahren Gründe lassen sich nicht nur aus einer einzigen, sondern aus mehreren Textpassagen der Verbotsverfügung herauslesen. Es war die Abneigung gegen einen einfachen nicht parteipolitisch interpretierbaren, aber gerade deshalb starken Nationalgedanken, gepaart mit der Furcht vor dem Vorstoß einer nicht mit den üblichen Mitteln beherrschbaren Gruppierung in unübersehbar quantitative Größenordnungen.

Auf Seite 12 der Verbotsverfügung wurde dieser Furcht mit folgenden Worten Ausdruck verliehen:

Durch ihr spektakuläres Auftreten ist die WSG in den vergangenen Jahren in besonderem Maße in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt und übt im gesamten rechtsextremistischen Lager inzwischen eine gewisse Signal-und Sogwirkung aus… Sie stellt insbesondere für Jugendliche, denen sie falsche Leitbilder vermittelt, eine Gefahr dar.

Zitiert nach: Verbotsverfügung des BMI, Gesch.Z: IS 2-612 320-H/6-128/80-VS, Geheim, S.12.

Das war es also! Die WSG konnte sich in den sechs Jahren ihres Bestehens einer relativ großen Beliebtheit in der Bevölkerung erfreuen.

Auf Jugendliche übte sie eine gewisse Sog- und Signalwirkung aus. Eine Wirkung die von dem Programm in der etablierten staatstragende Parteien in der BRD trotz umfangreicher Bemühungen nicht ausging.

Diese, der WSG besonders in den süddeutschen Gebieten, wo sie in direkte Berührung mit der Bevölkerung kam unverhohlen entgegengebrachten Sympathien galt es ein für alle Mal zerstören. Was könnte sich dazu besser eignen, als der massiv und allumfassend propagandistisch aufbereitete Verdacht, für eines der scheußlichsten Verbrechen verantwortlich zu zeichnen?

Und wieder erhebt sich die Frage ‚Cui bono?

Das blutige Massaker auf der Theresienwiese brachte zweifellos über den Umweg der journalistischen Hetzkampagne den entscheidenden Sympathieverlust für die extreme Rechte schlechthin und für mich persönlich, sowie dem Namen der WSG im besonderen, und damit brachte es Nutzen für jene, die eben diesen Schaden anstrebten.

Damit soll nicht behauptet werden, dass nun jeder, der sich dieses verbrecherische Ereignis durch politisches Ausschlachten zu Nutze gemacht hatte, an der Tat selbst schuldig ist. Keineswegs, die Masse der Ausschlächter betätigte sich mehr oder weniger als Trittbrettfahrer, aber die Zwangsläufigkeit der politischen Auswertung war vorhersehbar.

So wie bis zu einem gewissen Grad der Gesamtablauf der Ereignisse berechenbar war, sofern den Planern, die in Baums NADIS-System eingespeicherten Erkenntnisse zugänglich waren, was ich, wie bereits erwähnt, ebenfalls als gegeben in Betracht ziehe.

Die WSG hatte in der letzten Phase ihres Bestehens aufgrund leidvoller Erfahrungen mit den deutschen Behörden allen Grund, organisationsfremden Personen und natürlich besonders den staatlichen Aufklärungsorganen möglichst wenig Einblick in ihre organisationsinternen Angelegenheiten zu gestatten.

In der ministeriellen Verbotsverfügung vom Januar 1980 heißt es dazu auf Seite 11:

Der Charakter der WSG als Kaderorganisation wird durch eine konspirative Verhaltensweise unterstrichen. Hierzu gibt Hoffmann unter anderem in einem, im Kommando Nr.3 auf S.15 abgedruckten Rundschreiben gezielte Anweisung:

Die WSG muss auch als nicht verbotene Organisation Verhaltensformen entwickeln, die in gewisser Weise dem Verhalten einer im Untergrund arbeitenden Vereinigung gleichen…‘

Zitiert nach: Verbotsverfügung des BMI, Gesch.Z: IS 2-612 320-H/6-128/80-VS, Geheim, S.11.

Der Grund für diese Anweisung waren die dauernden Überfälle der Polizei, die in erster Linie darauf aus waren, Beweismittel zur Vorbereitung von Strafverfahren wegen des Versammlungsgesetzes zu erbeuten. Mit anderen Worten, die Behörden versuchten die Organisationstätigkeit zu behindern, indem sie immer wieder bemüht waren, besonders neue WSG-Bewerber durch das Sicherstellen von Uniformen und Ausrüstungsgegenständen zu verunsichern.

Im Jahr 1981 wurde ich von den Experten des BLKA im Zusammenhang mit nicht zum Münchner Verfahren gehörenden Ermittlungen zu diesem Punkt konkret gefragt:

Herr Hoffmann, handelte es sich bei dem in der Zeitschrift ‚Kommando‘ Nr. 3, vom Mai 1979 veröffentlichten WSG Rundschreiben um einen Befehl an Mitglieder der WSG oder diente die Veröffentlichung dieses Artikels ebenfalls lediglich zu Propagandazwecken?

Antwort:

Es handelt sich, wie aus dem Text selbst hervorging um Richtlinien, auf deren Einhaltung ich gehofft habe. Ich wollte vor allem verhindern, dass größere Aktionen (uniformiertes Auftreten in der Öffentlichkeit) gestartet werden. Ich hatte in dieser Zeit ein großes Interesse daran, dass es keine Prozesse im Sinne des Paragraphen drei des Versammlungsgesetzes geben wird.

Zitiert nach: BV-Vernehmung Hoffmann 30.9.1981 zum Verfahren AZ.: 3 Ks 340 Js 4038781 Bl. 4264

(Der § 3 des Versammlungsgesetzes besagt: Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.)

Die WSG hat es verstanden, sich über die gesamte Zeitspanne ihres sechsjährigen Bestehens hinweg bis zu ihrer durch das Verbot bedingten Liquidation von kriminellen Straftaten freizuhalten. Permanente Schwierigkeiten mit den Strafverfolgungsbehörden gab es nur mit dem Uniformverbot nach eben diesem § 3 Versammlungsgesetz, aber auch in dieser Beziehung war in den letzten Jahren vor dem Verbot für den Staatsanwalt nicht mehr viel zu holen, weil das uniformierte Auftreten in der Öffentlichkeit weit- gehend vermieden wurde. Nach zwei verlorenen Prozessen hatten wir uns auf die von der Justiz bevorzugten Restauslegungen des § 3 Versammlungsgesetz eingestellt.

Das konspirative Verhalten war eine der Reaktionen auf eine Gesetzesauslegung, die wir in dieser Form anfangs nicht erwartet hatten.

Entstehungsgeschichte der WSG

Im hier behandelten Sachzusammenhang erscheint es mir auch notwendig dem Leser Aufschluss über die Entstehungsgeschichte der WSG zugeben, denn das von den Massenmedien über Jahre hinweg verbreitete Bild über diese, im Prinzip mit dem Willen zur Gesetzestreue geführten Organisation, hatte mit der Wirklichkeit selten etwas zu tun.

Zu diesem Zweck zitiere ich weiter aus den Ermittlungsakten (zum Prozess in Nürnberg 1984/86).

Damals gab ich zu Protokoll:

Zum Ursprung, Aufbau und zur ca. sechsjährigen Tätigkeit der WSG ist folgendes zu sagen: Die WSG ist nicht etwa seinerzeit in einer einmaligen Willensentscheidung für einen bestimmten Zweck gegründet worden, sondern sie ist am Anfang nicht das gewesen und hat nicht das sein sollen, was sie zum Schluss war. Die WSG hat zwar bestimmte Prinzipien über die Jahre hindurch beibehalten, besonders was ihre organisatorische Struktur und ihre Aktivitäten anbelangt. In ihrem Sinngehalt jedoch ist sie einer Wandlung unterworfen gewesen. Zwar einer Wandlung, die im Wesentlichen durch Ereignisse bestimmt wurde, die von außen auf die Organisation einwirkten. Einen besonderen Stichtag für die Gründung der WSG, wie man es gemeinhin bei Vereinsgründungen hat, gibt es nicht. Ich möchte den eigentlichen Beginn an den Anfang des Jahres 1974 setzen. Selbstverständlich hatte es Monate zuvor, also in das Jahr 1973 zurückreichend, gewisse Ansätze gegeben, die damals noch nicht die Merkmale einer Organisation hatten. Grundsätzlich muss ich sagen, dass ich zu diesem Zeitpunkt zwar erhebliche Zweifel an der Zweckmäßigkeit der von der Bundesregierung ausgehenden Realpolitik hatte, aber dessen ungeachtet mich als absolut loyaler Staatsbürger betrachtete.

Als ich den Entschluss fasste, diese Organisation ins Leben zu rufen, war mir völlig klar, dass eine Wehrsportgruppe bei aller Rechtmäßigkeit mit ihren unvermeidlichen starken militärischen Akzenten keinesfalls überall helle Begeisterung hervorrufen würde. Insbesondere war aufgrund des neudeutschen National-Komplexes, nämlich der Vorstellung, dass die Deutschen die alleinige Schuld am Krieg tragen, mit Druck von Seiten der staatlichen Autoritäten zu rechnen.

Da ich trotzdem entschlossen war, diesen Weg zu gehen, studierte ich zunächst die rechtliche Lage und stieß dabei auf den § 3 des Versammlungsgesetzes, in dem ich eine mögliche Behinderung sah. Gleichzeitig stieß sich aber auch auf die Bestimmung, wonach die Innenminister der einzelnen Länder Ausnahmegenehmigungen erteilen können, und zwar Ausnahmegenehmigungen im Hinblick auf das Tragen einer gleichartigen Kleidung, womit der § 3 des Versammlungsgesetzes wirkungslos geworden wäre. Um nun den zu erwartenden Schwierigkeiten vorzubeugen, schrieb ich damals einen Brief an die zuständige Abteilung der Nürnberger Kriminalpolizei. In diesem Schreiben machte ich Mitteilung über meine Absicht, teilte mit, dass naturgemäß gewisse militärische Ausdrucksformen verwendet werden würden, und bat zur Vermeidung eventueller Missverständnisse vorsorglich um ein klärendes Gespräch. Als Antwort erhielt ich ein Schreiben von Herrn Kriminaldirektor Hellörfer. Dem Inhalt des Schreibens konnte ich entnehmen, dass man sich a) nicht zuständig fühlte und b) keinerlei Interesse hatte.

Man verwies mich an das Amt für öffentliche Ordnung oder einen Rechtsanwalt. Nachdem die staatlichen Autoritäten keinerlei Interesse gezeigt hatten begann ich notgedrungen so, wie ich es für richtig hielt. Der eigentliche Grund war der Folgende: Ich hatte im Jahr 1973 eine gute stabile materielle und gesellschaftliche Position. Ich hatte das Gefühl, für mich selbst privat alles erreicht zu haben, was man erreichen kann. Nunmehr hatte ich das Bedürfnis, damit zu beginnen, etwas für andere zu tun.

So sah ich täglich, wie sich die Jugend auf eine Weise entwickelte, die ich für unerträglich hielt.

Im Wesentlichen gab ich die Schuld an dieser Entwicklung den herrschenden Erziehungsprinzipien und -methoden. Ich erinnerte mich an meine eigene Kindheit und Jugend und war der Ansicht, dass beispielsweise aus mir, mit einer völlig anderen Erziehungsmethode, ein brauchbarer Mensch geworden war… So kam ich auf die Idee eine Wehrsportgruppe zu gründen in der ich zunächst eine Art sozialpädagogisches Experiment sah.

Im Lauf der Zeit wandelte sich natürlich der Charakter der WSG. Einmal deswegen, weil natürlich vieles mit der Zeit routinierter und perfekter wurde, zum anderen auch deshalb, weil der Bekanntheitsgrad stieg und wir deshalb eine Vielzahl von Bewerbern aus völlig anderen Kreisen erhielten und nicht zuletzt deshalb, weil durch den pausenlos auf uns einwirkenden Druck natürlich zwangsläufig ein entsprechender Gegendruck entstand. Die allgemeine öffentliche Bewertung unserer Organisation wurde im Frühjahr 1974 durch eine Fernsehsendung (Panorama) sowie durch einen ‚Stern‘-Artikel geprägt.

Als ich mich damals entschloss, sowohl im Fernsehen als auch dem ‚Stern‘ Rede und Antwort zu stehen, war ich keineswegs so naiv, etwa Propagandaberichte zu erwarten, jedenfalls nicht Propaganda für mich. Andererseits jedoch hatte ich keine Erfahrung mit Journalisten und war deswegen doch sehr überrascht und entsetzt über das, was ich dann hören und lesen musste.

… die Absicht der Panorama-Redaktion war klar, man brauchte den grotesken Nazi-Buhmann, also baute man ihn auf.

…. beim Interview mit dem ‚Stern‘-Journalisten stellte ich aufgrund der einfältigen Fragen, beispielsweise warum ich einen Schnurrbart habe und andere Banalitäten, sehr schnell fest, dass es völlig sinnlos sein würde, etwa über eine politische Einstellung zu reden. Ich hielt mich deshalb sehr zurück, war aber dann doch schockiert, als ich den mich betreffenden Artikel sah, besonders verärgert war ich über die alberne Schlagzeile ‚Heil Hoffmann‘. So läppisch dieser Artikel gewesen sein mag, er erschien immerhin 1,8 Millionen Mal und in den darauf folgenden Jahren wagte sich deshalb kaum ein anderes Blatt irgendetwas zu veröffentlichen, was meiner eigenen Auffassung entsprach und was der ‚Stern‘-Tendenz zu wider lief. Diese und die daran anknüpfenden laufenden Veröffentlichungen ergaben natürlich bei der Bevölkerung ein völlig falsches Bild über meine tatsächlichen Ansichten und Interessen. Daraus ergab sich folgende groteske Situation:

Diejenigen, die ich eigentlich ansprechen wollte und die mir als Mitglieder angenehm gewesen wären fühlten sich nicht angesprochen. Diejenigen jedoch, die ich nicht unbedingt als Zielgruppe betrachtete fühlten sich durch die Presseberichte angesprochen und meldeten sich bei mir. Später sagte einmal einer unserer französischen Kameraden folgenden Satz zu mir: ‚Chef du bist nix Nazi aber alles Nazi kommt zu dir.‘ Dies war in der Tat ein gewisses Problem. Speziell in der Anfangszeit kam eine Zusammenarbeit mit Interessenten aus den angedeuteten Kreisen nicht zu Stande nach dem für sie klar wurde, dass ich der völkischen Frage nicht die gleiche Bedeutung beimaß als jene…

… ich bestreite jedoch nicht, dass sich in den Jahren der WSG-Zeit nicht etwa auch Leute aufgenommen hätte, die um es deutlich zu sagen, nationalsozialistische Gesichtspunkte vertraten. Ich hielt dies und halte das auch noch heute für die Privatsache eines jeden einzelnen. Für mich war nur entscheidend, dass es sich um eine Person handelte, die nicht in der Absicht kam, von diesen Ideen innerhalb der Gruppe propagandistisch Gebrauch zu machen. Für mich war weiterhin wichtig, dass es keine praktische Zusammenarbeit mit geschlossenen Gruppen gab. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich nicht etwa das legitime Interesse gehabt hätte, gelegentlich im Personalbestand anderer Organisationen zu fischen. Wo es Doppelmitgliedschaften gab, so waren diese selten, von mir auf keinen Fall erwünscht, andererseits auch nicht verboten. Denn die zwangsläufige Gebundenheit an den § 3 des Versammlungsgesetzes machte es mir ja geradezu unmöglich in irgendeiner Weise auf das politische Bewusstsein meiner Mitglieder einzuwirken. Das ging sogar soweit, dass ich die so genannten Einstellungsgespräche scheute, also Gespräche, bei denen die politische Einstellung und bisherige politische Tätigkeit ergründet werden sollte, weil man mir sonst unterstellt hätte, ich würde zwar nicht beeinflussen, wohl aber von Anfang an, was die Gesinnung anbelangt, eine subjektive Auswahl vornehmen. Damit wäre wiederum der Beweis für eine einheitliche Gesinnung in der Organisation erbracht worden. Mit diesem Problem hatte ich jahrelang Schwierigkeiten.

Hinzukam noch ein weiteres schwerwiegendes Problem. Wenn in den Massenmedien eine völlig falsche Darstellung über die geistigen Inhalte der WSG abgegeben worden war, so war es mir wiederum wegen des § 3 Versammlungsgesetz nicht möglich, eine klare Stellungnahme dagegen zu beziehen. Denn wenn ich gesagt hätte was unrichtig ist, so hätte ich auch ganz klar sagen müssen was richtig ist. Wenn ich aber überhaupt eine Stellungnahme über etwaige geistige Inhalte der WSG abgegeben hätte, so hätte ich wiederum die im subjektiven Bereich liegenden Tatbestandsmerkmale des § 3 Versammlungsgesetz verwirklicht.

Eine Verurteilung wäre sofort erfolgt, denn die objektiven Tatmerkmale des § 3 Versammlungsgesetz wurden nie bestritten. Diese Taktik, nämlich das Nichterkennenlassen der subjektiven Tatbestandsmerkmale wurde trotz schwerer Behinderung unserer Tätigkeit so lange beibehalten bis ich zum zweiten Mal von einem Gericht nach § 3 Versammlungsgesetz abgeurteilt wurde. Ich bin heute noch der Auffassung, dass beide Verurteilungen nach der damals gegebenen Situation und Rechtslage nicht hätten erfolgen dürfen. Ich möchte auch erwähnen, dass ich in diesem Zusammenhang zwei Verfassungsklagen angestrengt habe. Tatsächlich war es damals (in den ersten Jahren) so, dass sich dadurch, weil ich politische Diskussionen innerhalb der Gruppe vermeiden musste, letztlich niemals eine genaue Kenntnis über die Gesinnung der einzelnen Mitglieder hatte. Dazu kam noch, dass gerade wegen der unpolitischen Haltung eine Vielzahl von Leuten angezogen wurde, die sich von einer Politisierung eher abgestoßen gefühlt hätten. So erklärt sich die Tatsache, dass es damals in der WSG tatsächlich keine einheitliche politische Gesinnung gab. Dass unsere Organisation beispielsweise nicht mit Linken durchwachsen war, hatte völlig andere Gründe. In erster Linie nehme ich an, dass sie sich durch die militärischen Äußerlichkeiten abgestoßen gefühlt hatten und natürlich auch aufgrund der Presseveröffentlichungen nicht vermuten konnten, bei uns aufgenommen zu werden.

Nach dem mit der zweiten rechtskräftigen Verurteilung für mich feststand, dass die Justiz künftig die gemeinsame politische Gesinnung der Organisationen nicht mehr zu beweisen haben würde, sondern dass es völlig ausreichte, mit den rechtskräftig gewordenen Urteilen zu argumentieren, entschloss ich mich, die Prinzipien der WSG grundsätzlich zu ändern. Ich verkehrte alles ins Gegenteil. Ich bestand nunmehr auf das Recht, geistige Inhalte propagieren zu dürfen, verzichtete aber umgekehrt darauf, die objektiven Tatbestandsmerkmale des § 3 Versammlungsgesetz zu verwirklichen. Mit anderen Worten, ich verzichtete auf das Tragen der Uniform in Bereichen die als öffentlich ausgelegt werden konnten. Ich benutzte diese nur noch zur Aufrechterhaltung einer inzwischen gewachsenen Organisationstradition an Orten, die dem Öffentlichkeitsbegriff nicht unterlagen. Aufgrund der neuen Sachlage war es uns dann beispielsweise auch möglich eine Zeitung herauszugeben, was vorher aufgrund der gesetzlichen Lage unmöglich gewesen wäre. Die Änderung des Konzeptes habe ich damals in einem Referat in Kleingeschaidt bekannt gegeben.

Zitiert nach: Vernehmung 30.09.1981 zum Verfahren AZ.: 3 Ks 340 Js 40387/81, Bl. 004254 – Bl.  004260.

Zur Gesamtsituation der WSG während der sechs Jahre ihres Bestehens sagte ich 1986 rückblickend in einem meinem Schlusswort im Nürnberger Gerichtssaal 600:

Ich bin damals im Jahre 1973 als die ersten Gehversuche der WSG stattfanden, ganz einfach von der naiven Vorstellung ausgegangen ich würde in diesem Staat, solange ich die Gesetze beachtete auch eine Wehrsportgruppe gründen dürfen, ohne dabei meine wirtschaftliche Existenz zwangsläufig verlieren zu müssen. Heute weiß ich, dass das unverzeihlich naiv war. Heute weiß ich, welche Methoden der freiheitlich demokratische Rechtsstaat entwickelt, wenn es darum geht, seine politischen Interessen gegen Andersdenkende durchzusetzen. Mag meine Rechtsgläubigkeit in dieser Zeit auch unverzeihlich naiv gewesen sein, man wird zugeben, dass ich damals nicht ahnen konnte, dass man soweit gehen würde wie es tatsächlich später der Fall war.

Ich konnte nicht ahnen, dass man den Versuch machen würde, mich zuhause in meinem Bett zu erschießen. Und ich konnte nicht voraussehen, dass man mir das Oktoberfestattentat in die Schuhe schieben würde, und ich konnte ebenso wenig voraussehen, dass ich als Mörder angeklagt werden würde, weil ich nicht wissen konnte, dass man mich permanent für die inneren geistigen Vorgänge anderer und ihrer daraus resultierenden Handlungen verantwortlich machen würde. Ein solches Zuschieben der Verantwortlichkeit für fremde Handlungen konnte ich zunächst in den ersten Jahren nicht erwarten. Nach dem Oktober 1980 änderte sich das grundlegend. Seit dieser Zeit gibt es nichts mehr, was ich den Organen dieses Staates nicht zutraue.

Mich hat man belächelt, weil ich einen ausländischen Geheimdienst als verantwortlich für das Oktoberfestattentat bezeichnet habe. Ob man heute, nachdem man von Sprengstoffanschlägen eines deutschen Geheimdienstes auf ein deutsches Gefängnis gehört hat immer noch lächelt, bezweifle ich.

Zitiert nach: Schlusswort im Prozess 1984/86 Nürnberg AZ.: 3 Ks 340 Js 40387/81.

Am 30. Januar 1980 kam es dann zu dem bereits mehrfach erwähnten Verbot durch den damaligen Innenminister Baum. Eine illegale Fortführung der von da ab verbotenen Organisation im rechtlichen Geltungsbereich des Verbotes war für mich von Anfang an indiskutabel.

Ich beschloss meine Heimat zu verlassen und mein Aktionsfeld in das vom Organisationsverbot unberührte Ausland zu verlegen. Dass es im Libanon sein sollte, ergab sich zufällig.

1981 stellte mir ein Ermittlungsrichter dazu die Frage:

Herr Hoffmann, schildern Sie uns bitte, wie es nach dem Verbot der WSG durch den Bundesminister des Inneren zur Gründung einer neuen WSG im Libanon gekommen ist?

Meine Antwort:

Zuerst muss ich zum Verbot als solches Stellung nehmen. Die Möglichkeit eines Verbotes durch den Innenminister war natürlich immer in unserer Kalkulation einbezogen. Es ist an und für sich ein rechtlich legaler Vorgang, dem man mit rechtlichen Mitteln zu begegnen hat. Die Art und Weise jedoch, wie dieses Verbot schließlich am 30.1.1980 vollzogen wurde, empfand ich als äußerst unwürdig und empörend.

Zitiert nach: Vernehmung vom 29.9.1981, AZ.: 3 Ks 340 Js 40387/81, Bl. 004267.

Mir war völlig klar, dass eine Fortführung der verbotenen Organisation im Geltungsbereich der deutschen Gesetze nicht möglich sein würde. Mir war auch weiterhin klar, dass eine Neugründung mit einem anderen Namen oder auch anderen Inhalten nicht funktionieren würde, weil man sie sehr schnell als Nachfolge- oder Ersatzorganisation bezeichnen würde. Selbst wenn man mit gutem Willen ganz etwas anderes hätte machen wollen, wäre dies nach meiner Einschätzung nicht möglich gewesen…

…Ich habe (demzufolge) prinzipiell alles vermieden, was mir als Zusammenhaltsförderung hätte ausgelegt werden können. Ich habe sogar in Fällen, in denen ich ein sehr berechtigtes Interesse hatte, auf eine Runduminformation verzichtet. So hätte ich zum Beispiel gerne mit einem Rundschreiben der im Zusammenhang mit dem Oktoberfest gegen mich geführten Pressehetze an den mir von früher bekannten Personenkreis zu meiner Rehabilitierung widersprochen. Um auch nicht den geringsten Anlass zu einem Verdacht zu geben, im Sinne des Vereinsverbotes tätig zu werden, verzichtete ich.

Zitiert nach: Vernehmung vom 1.10.1981, AZ .: 3 Ks 340 Js 40387/81.

Abschließend möchte ich noch einmal sagen, dass ich mich im Frühjahr 1980 damit abgefunden hatte, dass eine organisatorische Tätigkeit im Geltungsbereich deutscher Gesetze nicht mehr infrage kam. Auch die Möglichkeit einer Neugründung im Ausland habe ich zuerst nicht ins Auge gefasst, weil ich nirgendwo eine Möglichkeit sah. Dies änderte sich später, als sich zufällig eine solche Möglichkeit ergab…

Zitiert nach: Vernehmung vom 1.10.1981, AZ .: 3 Ks 340 Js 40387/81, Bl. 004276.

Zu der späteren ‚Neugründung‘ der WSG außerhalb des Geltungsbereiches der deutschen Gesetze und somit auch außerhalb des Wirkungskreises der ministeriellen Verbotsverfügung äußerte ich mich gegenüber den Ermittlungsbehörden folgendermaßen:

Genaue Vorstellungen, wie es dort im Libanon weitergehen würde, hatte ich selbst nicht. Ich war aber entschlossen, die Gegebenheiten zu ergründen und dann später nach den gewonnenen Erkenntnissen zu handeln. Mit anderen Worten, entweder abzubrechen oder aber bei günstigen Gegebenheiten zu entwickeln. Ich trug mich zu diesem Zeitpunkt schon mit dem Gedanken, in gleicher oder ähnlicher Weise eventuell das fortzuführen, was mir im Geltungsbereich der deutschen Gesetze versagt war, wollte aber keine endgültigen Entscheidungen treffen, ohne über einen gewissen Zeitraum hinweg Erfahrungen gesammelt zu haben.

Zitiert nach: Vernehmung vom 1.10.1981, AZ .: 3 Ks 340 Js 40387/81, Bl. 004281.

Wenn auch für die von Sommer 1980 bis etwa Mitte des Jahres 1981 im Libanon etablierte WSG-Ausland niemals konkrete etwa rechtlich beachtliche Vorwürfe gegen mich erhoben werden konnten, so versuchte der Vertreter der Nürnberger Anklagebehörde im Jahre 1986 wenigstens damit Stimmung zu machen. In seinem Plädoyer für den inzwischen durch rechtskräftigen Freispruch irrelevant gewordenen Vorwurf bezüglich des Erlanger Doppelmordes, sollte mir meine Unbeugsamkeit gegenüber staatlichen Maßnahmen, die ich als Willkür empfand, als verwerfliche ‚Jetzt-erst-recht-Haltung‘ angekreidet werden. Worauf ich wiederum in meinem Schlusswort einging:

Gegen das Vereinsverbot habe ich seinerzeit im Zuge der ‚Jetzt-erst-recht-Haltung‘ insofern Widerstand geleistet, als ich eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin anstrengte. Nach abschlägigem Bescheid fügte ich mich schweren Herzens dem Verbot. Die Tatsache, dass ich mich bedingungslos an die Verbotsverfügung gehalten habe, müsste mir als Beweis für besondere Rechtstreue und nicht zum Gegenteil ausgelegt werden. Zudem ist es falsch, wenn Herr OStA Dr. Schwalm von einer ‚derart gesetzwidrigen Organisation‘ spricht.

Die WSG war durchaus gesetzeskonform. So konnte auch ihr Verbot am 30.1.1980 nicht mit Straftaten begründet werden.

Gesetzwidrig wäre höchstens die Fortführung der Organisationstätigkeit im räumlichen Geltungsbereich des Verbotes gewesen. Herr OStA Dr. Schwalm behauptete (S.7 seiner Revisionsbegründung) ich hätte die von ihm als ‚derart gesetzwidrige Organisation‘ bezeichnete WSG schließlich unter Umgehung des Verbotes ins Ausland verlegt. Nachzulesen soll dies angeblich auf Blatt 51 des Urteils sein. Dort steht aber etwas ganz anderes. Es heißt dort lediglich:

Weil sich bei späteren Gesprächen mit den Arabern und im Zuge des Aufenthaltes die Möglichkeit ergab, einen Stamm von Leuten in einem palästinensischen Lager am Stadtrand von Beirut zu etablieren, entwickelte sich beim Angeklagten Hoffmann der Gedanke, an Stelle der verbotenen WSG eine WSG-Ausland zu führen.

    Zitiert nach: Schlusswort im Prozess 1984/86, AZ .: 3 Ks 340 Js 40387/81, gerichtlich verfügte Tonbandaufzeichnung.

Eine andere, wenn auch strukturell nicht gerade unähnliche Organisation im Ausland anstelle der verbotenen WSG im Inland zu führen, kann auf keinen Fall als Umgehung des Vereinsverbotes vom 30.1.1980 angesehen werden. Das Verbot wäre umgangen worden, wenn beispielsweise eine Ersatzorganisation unter anderem Namen und mit nach außen hin scheinbar geänderten Zielen und Verhaltensmustern im räumlichen Geltungsbereich des Verbotes, das heißt auf dem Boden der Bundesrepublik ins Leben gerufen worden wäre. Dass ein nur auf deutschem Boden gültiger ministerieller Erlass nicht auf ausländischem Territorium ‚umgangen‘ werden kann, sollte einem Oberstaatsanwalt eigentlich klar sein. Im Übrigen hat sich die Zielsetzung der WSG-Ausland in keiner Weise gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Die BRD hat damals während des Libanon-Aufenthaltes für uns lediglich die Bedeutung der Heimat gehabt. Die politisch gesteuerten Ärgernisse mit der Justiz hatten wir nur allzu gerne hinter uns gelassen.

    Zitiert nach: Schlusswort im Prozess 1984/86, Az.: 3 Ks 340 Js 40387/81, gerichtlich verfügte Tonbandaufzeichnung.

Mit dem Organisationsverbot vom Januar 1980 war uns der Boden für jede Art legaler organisatorischer Betätigung auf deutschem Boden entzogen. In diesem Zusammenhang gab ich den Ermittlungsbehörden 1981 zu Protokoll:

Im Übrigen ist es durchaus meine Meinung, dass die Autoritäten in der Bundesrepublik ihre Maßnahmen gegen rechts orientierte Personen derartig verschärft haben, dass keinerlei positive außerparlamentarischer Arbeit mehr in der Bundesrepublik geleistet werden kann. Dies ist auch der Grund für mich gewesen, auf eine Tätigkeit in der Bundesrepublik zu verzichten…

Zitiert nach: Vernehmung vom 15.10.1981, AZ .: 3 Ks 340 Js 40387/81

Am 11.11.1981 wurde mir im Zusammenhang mit dem vorherrschenden Grundgedanken der WSG erneut eine Frage gestellt, wie ich sie in dieser oder ähnlicher Form in den vorangegangenen Jahren von Journalisten oft genug vorgelegt bekommen habe.

Frage:

Sie haben im Verlauf der Vernehmungen mehrfach ausgeführt, Zweck sowohl der inzwischen verbotenen WSG als auch der WSG-Ausland sei es gewesen, Wehrsport zu treiben. Wollten Sie die WSG-Ausland in der Bundesrepublik einsetzen?

Antwort:

So wie die Frage dasteht, gefällt sie mir überhaupt nicht. Seit Jahren kämpfe ich gegen die ständigen Unterstellungen an, die immer wieder darauf hinauslaufen, dass die wehrsportliche Ausbildung und Betätigung eines Tages angeblich zu irgendetwas eingesetzt werden sollte.

Ich habe bereits zu Beginn der Vernehmung eindeutig erklärt, dass für mich die militärische Betätigung als solche reiner Selbstzweck war. Dies kann auch für die überwiegende Mehrzahl meiner ehemaligen Kameraden gelten…

Zitiert nach: Vernehmung vom 11.11.1981, AZ .: 3 Ks 340 Js 40387/81

Zuvor war mir im Rahmen der gleichen Vernehmung konkret die Frage nach der Zweckbestimmung der WSG-Ausland gestellt worden.

Frage:

Wenden wir uns nunmehr nocheinmal den Zwecken und Zielen der WSG Ausland zu… Welchen Zweck verfolgten sie mit der WSG Ausland im Libanon?

Antwort:

Eigentlich habe ich diese Frage schon einmal beantwortet. Ich habe in diesem Zusammenhang unter anderem gesagt, dass im Prinzip die WSG-Ausland nichts anderes darstellen sollte, als die ehemalige zwischenzeitlich verbotene WSG. Um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen, muss ich dazu noch erläuternd sagen, dass ich selbstverständlich die Inhalte der alten, zu diesem Zeitpunkt auf deutschem Boden bereits verbotenen WSG bis 30.1.1980 immer unter anderen Gesichtspunkten gesehen habe, als die staatlichen Autoritäten.

Sonst hätte es ja wohl auch nicht zu dem am 30.1.1980 vollzogenen Vereinsverbot führen können…

Zitiert nach: Vernehmung vom 11.11.1981, AZ .: 3 Ks 340 Js 40387/81, Bl. 004497

Am darauf folgenden Vernehmungstag wurden diese Angaben von mir noch folgendermaßen ergänzt:

Es hat zwar im Libanon keine Planung für irgendwelche Aktivitäten gegeben, aber es hat eine Vielzahl von Gesprächen gegeben deren Inhalte sich auf die juristische Lage bezogen, in der wir uns befanden…

…weiterhin bin ich auch davon ausgegangen, dass die Autoritäten in der Bundesrepublik, sobald sie von unserem Aufenthaltsort (Libanon) sowie unserer Betätigung Kenntnis haben würden, mit der Unterstellung aufwarten würden, was im Libanon getrieben wird, würde zum Zwecke eines möglichen Einsatzes in Deutschland betrieben. In dieser Beziehung ist mir der Verfolgungswahn des bundesdeutschen Innenministeriums aufgrund trauriger gemachter Erfahrungen geläufig. Schließlich ist es ja auch soweit gekommen, allerdings konnte ich damals nicht ahnen, dass ich zu dieser Entwicklung noch selbst beigetragen habe, indem ich meinen Feinden, die ich damals noch für meine Freunde hielt, sozusagen selbst das auf meinem Rücken liegende Lindenblatt zeigte. Mit anderen Worten ich machte meine erbitterten Gegner auf die verwundbare Stelle aufmerksam.

Zitiert nach: Vernehmung am 12.11.1981 AZ .: 3 Ks 340 Js 40387/81, Bl. 004504 und 004505.

Wenn auch für die Installation der WSG-Ausland anstelle der alten, nunmehr verbotenen ‚Inlands-WSG‘ im wesentlichen die gleiche Zweckbestimmung und Grundmotivation galt, nämlich die praktische Verwirklichung soldatische Ideale, ohne dies unbedingt mit einem politischen Ziel verbinden zu müssen, so muss doch klargestellt werden, dass die Auslandsorganisation in verschiedener Hinsicht nicht mehr mit der früheren Wehrsportgruppe vergleichbar sein konnte. Die alten Ideale sollten weiterhin Geltung haben, die in sechsjähriger Organisationstätigkeit gewachsenen teilweise auch von der Wehrmacht übernommenen Traditionen sollten auch weiterhin gepflegt werden, aber das neue Organisationsfeld erzwang aus kriegstechnischen und rechtlichen Gründen viele einschneidende Änderungen, so dass am Ende ein Vergleich der Auslands-WSG mit der ursprünglichen Wehrsportgruppe nicht mehr so ohne weiteres angestellt werden konnte.

Im Herbst 1987 schrieb ich rückblickend dazu im Rahmen meiner Revisionsbegründung zum Urteil vom 30.6.1986:

Die WSG Ausland war eine Neugründung. Sie war unter völlig anderen äußeren Bedingungen aufgestellt und aus diesem Grund von anderen Organisationsprinzipien bestimmt. Die Namensgleichheit ist dabei bedeutungslos, sie war lediglich ein Zugeständnis an das Traditionsbedürfnis derjenigen Kameraden, die früher vor dem Jahr 1980 in der ehemaligen alten WSG in Deutschland organisiert waren. Wenn ich von völlig anderen Bedingungen bezüglich der WSG-Ausland spreche, dann sind damit nicht zuletzt auch die andersartigen Rechtsverhältnisse gemeint, aber auch der Umstand auf einem militärischen Operationsgebiet zu existieren, was rein praktisch andere Verhaltensweisen bedingt, als es ein Standort in friedlichen Gebieten zulässt. Es ist klar, dass sich aus der völlig andersartigen, mit Deutschland nicht vergleichbaren Umfeldsituation im Libanon ganz zwangsläufig auch die Organisationsstruktur der neu gegründeten Auslands-WSG in einer mit der auf dem Boden der Bundesrepublik etabliert gewesenen WSG nicht vergleichbaren Weise wandeln musste. Zum Beispiel konnte die WSG in Deutschland aufgrund der hiesigen Rechtslage nicht bewaffnet und nicht mit Kriegsbedürfnissen versehen sein (was sie tatsächlich auch niemals war). Dem stand § 127 StGB entgegen. Die WSG-Ausland hingegen konnte bewaffnet sein, sie dürfte sich jedoch nicht zum Nutzen einer fremden Macht kämpfend einsetzen lassen (was auch nicht der Fall war), dem stand der Paragraph 109 h StGB entgegen.

In Deutschland bestand keinerlei Gefahr für Leib und Leben durch Kriegseinwirkungen. Im Libanon hingegen war dieser Gefahr stets Rechnung zu tragen. Schon allein aus diesen wenigen leicht einsehbaren Beispielen, die sich weiter fortsetzen ließen, dürfte bei vernünftiger Würdigung klar ersichtlich sein, dass die bis Januar 1980 in Deutschland legal bestandene, und schließlich durch ministeriellen Erlass verbotene, nach dem deutschen Vereinsgesetz eingestufte WSG-Organisation nicht an der nach den Gesetzen des international gültigen Kriegsrechts orientierten WSG-Ausland gemessen werden kann.

    Zitiert nach: Revisionsbegründung Hoffmann Teil 1 zum erstinstanzlichen Urteil von 1986 im Verfahren:
    Az.: 3 Ks 340 Js 40387/81, Seite 3 der Revisionsbegründung,.

Zur Verdeutlichung der politischen und rechtlichen Situation der WSG-Ausland für den Zeitraum vom Sommer 1980 bis zur Mitte des Jahres 1981 soll hier die folgende, meiner Revisionsschrift vom Herbst 1987 entnommene stichpunktartige Darstellung aus meiner Sicht eingefügt werden:

Status der WSG-Ausland im Libanon.

  1. politisch.
    Im Libanon Konflikt neutral, keine eigene politische Zielsetzung.
  1. militärisch:
    Im Libanon Konflikt (Bürgerkrieg) neutral. Keine eigenen Angriffsziele. Im Verteidigungsfall, Rückendeckung durch die Schutzmacht. (Vertrag)
  1. logistisch:
    Im Prinzip unabhängig. Jedoch aus Gründen der Zweckmäßigkeit teilweise in das Versorgungswerk der Schutzmacht eingebunden.
  1. disziplinarisch:
    Organisationsinternes eigenes Disziplinarsystem gemäß Genfer Abkommen vom 12.12.1967, Art. 43 (Streitkräfte), nicht in das Disziplinarsystem der Schutzmacht eingebunden.
  1. Rechtsstellung:
    Kombattanten Status gemäß: Haager Abkommen vom 18.10.1970 (Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkrieges) Art.1 (Begriff des ‚Heeres‘ Abs.1, 2, 3, 4) Art.3 (Kombattanten und Nichtkombattanten)
  1. Übergeordnetes Rechtssystem:
    Besatzungsrecht (durch die am Konflikt beteiligte Schutzmacht ausgeübt, gemäß IV. Haager Abkommen vom 18.10.1907)
    Dritter Abschnitt (militärische Gewalt auf besetztem feindlichem Gebiet, Art. 43 und 42). Zusätzlich vom Kriegsrecht unabhängige, administrative Legitimation ergibt sich aus dem Kairoer Abkommen, beziehungsweise seiner Zusatzmemoranden…
    Zitiert nach: Revisionsbegründung Hoffmann Teil 1, zum erstinstanzlichen Urteil von 1986 im Verfahren:
    Az.: 3 Ks 340 Js 40387/81, Blatt 97.

Die WSG Ausland konnte natürlich wegen des kurzen Zeitraumes ihres Bestehens in personeller Hinsicht noch keine große Organisation sein. Das war auch von Anfang an klar, da sich die Erweiterung des Mannschaftsbestandes bis zu der auf längere Sicht angestrebten Größe sehr schwierig gestalten würde und zwar in erster Linie, weil aus vielschichtigen Gründen zumindest für die ersten Jahre auf offene Werbung verzichtet werden sollte. Zudem stand das anfänglich riesige und auch später nur ungenügend gelöste Problem der Finanzierung der WSG-Ausland im Raum. Der Versuch, mit dem Export von Kraftfahrzeugen aus deutschen Heeresbeständen genügend Geldmittel zur dauernden Unterhaltung einer Militärorganisation im Ausland, die noch dazu für die Zukunft auf personelle Verstärkung hoffte, zu beschaffen, stellte sich bald als unzureichend heraus. Nicht zuletzt wurden die Kraftfahrzeugtransaktionen durch massive Behinderungen und die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen am Ende völlig unrentabel.

Anlässlich einer Vernehmung im Herbst 1981 wurde mir die Frage gestellt:

Kehren wir zurück zu dem Zeitraum Juli 1980. Welche Planungen existierten zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich des oder der Projekte im Libanon? Wie kam es zu dem Kraftfahrzeugtransport Ende Juli 1980?

Meine Antwort:

Zuerst muss einmal gesagt werden, dass auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Möglichkeit zu irgendeiner genaueren Planung bestand, denn die uns erwartenden Umstände waren trotz gegebener Zusage noch völlig unklar. Man muss diese Zeit immer noch als eine Experimentierphase betrachten. So konnte ich zum Beispiel vor der Abreise den Leuten immer noch keine klare Vorstellung von dem vermitteln was uns erwarten würde, weil es für mich selbst noch nicht klar war. Man muss einmal grundsätzlich davon ausgehen, dass natürlich aus den Reihen der damaligen WSG ein gewisses Potenzial dar war, das heißt Leute, die ein grundsätzliches Interesse an einer militärischen oder militärähnlichen Betätigung hatten, wobei in vielen Fällen die exakten Umstände gar nicht das entscheidende waren. So hat es zum Beispiel immer wieder Leute gegeben, die aus dieser Haltung heraus zur Bundeswehr gegangen sind, aber wie gesagt, es waren eben auch andere da, die diese Möglichkeit nicht hatten oder aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen wollten. Ich kannte natürlich die Leute insoweit, als ich mir vorstellen konnte, wer für eine solche militärische Betätigung im Ausland infrage kommen würde. Dazu kamen im Einzelfall manchmal noch persönliche Beweggründe. Zum Beispiel hatte Herr Klinka13 ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein zu erwarten. Herr Maxwell14 hatte ein Strafverfahren anhängig, wegen aller möglichen Dummheiten, die im politischen Bereich lagen.

Andere wiederum, wie zum Beispiel Hubel oder Paul waren diesbezüglich völlig sauber. Bei ihnen stand nur das militärische Interesse im Vordergrund. Ich gebe auch offen zu, dass für uns auch irgendein anderes Land infrage gekommen wäre. Es ging uns eigentlich nur um die für uns günstigen Bedingungen. Unter günstigen Bedingungen verstehe ich, die Möglichkeit zu haben, sich als Organisation mit militärischer Struktur und militärischem Verhalten ohne staatliche Behinderung entfalten zu können. Man darf nicht vergessen, dass wir jahrelang, allein wegen dem völlig harmlosen Tragen einer Uniform von der deutschen Justiz verfolgt worden sind. Bei dem Personenkreis um Ottfried Hepp (Hepp hatte der WSG Ausland im Zuge seiner Bewerbung drei weitere Männer zugeführt) liegen die Dinge etwas anders. Sie wollten sich dem Zugriff der deutschen Behörden wegen anhängiger Strafverfahren entziehen. Dies akzeptierte ich, ohne mich mit ihren Straftaten zu identifizieren aus zwei Gründen:

Erstens, weil es sich, wenigstens nach meiner damaligen Kenntnis, um Strafverfahren im politischen Bereich handelte.

Zweitens, weil es sich ausnahmslos um sehr junge Leute handelte, so dass ich hoffen konnte, dass ihre politische Willensbildung noch nicht abgeschlossen war.

Vermerk, es wurde eine Vernehmungspause eingelegt von 14:00 Uhr bis 14:50 Uhr.

Frage:

Wer ging Ende Juli 1980 in den Libanon?

Antwort (Hoffmann):

Machen Sie mir bitte einen Vorhalt!

Frage:

Trifft es zu, dass Ende Juli 1980 ein Unimogkoffer, ein Unimog und ein VW-Kübelwagen in den Libanon transportiert wurden und dass bei dieser Gelegenheit folgende Personen in den Libanon einreisten, um dort zu bleiben:

Hepp …. (es folgen weitere Namen)

Antwort (Hoffmann):

Das dürfte richtig sein.

Frage:

Welche der oben genannten Personen hat in dem Zeitraum vor dem 30.1.1980 der WSG angehört? (Gemeint ist die vom ministeriellen Verbot betroffene WSG zum Zeitpunkt ihres legalen Bestehens)

Antwort (Hoffmann):

Nur…  Paul … und … (es folgen weitere Namen)

Frage:

Aus welchen Gründen wollten Sie, dass Hepp und …(es folgen die Namen der drei Gefolgsleute Hepps) mit in den Libanon gingen, nachdem sie der ehemaligen WSG nicht angehört hatten und auch wegen ihrer Neigungen sich im Inland militärisch zu betätigen nicht verfolgt wurden?

Antwort (Hoffmann):

Ich hatte nicht den Eindruck, dass die Leute um Hepp so unmilitärisch waren, wie Sie es darstellen. Das geht schon daraus hervor, dass sie mir die Frage gestellt haben: ‚Kriegen wir dort Ausrüstung oder sollen wir unser eigenes Gerödel mitnehmen?‘

Auch die alte WSG hat ja gelegentlich neue Mitglieder, die vorher woanders organisiert waren, aufgenommen. Warum sollte ich nicht auch für die Auslands-WSG neue Bewerber, die aus anderen Bereichen kamen akzeptieren? Ich habe nicht die Absicht gehabt, bei neuen Bewerbern eine bestimmte Auswahl etwa nach ihrer Gesinnung vorzunehmen. Mir war jede personelle Verstärkung, ganz gleich aus welcher Richtung kommend, willkommen.

Zitiert nach: Vernehmung vom 15.10.1981 Az.: 3 Ks 340 Js 40387/81, Bl. 004303, 004304, 004305, 004311, 004312.

Erläuternd möchte ich noch folgendes anfügen:

Wie ich schon erwähnt habe, wurde jedem Bewerber von Anfang an ganz klar gesagt, dass die Gruppe nicht für einen Kampfeinsatz etwa gegen Israelis oder Kataeb vorgesehen ist. Umgekehrt machte ich aber deutlich, dass es nicht angehen würde, sich plötzlich abzusetzen, falls ein vorübergehender örtlicher Konflikt in diesem Gebiet ausbrechen sollte. In diesem Falle erwartete ich, dass man auf seinem Posten auszuhalten hätte.

Vorhalt:

Herr Hoffmann, Hepp hat in seiner Vernehmung am 16.6.1981 auf S.6 unten und auf S.7 Angaben zu den Zielen der Auslands-WSG gemacht. Diese Angaben lese ich Ihnen jetzt vor.

Treffen diese Angaben zu?

Antwort:

Interessant und wichtig ist für mich zunächst, dass aus der Schilderung des Herrn Hepp hervorgeht, wie stark ich bemüht war, mit den deutschen Gesetzen nicht in Konflikt zu kommen. Ich meine hiermit meine Überlegungen zum § 109 h StGB und zum § 86 StGB. Ich werde darauf später noch ausführlich zurückkommen. Zu diesen meinen Bemühungen, nämlich mich nicht strafbar zu machen, passen die weiteren Ausführungen des Herrn Hepp absolut nicht. Es ist doch wohl kaum vorstellbar, dass jemand peinlich genau darauf aus ist, etwaige Vergehen nach § 109 h StGB und § 86 StGB zu vermeiden und andererseits Verbrechen nach Paragraph 129 a StGB planen soll. Ich sage ganz klar, dass die diesbezüglichen Angaben des Herrn Hepp offenbar absichtlich falsch gemacht worden sind, um mich zu belasten.

Zitiert nach: Vernehmung vom 16.10.1981 Az.: 3 Ks 340 Js 40387/81, Bl. 004319, 004320.

Der Sprengsatz

IV. Der Sprengsatz konnte weitestgehend rekonstruiert werden. Er bestand aus

  1. Dem Körper einer dickwandigen britischen Mörsergranate des Kalibers 4,2 inch (=10,7 cm), der das zugehörige abschraubbare Leitwerk fehlte und deren Kopfstück oberhalb des Führungsringes abgetrennt war, und
  2. Einer 0,47 l fassenden Kohlensäureflasche (CO2-Treibgasflasche) eines handelsüblichen Handfeuerlöschers.

An der Außenfläche des Kohlensäurebehälters waren zur Verstärkung der Splitterwirkung nachträglich sogenannte Sollbruchstellen angebracht worden.

Mit Sicherheit ist davon auszugehen, dass die Behältnisse mit gewerblichem Sprengstoff – wahrscheinlich mit Trinitrotoluol (TNT) im Gewicht von etwa 1,4 kg – gefüllt waren. Weiterhin ist anzunehmen, dass die Hohlkörper auch Nitrozellulose (Treibladungspulver) enthalten haben. Das Ergebnis von Versuchssprengungen lässt u.a. darauf schließen, dass die Kohlensäureflasche in die am oberen Ende verkürzte Granatenhülle eingestellt worden ist, wobei verbleibende Zwischenräume verdämmt worden sind.

    Zitiert nach Bl. -15- des Ermittlungsberichtes.

Die kriminaltechnischen Untersuchungen ergaben, dass zur Herstellung des Sprengkörpers neben handelsüblichen Teilen auch eine britische Mörsergranate des Kalibers 4,2 inch, (10,7 cm) verwendet wurde.

Vgl. Bl. -16-  des Ermittlungsberichtes

    • SachA Bd.1, Bl. 46ff;
    • SachA Bd.3, Bl.447,
    • SachA Bd. 4, Bl. 657, 754ff, 834 /1ff
    • SachA Bd.10, Bl.2758ff
    • SachA Bd.17, Bl. 5269ff
    • SachA Bd.27, Bl.28ff, 194/1

Eine Aufschrift, die auf einem der Gußeisensplitter vorhanden ist, lässt erkennen, dass die Granatenhülle im Juli 1954 in London hergestellt worden ist. Weitere Kennzeichen an anderen Splittern weisen den Hohlkörper als (früheres) Eigentum der britischen Streitkräfte aus. Dort werden jedoch Werfergranaten des in Rede stehenden Typs seit 1967 nicht mehr verwendet. Ab 1970 wurden die noch vorhandenen Bestände – wahrscheinlich auch in Länder des Vorderen Orients – veräußert. Mit Sicherheit steht fest, dass keine Verkäufe in die Bundesrepublik Deutschland erfolgt sind.

Zitiert nach Bl. -17- des Ermittlungsberichtes

    SachA Bd. 15, Bl. 4603ff, 4611ff, 4816R, 4963ff,4971, 4972       SachA Bd.27, Bl. 31, 32

Es kann dahingestellt bleiben, ob die britische Armee Werfergranaten der beschriebenen Art seit 1967 weiter verwendet hat oder nicht. Genauere Recherchen in diese Richtung würden in der Sache nicht weiterhelfen.

Die Vermutung, derartige Granaten seien wahrscheinlich auch in Länder des Vorderen Orients veräußert worden, ist unverifiziert geblieben. Damit sollte wohl ein Verdachtsgeruch in Richtung Libanon erzeugt werden, ohne daran zu denken, dass schließlich auch Israel zu den Ländern des Vorderen Orients zählt. Aber vor allem erhebt sich die Frage, auf welche Weise sich denn Gundolf Köhler die Werfergranate beschafft haben sollte. Kontakte in den Vorderen Orient konnten ihm nicht unterstellt werden.

Auf Blatt -15- bis -22- des Ermittlungsberichtes finden sich umfangreiche Erläuterungen zu den die Bauart des Granatenkörpers betreffenden kriminaltechnischen Ermittlungen und die aus diesen gezogenen Schlussfolgerungen.

Zu dem zur Tatausführung benutzten Zünder ergaben sich keine Hinweise, sodass man diesbezüglich nur fabulieren konnte, welche Zünderart am geeignetsten gewesen wäre. Angenommen wurde eine Zündung durch Sprengkapsel in Verbindung mit einer Zündschnur – eine sogenante Leitfeuerzündung.

Vgl. Bl. -21- des Ermittlungsberichtes

    SachA Bd.4, Bl. 669
    SachA Bd.27, Bl. 39, 40

Endlich auf Blatt -23- des Ermittlungsberichtes, im vorletzten Absatz, unter dem Rubrum B. findet sich die auf Grund der mageren Ermittlungsergebnisse sehr kühne Behauptung:

Vielfalt und Gewicht der bei den Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zwingen zu dem Schluss, dass der im Verlauf des Tatgeschehens getötete Gundolf Köhler (Vgl. A III 2, Seite 10 f) den Sprengsatz gebaut, ihn zum Tatort gebracht und dort die Explosion verursacht hat. Seine Beweggründe haben sich indessen nicht mit völliger Sicherheit aufklären lassen. Dasselbe gilt für die Ursache, die den Tatentschluss unmittelbar ausgelöst hat.

Vgl. Bl. -23-, B.

Soweit festgestellt wurde, dass Gundolf Köhler nicht nur dem in einem Papierkorb detonierten Sprengsatz am nächsten stand, ja dass er sich zum Zeitpunkt der Explosion über den Papierkorb, d.h. über den Sprengkörper gebeugt haben muss, braucht dies nicht angezweifelt zu werden.

Art und Umfang der beschriebenen Verletzungen, die in ihren Eigentümlichkeiten bei keinem der anderen Tatopfer vorhanden waren, lassen zweifelsfrei erkennen, dass sich Gundolf Köhler zum Zeitpunkt der Explosion im absoluten Detonationszentrum befunden hat; er stand in gebeugter Haltung – das linke Bein wahrscheinlich nach vorne gesetzt –  mit dem Oberkörper unmittelbar über dem Abfallkorb. (Vgl. A I, III 2, Seite 4, 9).

Aber die daraus gezogene Schlussfolgerung der Täterschaft Köhlers als eine zwangsläufig zwingende zu bezeichnen, ist unzulässig. Unzulässig deshalb, weil sich genau dieser Tatortbefund auch ergibt, wenn man davon ausgeht, dass Köhler unter Anwendung intriganter Methoden, wie sie für Geheimdienste typisch sind, ahnungslos zum Tatort gelockt worden ist. Außer seiner allseits bekannten  Affinität  zu Explosionsmitteln aller Art, die keineswegs bestritten werden soll, gibt es keine einigermaßen brauchbaren Argumente, die ihn der Täterschaft überführen könnten.

In Bezug auf die Motivforschung zeigen sich die Ermittlungsbehörden ratlos:

Seine Beweggründe haben sich indessen nicht mit völliger Sicherheit aufklären lassen. Dasselbe gilt für die Ursache, die den Tatentschluss unmittelbar ausgelöst hat.

Vgl. Bl. -23-, B.

Umgekehrt spricht eine Vielzahl von Indizien dafür, dass Gundolf Köhler, eben wegen seiner bekannten Vorliebe für Explosionskörper und der Zuordnungsmöglichkeit zur WSG, wenn letztere auch nur an den Haaren herbeigezogen möglich war, als Kaporeshahn, ahnungslos zur perfekt vorbereiteten Schlachtbank gelaufen ist.

Dazu kommt der Umstand, dass angeblich absolut nichts, auch nicht kleinste Teile einer Zündvorrichtung aufgefunden wurden.

Dies lässt zu allererst auf elektronische Fernzündung schließen. Die Vermutung, eine Zündschnur sei verwendet worden, ist abwegig. Auch das vorzeitige Durchschlagen der Flamme, was bei einer defekten Zündschnur nicht völlig auszuschließen ist, kann nicht als brauchbare Erklärung akzeptiert werden.

Wenn Gundolf Köhler den Sprengsatz mit einer Abbrennzündschnur in den Papierkorb gelegt und die Schnur dort angezündet hätte, dann könnte die Schnur kaum länger als 20 cm gewesen sein, denn man geht ja davon aus, dass ihm beide Arme abgerissen wurden, weil er sich über den Korb mit dem Sprengsatz gebeugt und sich mit den Händen an dem brisanten Objekt zu schaffen gemacht hatte.

Einerseits unterstellt man ihm umfassende Kenntnisse im Umgang mit Explosionsstoffen und Sprengmitteln, andererseits so viel Unvernunft, das Objekt mit der tödlichen Ladung mit nur wenigen Zentimetern Zündschnur, gefahrlos für sich selbst zur Explosion bringen zu wollen.

Bliebe noch die Möglichkeit der Absicht zur Selbsttötung. Aber da konnten die Ermittler nichts beibringen und Köhler wäre wohl als  Selbstmordattentäter, ohne eine Bekennerschrift zu hinterlassen, ein Unikum.

Tatsächlich wollte ihm auch niemand Selbstmordabsichten unterstellen.

Selbstmord eines fehlgeleiteten Einzelgängers hätte schließlich auch die zielgerichtete politische Verwertung dieses widerlichen Verbrechens ausgeschlossen.

Nach Lage der Dinge und gerade weil Köhler unmittelbar vor dem Objekt stand und offensichtlich nach etwas im Inneren des Papierkorbes suchte, ist naheliegend, dass die Bewegungen des zum ahnungslosen nützlichen Opfer ausersehenen Köhler aus der Ferne beobachtet wurden, um dann im geeigneten Augenblick per Funk zu zünden.

Der zum Empfang von Funkimpulsen konstruierte Zündmechanismus kann so beschaffen sein, dass er völlig, ohne Spuren zu hinterlassen, bei der Detonation zerstört wird. Eine Zündschnur hingegen hinterlässt nach dem Abbrennen Faserreste der Umhüllung.

Man hätte sie finden müssen, auf der Bekleidung Köhlers, auch im verbrannten Zustand.

Die Ermittlungen zum Tatgeschehen lesen sich im Schlussbericht folgendermaßen:

Nach Lage der Dinge ist wahrscheinlich, dass er die von ihm gebaute Bombe im Fahrzeug mitgeführt hat. …

Vgl. Blatt -48- des Ermittlungsberichtes, III.

‚Nach Lage der Dinge ist wahrscheinlich…‘ ist kein Beweis. Ob Köhler die am Tatort detonierte Bombe selbst gebaut hat, konnte nicht beweisfähig ermittelt werden, sondern nur vermutet. Ob er im Fahrzeug einen Sprengsatz mitgeführt hat oder nicht, konnte nicht belegt werden.

Im Ermittlungsbericht wird weiter philosophiert:

…Zumindest ab etwa 21.45 Uhr hat er sich mit dem Sprengsatz in der Nähe des späteren Tat-ortes aufgehalten. Erst unmittelbar vor der Explosion hat er die Bombe an der Sprengstelle abgelegt.

Vgl. Blatt -48- des Ermittlungsberichtes, III.

Ob Köhler, wie unterstellt, den Sprengsatz selbst mitgebracht und ob er ihn an der Sprengstelle abgelegt hat oder nicht, konnte nur vermutet aber nicht zweifelsfrei ermittelt werden:

… den von ihm dorthin gebrachten Sprengkörper führte er in einer hellen oder weißen Kunststofftasche oder –tüte mit sich.

Vgl. Seite 50 des Ermittlungsberichtes, III, 2.

Diese Ausführungen lassen deutlich ihren Unwert erkennen. Sie beruhen auf fragwürdigen, sich widersprechenden Zeugenaussagen. Gefunden wurde offensichtlich nichts, denn sonst wäre konkret von einem Behältnis oder Fragmenten eines Behältnisses, das dann auch genau zu beschreiben gewesen wäre, die Rede. Die Varianten Kunststofftasche oder –tüte erhellen die Beweisnot hinsichtlich der zur Tatausführung notwendigen Transportbehältnisse. Festzustellen bleibt: Die zur Tatzuordnung überaus wichtigen Beweismittel, der Zündmechanismus und das Transportbehältnis waren nicht auffindbar. Meine Erklärung dazu: Köhler hat wohl weder den Sprengkörper transportiert noch gezündet.

Der Zeuge Lauterjung will ein weißes Handköfferchen und eine weiße, ‚prall gefüllte‘,… …‘in Falten nach unten gezogene‘, und ‚bis zum Reißen belastete‘ Tasche gesehen haben. Die Tasche sei plötzlich in die Höhe geschleudert worden, es habe einen ‚fürchterlichen Knall‘ gegeben.

Vgl. Blatt -51/52- des Ermittlungsberichtes

SachA Bd. 2, Bl. 214-227, 230-251

    • SachA Bd. 7, Bl. 2037ff,

SachA Bd.16, Bl. 5070ff,

    • SachA Bd. 27, Bl. 91ff,

Spuren 13, 298, 513

… Tatsächlich ist an der Sprengstelle auch ein kleinerer Koffer zurückgeblieben; das Behältnis war jedoch aus unbekannter Ursache bei Eintreffen des Spurensicherungsdienstes nicht mehr vorhanden. …

Vgl. Seite 52/53 des Ermittlungsberichtes

SachA Bd. 13, Bl. 3871, 3873

    • SachA Bd.14, Bl. 4207, 4212, 4416, 4417

SachA Bd.2, Bl. 230ff

Tatsächlich ?! Perfekte Ermittlungsarbeit. Es soll ein dringend zur Tatzuordnung benötigtes Beweismittel vorhanden gewesen sein, aber leider ist es aus unbekannter Ursache nicht mehr da. Wie will man Gundolf Köhler einen Behälter zuordnen, zu dem jede deutliche Beschreibung fehlt, weil das Objekt selbst nicht mehr da ist.

Den entscheidenden Baustein im vorgefertigten Verdachtsgebäude, das der Tat zugrunde liegende Motiv, müssen die Ermittlungsbehörden in Bezug auf Gundolf Köhler schuldig bleiben:

Das Tatmotiv Gundolf Köhlers konnte nicht abschließend geklärt werden. Dasselbe gilt für die Ursache, die seinen Tatentschluss unmittelbar ausgelöst hat. Jedoch sprechen Anhaltspunkte dafür, dass er den Anschlag aus einer schweren seelischen Krise heraus und/oder aus übersteigertem Geltungsbedürfnis, möglicherweise aber auch aus Unzufriedenheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland begangen hat.

Eine Neigung zu Handlungen unkontrollierter Aggressivität und zu Überreaktionen ist bei ihm schon früher zutage getreten. Begründete Anzeichen für eine beabsichtigte Selbsttötung bestehen nicht.

Vgl. Blatt -57- des Ermittlungsberichtes, IV.

Wenn von Anhaltspunkten für eine schwere seelische Krise die Rede ist, warum setzt sich der Ermittlungsbericht dann nicht mit diesen Anhaltspunkten auseinander?

‚… Möglicherweise aber auch Unzufriedenheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland.‘

Wenn Unzufriedenheit mit den politischen Verhältnissen als Auslöser zum Tatentschluss ausreichend wäre, dann gäbe es in unserem Land eine Million von potentiellen Attentätern in Schläferstellung.

Bliebe noch das rein theoretische Tatmotiv des Selbstmordes.

Aber eine Vermutung in diese Richtung schließen die Ermittlungsbehörden mit der Bemerkung aus:

Begründete Anzeichen für eine beabsichtigte Selbsttötung bestehen nicht.

Vgl. Blatt -57- des Ermittlungsberichtes, IV.

Schlusssatz der Generalbundesanwaltschaft:

Nach alledem ist das Verfahren, soweit es sich gegen die Beschuldigten Hoffmann, Ruttor, Behle, Faber, Klinger, Funk und Heizmann richtet, mangels begründetem Tatverdacht (§ 170 Abs.2 StPO) und im Übrigen mangels Täterermittlung einzustellen.

Zitiert nach Bl. -96- des Ermittlungsberichtes der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof.

Mangels Täterermittlung heißt klipp und klar: Auf Grund der bundesanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse hat niemand das Recht Gundolf Köhler als Attentäter zu bezeichnen. Die politisch gesteuerte, journalistisch professionell mit großem Aufwand ins kollektive Bewusstsein gepflanzte Schuldzuweisung zum Oktoberfestattentat ist eine politischen Vernichtungszielen dienliche Legende.

Karl Heinz Hoffmann

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Wir haben mit Karl Heinz Hoffmann, dem Gründer und Chef der Wehrsportgruppe Hoffmann gesprochen, der kurz nach dem Oktoberfest-Attentat zusammen mit weiteren Mitgliedern seiner Wehrsportgruppe verhaftet worden ist. (siehe dazu Oktoberfest-Attentat Teil 1) Hoffmann gilt, obwohl ihm nie etwas nachgewiesen werden konnte, in der Öffentlichkeit bis heute als potentieller Hintermann des Bombenanschlags. Zum Thema Oktoberfest findet ihr hier im Blog noch die Beiträge Oktoberfest-Attentat Teil 2 und Teil 3, Oktoberfest-Attentat. Eine kleine Anfrage, Gladio-die geheimarmeen der Nato. (Merke gerade, während ich hier wie wild verlinke, dass alles, was ihr im blog unter der Katergorie “Terror” findet, mit dem Thema zu tun hat – logischerweise, denn es geht letztlich, egal ob im Falle von rechtem oder linkem Terrorismus, immer um die Rolle der Gehemdienste in dem ganzen Spiel.) Karl Heinz Hoffmann hat den Abschlussbericht des Generalbundesanwalts zum Oktoberfestattentat kommentiert. Seinen Kommentar findet ihr hier. Und hier ist das Interview:

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General Gianadelio Maletti, Jahrgang 1921, war von 1971 bis 1974 Vizechef des italienischen militärischen Geheimdienstes SID (heute SISMI) 2001 sagt er vor einem italienischen Gericht im Prozess zum Bombenanschlag auf der Piazza Fonatana aus. Vor Gericht bestätigt er, dass hinter den Bombenanschlägen Rechtsterroristen und hinter diesen wiederum die Amerikaner standen. Maletti macht sehr interessante Aussagen, auch zur Rolle der CIA in Deutschland. Habe hier mal ein Interview übersetzt (holpert manchmal ein bisschen, sorry) das er der italienischen Tageszeitung La Repubblica am 4. August 2004 gegeben hat. Hier geht’s zum Originalinterview.

Maletti, der flüchtige Spion – Die CIA hinter den Bombenanschlägen

Repubblica – 4. August 2000 Seite 6 Sektion: Innenpolitik

JOHANNESBURG – “Ich bin es müde für die anderen zu zahlen. Ins Exil gezwungen, zu 31 Jahren Haft verurteilt, von denen 9 noch zu verbüßen sind. Es scheint mir ein wenig zu viel … Ich weiß, ich habe eine Wahrheitspflicht gegenüber Italien.” Der Blick des alten Spions verliert sich jenseits des Parks im Wohngebiet von Rosebank, Südafrika. Lügen, Geheimnisse, Fehden und interne Konflikte. Und dann die Toten, die Anschläge in den Strassen, gegen Banken, gegen Züge. Gianadelio Maletti, geboren 1921, Generalmajor, seit 1980 südafrikanischer Staatsbürger, verteidigt von Rechtsanwalt Michele Gentiloni, ist bereit zu sagen, was er weiß. Seine Wahrheit. Weil er die Neofaschisten Giannettini und Pozzan unterstützte und die Ermittlung über den Bombenanschlag von Bertoli beim Polizeipräsidium in Mailand sabotiert hatte, wurde er wegen Irreführung verurteilt. Er will seine Wahrheit als “insider” erzählen. Im Jahr 1971 wurde er zum Leiter der Abteilung D ernannt: die Spitzenkraft unserer militärischen Gegenspionage. Generalmajor, sicherlich wussten sie bescheid über den Minderheitsbericht der Commissione Stragi (Ermittlungsausschuss zu den blutigen Terroranschlägen). Es wird behauptet, dass die Strategie der Spannung  aus der nordatlantischen Bündinspolitik stammte.  “Ich habe etwas gehört und etwas darüber gelesen. Und ich kann mir vorstellen, dass mit nordatlantischer Bündnispolitik, die USA gemeint sind. ” Ja. Was denken Sie darüber? “Es war eine Notwendigkeit der NATO, Informationen zu sammeln und so viele Informationen wie möglich zu bearbeiten. Aber wer diese Informationen nutzte und manipulierte war der amerikanischen Geheimdienst, die CIA”. Hatten sie einen unmittelbaren Nachweis für diese Aussage? “Ich persönlich hatte Beziehungen mit der CIA. Mit Stone, genannt Rocky, Chef der Station in Rom und mit Mike Sedinuoui, einem Agenten algerischen Ursprungs. Wir waren in Kontakt zum Zwecke der Gegenspionage”. Hatten sie vermutet, dass die Bombenstrategie eine internationale Regie hatte? “Ich hatte den Verdacht. Keine eindeutigen Beweise”. Und war dies nicht genug, um beunruhigt zu sein, um mit einer Recherche zu beginnen? “Wir, als SID, wir waren nicht in der Lage etwas zu tun. Zumindest nicht gegen die Amerikaner. Dann brachte die Zeit uns die ersten Bestätigungen. Die CIA hatte in Italien die wichtigste Sicherheitsabteilung in ganz West Europa. Die Informationen wurden dann mit der anderen mächtigen Zentrale, der in Deutschland, abgeglichen”. Deutschland? “Ja, Deutschland war schon seit Ende des Zweiten Weltkriegs Rekrutierungsland. Die CIA wollte, durch das Nachwachsen des extremen Nationalismus und mit der Unterstützung der Rechtsextremen, insbesondere Ordine Nuovo, den bestehenden Linksruck bekämpfen. Dies ist die Grundannahme der Strategie der Spannung”. Wie wollte die CIA das bewerkstelligen? “Indem sie die Rechten gewähren ließ” Und unsere Sicherheitsdienste waren informiert oder sogar beteiligt? “Es war nicht voll und ganz bewusst, aber in den Sicherheitsdiensten gab es eine Neigung zugunsten dieses Projekts.” Wie benutzte die CIA Ordine Nuovo? “Durch ihre eingeschleusten Agenten, und durch Angehörige die zur Zusammenarbeit bereit waren. In mehreren italienischen Städten und einigen NATO-Basen: Aviano, Neapel … hatte die CIA eine verbindende Rolle zwischen den verschiedenen Gruppen der extremen Rechten, Italienischen und Deutschen, und diktierte die Verhaltensregeln. Die CIA kümmerte sich auch um die Bereitstellung des Materials”. Sprengstoffe, Waffen? “Viel Sprengstoff kam direkt aus Deutschland, über den Gotthard ins Friaul und nach Veneto.” Und was tat der SID? Schaute passiv zu oder machte mit? “Ich sprach oft darüber mit Mitarbeitern, aber nicht alle waren sich über diese Situation bewusst. Oder sie waren mit dem Projekt einverstanden.” Und Ihre politischen Referenten? “Ich hatte mit ihnen oft Kontakt aufgenommen, auch indem ich meinen Vorgesetzten, General Miceli, überging. Tanassi, Andreotti, Gui. Aber auch sie zeigten sich uninteressiert. Nur Andreotti …”. Andreotti was? “Andreotti nicht, er war sehr interessiert. Vor allem interessierte ihn der rechtsextreme Terrorismus und die Putschversuche in Italien, obwohl alle meine Unternehmungen als lästige Einmischungen gesehen wurden”. Sie müssen aber auch, als Chef der Abteilung D, die Regierung offiziell informiert haben. “Oft. Aber meine Informationsschreiben blieben ungehört. Der SID wurde mit Misstrauen betrachtet.” Vielleicht, weil auch der SID wußte, aber nichts unternahm. “Ich sprach persönlich mit  Andreotti  über die Möglichkeit von Putschversuchen. Miceli wollte nicht, dass der Bericht über den Borghese-Putsch in den Händen des Verteidigungsministers endete, und er überzeugte mich den Bericht  nicht bei Andreotti abzugeben. Er fürchtete sich vor dem Bericht, weil sich daraus ergab, dass er in Kontakt mit einigen Beteiligten des Putsches gekommen war. In dem Bericht wurden hohe Offiziere in Führungspositionen genannt und es war mir klar, daß eine Übermittlung des Berichtes an die Justiz ein Erdbeben verursacht hätte.” Und sie verbargen den Bericht. “Ich ging damit zu Andreotti und erklärte ihm mein Anliegen.” In diesem Bericht gab es einen ersten Beweis für die US-Beteiligung an den Putschversuchen. “Es gab einen Beweis für die Beteiligung von hochrangigen Offizieren unserer Streitkräfte.” Der blutige Anschlag von Piazza Fontana war vor Kurzem passiert. Haben Sie geglaubt, dass es die Linken waren? “Alles deutete darauf hin. Aber ich wußte sehr wohl, dass er seinen Ursprung bei den Rechten hatte.” Aber Sie setzten Ihre Unterwanderungs- und Nachrichtendienstliche Tätigkeit in den linken Kreisen fort. “Die Linken musste sowieso weiterhin kontrolliert werden. Und über die Rechten wussten wir alles.” Gab es auch eingeschleuste Agenten in den Kreisen von Ordine Nuovo? “Sicher. Es war notwendig Informationen zu erhalten, die die CIA zwar hatte, aber worüber wir ahnungslos waren.” Aber es gab auch Unterwanderungsaktionen in der SID seitens Ordine Nuovo. Wer also unterwanderte wen? “Ich hatte das Gefühl mich in einer richtig verfaulten Umwelt zu bewegen. Aber ich bemerkte es zu spät.” Ihre Zentralen informierten sie nie über Dinge bezüglich Ordine Nuovo? “Sehr oft. Das Problem war, zu verstehen, ob die Nachrichten wahr oder falsch waren. Im Jahre 1972 erkannte ich, dass die Lage sehr ernst war. Die Zentrale in Padua teilte uns mit, dass aus Deutschland, über den Gotthard, Sprengstoff für Ordine Nuovo  geliefert wurde. Wir benachrichtigten die höheren Kreisen.” Und was ist passiert? “Nichts. Aber wir entdeckten und berichteten auch, dass der Sprengstoff, der in Piazza Fontana verwendet wurde ebenfalls zu dieser Lieferung gehörte.” So ist es logisch zu argumentieren, dass der Drahtzieher für Piazza Fontana die CIA war? “Es gibt keinen direkten Beweis, aber es ist wahr.” Und sie vom SID, Generalmajor Maletti, ihnen war diese Strategie bewusst und sie haben es akzeptiert unseren Geheimdienst dem Willen der CIA zu unterwerfen, trotz der Bomben, den unschuldigen Toten? “Wir haben unsere Quellen aktiviert und wir taten alles, was wir konnten. Die politische Macht, die informiert sein musste, hat uns nie eine Richtlinie gegeben”. Wäre es nicht besser gewesen, zu kündigen? “Mir wurde eine Sympathie gegenüber Israel vorgeworfen. Aber die Gefangennahme von fünf Palästinensern in Ostia, die ein El-Al Flugzeug in die Luft sprengen wollten, verhinderte den Tod von hunderten Menschen.” Sie retteten einige Leben, und Sie opferten zugleich andere. Waren Sie selbst Gefangener Ihrer eigenen Macht innerhalb des SID? “Ich fühle ein enormes Gewicht, als Italiener, wegen dem was passiert ist. Ich fühle mich fast gedemütigt, durch das, was wir getan haben, um viele Todesfälle zu verhindern. Es sind Italiener die dieses Projekt durchgeführt haben, welches für den Tod vieler Italiener verantwortlich ist. Und sie haben es gemacht, indem sie an einem Projekt teilgenommen haben, welches von einem fremden Geheimdienst durchgeführt wurde. Zum eigenen Vorteil. Für die Macht.” Waren die machthabenden Politiker informiert? “Natürlich waren sie informiert. Obwohl es nie Beweise geben wird, um sie damit in Verbindung zu bringen. Wenn die verschiedenen Leiter der Geheimdiestabteilungen, von Casardi zu Miceli, die Politiker informierten, wie es in ihrem Interesse war, geschah dies durch informelle Treffen.” Ein günstiges Schweigen? “Seitens der Politiker? Nein, es wäre kriminell. Die wirkliche politische Verantwortung in der Strategie der Spannung ist, dass niemand Entscheidungen getroffen hat, kein Politiker hat je in politischer Hinsicht gesprochen und gehandelt. Ich habe Forlani zu wenig gekannt, und er hatte mich gefeuert als ich lästig geworden war. Andreotti, ist ein intelligenter und schlauer Mann. Zwei Eigenschaften, die nur selten bei ein und demselben Individuum zusammentreffen. Er erinnert mich an den “Grande Vecchio”, der von einer gewissen Presse kreiert worden ist. Und nun, was denken Sie? “Es ist eine Rolle, die zu ihm passt.” Generalmajor, wie konnten Sie weiterhin Kontakte mit der CIA haben, wenn sie wussten was sie planten? “Man kann nicht sagen, dass die CIA eine aktive und direkte Rolle bei den Anschlägen hatte. Aber sie wussten über die Handelnden und deren Ziele Bescheid.” War die Strategie der CIA, die kommunistischen Bedrohung zu bekämpfen, so zynisch, dass sie Hunderte von unschuldigen Opfern in Kauf nehmen konnten? “Die CIA hat versucht zu tun, was sie in Griechenland ’67 getan hatte, als der Putsch Papandreou kaltstellen sollte. In Italien ist die Sache aus dem Ruder gelaufen. Der Effekt, den einige Anschläge produzieren sollten, ging zu weit. Für Piazza Fontana, soweit ich weiß, ist es so gelaufen. Ich nehme an, dass es für Piazza della Loggia, für Italicus und Bologna auch so gelaufen ist. Über die Politiker habe ich dazu noch ein Gefühl, das für mich fast eine Gewissheit ist. Zu dieser Zeit, wurden viele von ihnen, darunter auch der President der Republik, Leone,  gezwungen, das Spiel zu akzeptieren. Denn jeder hatte die Garantie, dass das Spiel  bestimmte Grenze nicht überschreiten würde.” Und haben Sie jetzt ein reines Gewissen? Auch bezüglich Argo 16, der SID Maschine, welche in Marghera abstürzte? “Bei dem Flugzeugabsturz sind Menschen gestorben, die ich gut kannte.” Wurde es sabotiert? “Nachdem die fünf in Ostia verhafteteten Palästinenser im Gefängnis von Viterbo festgesetzt wurden, kam der Mossad-Chef in Rom, Asa Leven, um mich zu sehen. Er sagte, er habe gehört, dass die italienische Regierung plane, die Gefangenen nach Libyen auszuliefern. Er schlug mir eine gemeinsame Aktion vor, um sie zu entführen.” Im Gefängnis? “Ja, sie hatten bereits einen Plan entwickelt. Wir sollten sie unter falschem Vorwand, mit Hilfe einer gefälschten gerichtliche Urkunde, aus dem Gefängnis zu einem angeblichen Gerichtstermin überstellen. Sie, der Mossad, hätten dann die weiteren Massnahmen übernommen. Sie hätten den kleinen Bus angegriffen,  die 5 Gefangenen mit einem Narkosenmittel eingeschläfert, ihnen die Augen verbundenen und sie in ein startbereites Flugzeug gesetzt und nach Tel Aviv gebracht”. Und Sie? “Daraus wurde nichts. Nach einem Schnellverfahren wurden die 5 nach Libyen überstellt, doch das Flugzeug machte einen Zwischenstopp in Malta. Hier zeigten sie sich in einem Restaurant und wurden von den Mossad-Agenten bemerkt. Ein unglücklicher Zwischestop. Vielleicht war damit bestätigt, wenn nötwendig, dass die 5 tatsächsächlich in das Flugzeug gestiegen waren. Auf dem Weg zurück stürzte Argo 16 ab. Weitere unschuldige Opfer … “Eine Reihe von Todesfällen. In einem Klima der Konfrontation zwischen Geheimdiensten, die sich nichts gefallen lassen und sich nicht mehr gegenseitig trauten.” Aber die Bomben explodierten weiter. Und sie vom SID, nichts. “Es gab keine Strategie. Die rechtsextremen Gruppen wurden fallengelassen. Jetzt gab es nur noch den Terror.” – Von unserem Korrespondenten Daniele Mastrogiacomo

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Gerhard Boeden ist letzten Mittwoch, am 26. Mai, gestorben. Boeden war ab Juni 1975 Leiter der neue geschaffenen und mit weitreichenden Kompetenzen ausgestatteten Abteilung Terrorismus (Abteilung „T“) des Bundeskriminalamts. Ab 1983 Vizepräsident des Bundeskriminalamts. Boeden war anschließend vom 01.04.1987 bis zum 28.02.1991 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Im Sommer 1972 überbrachte Boeden 16 Millionen DM Lösegeld nach Beirut als Lösegeld für die 188 Passagiere einer von den Palästinensern entführten Lufthansa-Maschine.  „Seit Beginn seines Ruhestandes hat Boeden, anders als viele seiner Vorgänger und Kollegen, jede öffentliche Äußerung zu den Nachrichtendiensten und ihrer Tätigkeit strikt vermieden.“(Wikipedia)

Michael Buback kritisiert in seiner Publikation „Der zweite Tod meines Vaters“ (November 2008) eine Äußerung Boedens in der Tagesschau vom 08.04.1977 (einen Tag nach der Ermordung seines Vaters und dessen beiden Begleitern). In der Tagesschau vom 07.04.0977 wird ein jugoslawischer Augenzeuge mit der Aussage eingeblendet, auf dem Beifahrersitz habe möglicherweise eine Frau gesessen und geschossen. Hingegen wird in der Tagesschau vom 08.04.1977 bekannt gegeben, dass das BKA bereits die Täter ermittelt habe: Knut Folkerts, Christina Klar und Günther Sonnenberg. Einen eigentümlichen Eindruck hinterlässt Gerhard Boeden während eines Interviews in der Tagesschau vom 08.04.1977. Während er auf die ersten beiden Fragen des Journalisten professionell-allgemeinverbindlich antwortet (um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden), wird er bei der dritten Frage des Reporters nach der Zeugenaussage vom Vortag, derzufolge eine Frau auf dem Soziussitz gesessen haben könnte, konkret und neutralisiert die jugoslawische Zeugenaussage vom 07.04.1977: „Nun, wenn sie sich die Fahndungsphotos, die wir heute veröffentlicht haben, ansehen, dann kann man nicht ausschließen, dass einer dieser drei Beteiligten so aussieht, wie auch eine Frau aussehen kann.“

Hier die Tagesschau vom 07.04.1977 :

Und hier die Tagesschau vom 08.04.1977 mit dem Auftritt von Gerhard Boeden:

Michael Buback schreibt dazu in seinem Buch „Der zweite Tod meines Vaters“ auf den Seiten 213-215: „…Boeden schob den Hinweis auf eine Frau als Täterin geradezu weg.[…] Trotzdem sagte Boeden, auf die Frage nach einer weiblichen Täterin, dass einer dieser drei Beteiligten so ausgesehen haben könnte wie eine Frau. Diese recht forsche Analyse beunruhigte mich, zumal weder bei Klar noch bei Folkerts gesagt wurde, worauf sich der Verdacht […], dass sie am Karlsruher Verbrechen unmittelbar beteiligt waren, eigentlich stütze. […] Boeden wurde übrigens 1983 Vizepräsident des BKA und 1987 Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz. Meine Sorge ist, dass durch das Vorpreschen von Gerhard Boeden bereits am Tag nach dem Attentat der Eindruck entstanden ist und möglicherweise sogar bewusst erzeugt wurde, dass Folkerts, Klar und Sonnenberg die drei unmittelbar Tatbeteiligten waren. […] In Wikipedia lese ich, dass er [Gerhard Boeden], anders als viele seiner Vorgänger und Kollegen, jede Äußerung zu den Nachrichtendiensten und ihrer Tätigkeit vermieden habe. Dann brauche ich wohl gar nicht erst zu versuchen, ihn um eine Stellungnahme zu bitten“.

Gerhard Boeden war BKA-Einsatzleiter bei der größten RAF-Fahndungspanne am 06.08.1978 in Michelstadt im Odenwald. Die drei RAF-Terroristen Chrstian Klar, Willy Peter Stoll und Adelheid Schulz hatten bereits Wochen vor dem missglückten Zugriff von einem kleinen Flughafen bei Michelstadt aus Hubschrauberflüge über hessisches und baden-württembergisches Staatsterritorium unternommen, um angeblich „neue Terrorziele auszuspähen und eine Haftanstalt zu observieren“. Offiziell gaben sie sich als ein „Filmteam“ aus, das Luftaufnahmen von Burgen und Schlössern“ machen möchte. Einem Mitarbeiter des Flughafens waren die drei RAF-Menschen verdächtig vorgekommen, er informierte das BKA, eine große Anzahl von BKA-Beamten in Zivil stand dementsprechende für den Zugriff am 06.08.1978 bereit. Die RAF-Terroristen, die mit einem Mercedes 230 an diesem Tag zum Flughafen kamen, wurden bereits in der Flughafengaststätte „Waldhorn“ von BKA-Beamten observiert. Während des 110-minütigen Hubschrauberflugs der „Top-Terroristen“ wurde seitens der BKA-Beamten „versäumt“, einen Peilsender in den Mercedes 230 von Christian Klar & Co. einzubauen. Eigentümlicherweise entkamen die drei Gesuchten nach ihrer Rückkehr mit ihrem Mercedes sieben Wagen mit BKA-Fahndern und fünf Ortspolizisten in Zivil. Der Spiegel 35/1978 dazu: „Unverständlich, warum die sieben Besatzungen den Funkkontakt untereinander nicht nutzten, [um] den Kurswechsel [des RAF-Mercedes] nachzuvollziehen. Unverständlich auch, dass die Beamten in Ober-Beerbach den Wagen nicht kurzerhand stoppten und um die Personalien baten“. Gerhard Boeden, damals Leiter der BKA-Terrorismus-Abteilung, wurde zwar als unmittelbare Folge dieses Fahndungsskandals von dieser Aufgabe vorübergehend entbunden. Gleichwohl vollzog sich sein späterer Aufstieg zum BKA-Vize und zum Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes bruchlos.

Zu diesen fragwürdigen Vorgängen gibt es noch viele offene Fragen, z.B.: a) Weshalb suchen drei wegen des Schleyer-Mordes gesuchte RAF-Mitglieder (Klar, Schulz, Stoll) mehrfach einen öffentlichen Flughafen auf, um dann mit einem gemieteten Hubschrauber Erkundungsflüge auszuführen, die angeblich dem Ausspähen neuer Terrorziele gedient haben sollen? b) Wie erklärt sich das Entkommen der Top-Terroristen im Kontext eines BKA-Einsatzes, der unter der „Schirmherrschaft“ von Gerhard Boeden stand? c) Warum hat die RAF-“Fahndungspanne“ vom 06.08.1978 Gerhard Boeden offenbar bei seinem Aufstieg in höchste Staatsämter nicht geschadet ?

Was Michael Buback sofort wieder verworfen hat, hat die Schüler-AG „Verdeckte Kriegsführung / Peak Oil“ der Altkönigschule Kronberg versucht: Sie haben bei Gerhard Boeden um ein Interview angefragt. Hier  seine Antwort (die sie mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben):

„Bei meiner Versetzung in den gesetzlichen Ruhestand im Jahre 1991 habe ich öffentlich erklärt, mich nicht mehr zu meinen dienstlichen Aufgaben zu äußern. Daran habe ich mich gehalten und habe nicht vor, diese Haltung zu ändern. Dafür bitte ich sehr um Ihr Verständnis.“

Und hier noch ein paar Pressestimmen zum Tod von Gerhard Boeden:

BILD Zeitung vom 26.05:   “RAF-Jäger Boeden ist tot!”

Und die “CDU Meckenheim trauert um ihren langjährigen Vorsitzenden”